21-1745

Wie will die BUKEA auf die Schadensmeldung der Landwirtschaftskammer Hamburg vom 31.01.2023, zu Fraßschäden durch Nutria auf landwirtschaftlichen Flächen in den Vierlanden, reagieren?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 25.05.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Capeletti, Wegner, Froh, Garbers, Pelch, Woller und Fraktion der CDU

 

Wie allgemein bekannt, lief Ende 2020 die Aufwandsentschädigung für die Bejagung der Nutrias im Bezirk Bergedorf aus.  Seit 2021 liegt die Zuständigkeit zur Eindämmung der invasiven Art Nutria allein bei der Behörde für Umwelt, Klima. Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

 

Bereits im Sommer 2020 wurde über die Nutria-Plage in Bergedorf und Hamburg ausführlich in der lokalen Presse und im lokalen Fernsehen (NDR) berichtet. Und seit der Zeit setzen sich die politischen Gremien in Bergedorf und den Vier- und Marschlanden vehement dafür ein, seitens der BUKEA Maßnahmen erklärt zu erhalten, wie die Population mit Erfolg zurückgedrängt werden kann.

 

Laut Antwort zu 3. in der Ds. 21-953.1 „Ergreifen von wirksamen Maßnahmen gegen die Nutriaplage in Bergedorf“ erklärt sich die BUKEA ausdrücklich als zuständig für Managementmaßnahmen bezüglich der Nutria, erläutert aber auch, dass das Management zukünftig den Bezirken übertragen werden solle. Das ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.

 

Mit einem interfraktionellen Antrag, DS 21-1236 vom 28.04.2022, beschließt die Bezirksversammlung, dass die BUKEA ein Gutachten erstellen möge, welches u.a. Aussagen über den Bestand, die Verbreitung, die bekannten Schäden, und ein Konzept über die Regulierung enthalten soll. Bis heute liegt dieses Gutachten nicht vor, wird aber von der BUKEA in der DS 21-0953.02 zumindest für Ende Juli 2023 in Aussicht gestellt.

 

Den Fragestellern ist nicht bekannt, was dieses Gutachten an neuen Erkenntnissen zu Tage fördert. Fest steht aber, dass das passive Verhalten der BUKEA in den letzten zwei Jahren die Nutrias nicht davon abgehalten haben, sich im erheblichen Umfang zu vermehren. Im Ergebnis ist der Druck auf manchen Flächen mittlerweile erheblich, wie eine Schadensmeldung zu Fraßschäden an der Kultur Petersilie durch Nutria der Landwirtschaftskammer vom 31. Januar 2023 (s. Anlage, liegt der BUKEA bereits vor) für eine Fläche in Kirchwerder eindrucksvoll belegt. Auf dieser Fläche spricht die Schadensmeldung von einer explosionsartigen Entwicklung.

 

Bei den Teilflächen mit den geschädigten Petersilienbeständen handelt es sich um eine Gesamtfläche von rund 5 ha, die durch Verbandsgräben des Ent- und Bewässerungsverbandes der Vier- und Marschlande umgeben ist. Sie dienen ausschließlich der Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bei der Flächenbegehung am 09.12.2022 wurden entlang dieser Gräben ca. 100 Nutriabauten gezählt.

Laut Landwirtschaftskammer kann man davon ausgehen, dass jeder Bau durchschnittlich 10 Tiere beherbergt. Daher ist eine Population von rund 1.000 Tieren zu vermuten. Bei einer täglichen Nahrungsaufnahme von 1,0 - 2,0 kg Pflanzenmasse je Tier ergibt sich ein Futterbedarf von insgesamt 1,0 - 2,0 t pro Tag. Im Ergebnis geht die Landwirtschaftskammer allein bei dieser Fläche von einem entstandene Ertragsschaden an Petersilie in Höhe von - € 137.260,20 aus.

Die Landwirtschaftskammer sieht die BUKEA in der Verantwortung und geht davon aus, dass aufgