21-1745.01

Wie will die BUKEA auf die Schadensmeldung der Landwirtschaftskammer Hamburg vom 31.01.2023, zu Fraßschäden durch Nutria auf landwirtschaftlichen Flächen in den Vierlanden, reagieren?

Antwort

Letzte Beratung: 12.07.2023 Umweltausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Capeletti, Wegner, Froh, Garbers, Pelch, Woller und Fraktion der CDU

 

Wie allgemein bekannt, lief Ende 2020 die Aufwandsentschädigung für die Bejagung der Nutrias im Bezirk Bergedorf aus.  Seit 2021 liegt die Zuständigkeit zur Eindämmung der invasiven Art Nutria allein bei der Behörde für Umwelt, Klima. Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

 

Bereits im Sommer 2020 wurde über die Nutria-Plage in Bergedorf und Hamburg ausführlich in der lokalen Presse und im lokalen Fernsehen (NDR) berichtet. Und seit der Zeit setzen sich die politischen Gremien in Bergedorf und den Vier- und Marschlanden vehement dafür ein, seitens der BUKEA Maßnahmen erklärt zu erhalten, wie die Population mit Erfolg zurückgedrängt wer-den kann.

 

Laut Antwort zu 3. in der Ds. 21-953.1 "Ergreifen von wirksamen Maßnahmen gegen die Nutria-plage in Bergedorf" erklärt sich die BUKEA ausdrücklich als zuständig für Managementmaß-nahmen bezüglich der Nutria, erläutert aber auch, dass das Management zukünftig den Bezirken übertragen werden solle. Das ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.

 

Mit einem interfraktionellen Antrag, DS 21-1236 vom 28.04.2022, beschließt die Bezirksversammlung, dass die BUKEA ein Gutachten erstellen möge, welches u.a. Aussagen über den Bestand, die Verbreitung, die bekannten Schäden, und ein Konzept über die Regulierung enthalten soll. Bis heute liegt dieses Gutachten nicht vor, wird aber von der BUKEA in der DS 21-0953.02 zumindest für Ende Juli 2023 in Aussicht gestellt.

 

Den Fragestellern ist nicht bekannt, was dieses Gutachten an neuen Erkenntnissen zu Tage fördert. Fest steht aber, dass das passive Verhalten der BUKEA in den letzten zwei Jahren die Nutrias nicht davon abgehalten haben, sich im erheblichen Umfang zu vermehren. Im Ergebnis ist der Druck auf manchen Flächen mittlerweile erheblich, wie eine Schadensmeldung zu Fraßschäden an der Kultur Petersilie durch Nutria der Landwirtschaftskammer vom 31. Januar 2023 (s. Anlage, liegt der BUKEA bereits vor) für eine Fläche in Kirchwerder eindrucksvoll belegt. Auf dieser Fläche spricht die Schadensmeldung von einer explosionsartigen Entwicklung.

 

Bei den Teilflächen mit den geschädigten Petersilienbeständen handelt es sich um eine Gesamt-fläche von rund 5 ha, die durch Verbandsgräben des Ent- und Bewässerungsverbandes der Vier- und Marschlande umgeben ist. Sie dienen ausschließlich der Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bei der Flächenbegehung am 09.12.2022 wurden entlang dieser Gräben ca. 100 Nutriabauten gezählt.

Laut Landwirtschaftskammer kann man davon ausgehen, dass jeder Bau durchschnittlich 10 Tiere beherbergt. Daher ist eine Population von rund 1.000 Tieren zu vermuten. Bei einer täglichen Nahrungsaufnahme von 1,0 - 2,0 kg Pflanzenmasse je Tier ergibt sich ein Futterbedarf von insgesamt 1,0 - 2,0 t pro Tag. Im Ergebnis geht die Landwirtschaftskammer allein bei dieser Fläche von einem entstandene Ertragsschaden an Petersilie in Höhe von - € 137.260,20 aus.

Die Landwirtschaftskammer sieht die BUKEA in der Verantwortung und geht davon aus, dass aufgrund der Fakten eine angemessene Schadenregulierung seitens der Behörde erfolgen müsse.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen mit Schreiben vom 13.06.2023 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie stellt sich die BUKEA zu der Frage der Schadenregulierung?

 

Die BUKEA hat am 01.03.2023 auf die Schadensmeldung der Landwirtschaftskammer geantwortet. Die Antwort ist als Anlage beigefügt.

 

Die BUKEA hat zu Schadensmeldungen, verursacht durch Nutria, aufgerufen, um eine Kosten-Nutzen-Analyse für ein Management der invasiven gebietsfremden Art durchführen zu können und die Schadensmeldungen in das beauftragte Gutachten mit aufzunehmen.

 

 

2. Laut Schadensmeldung führt der Erdaushub von ca. 1-2 cbm je Nutriabau, und die damit einhergehende Verfüllung der Grabensohle, zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand bei der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung.

Wer trägt die dafür notwendigen Mehrkosten?

 

Mögliche Mehrkosten für die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung wurden der BUKEA bisher nicht mitgeteilt. Neben allgemeinen Schadensmeldungen gibt es auch Angaben, dass Ufer und Gewässer trotz mehrjährigen Vorkommens von Nutria nicht erheblich beschädigt wurden. Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens wird der Aspekt, dass Nutria bei der Anlage von Wohnröhren Erde und Sand in Gewässer und Gräben einbringen, betrachtet und der mögliche finanzielle Mehraufwand soll über Schadensmeldungen und Abfragen bei mit der Gewässerunterhaltung beauftragten Firmen ermittelt werden. Die möglichen Mehrkosten sind von den für die jeweilige Gewässerunterhaltung zuständigen Stellen zu tragen.

 

 

3. Geht die BUKEA weiterhin davon aus, dass das in Aussicht gestellte Gutachten Ende

Juli 2023 fertiggestellt ist? Wenn nicht, wann dann?

 

Die BUKEA geht weiterhin davon aus, dass das Gutachten Ende Juli 2023 von dem beauftragten Büro fertiggestellt wird und im August 2023 die Ergebnisse vorgelegt werden können.

 

4. Ist, vor dem Hintergrund der auch zukünftigen anzunehmenden hohen Schadensverläufe, die BUKEA bereit, bereits vor Juli 2023 Maßnahmen einzuleiten, die die Schäden für die Landwirtschaft reduzieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Im Nutria-Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 wird unter 4.1 Ziel des Managements aufgeführt, dass das Ziel bei flächenhafter Verbreitung die Populationskontrolle nach Art. 19 der VO unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkung auf die Umwelt und die Kosten ist.

Eine aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse wird mit dem in Auftrag gegebenen Gutachten erarbeitet.

 

Eine Bekämpfung von Nutria mit jagdlichen Mitteln ist in Hamburg möglich, erfordert aber die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten.

 

Dass eine Entnahme von Nutria in Hamburg stattfindet, zeigen die Wildnachweise seit 2018, die jährlich vom 1. April bis 31. März erhoben und für Nutria seit 2018 erfasst werden, siehe hierzu auch https://www.hamburg.de/jagd/:

 

2018-2019: 313

2019-2020: 538

2020-2021: 1447

2021-2022: 1163

2022-2023: 1426

 

Der aktuelle Wildnachweis zeigt, dass Nutria die letzten drei Jahre auf ähnlichem Niveau von den Jagdausübungsberechtigten entnommen werden.

 

Rückfragen haben ergeben, dass auf einigen Flächen von Landwirten, die selber Jagdausübungsberechtigte sind oder auch in Absprache mit Jagdausübungsberechtigten, eine verstärkte Bekämpfung der Nutria bereits stattfindet.

 

Das Bezirksamt Bergedorf hat sich dazu entschlossen, eine Schwanzprämie schnellstmöglich auszuloben, um die Bekämpfung der Nutria von zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen zu fördern.

 

Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens werden kurzfristig einige Lebendfallen angeschafft, um versuchsweise zu prüfen, ob und wie eine Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten, durch die Bereitstellung von Lebendfallen zur Entnahme von Nutria in Bereichen in denen erhebliche Schäden verursacht werden oder zu erwarten sind, erfolgen könnte.

 

Petitum/Beschluss

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Schreiben der BUKEA an die Landwirtschaftskammer Hamburg vom 23.02.2023   

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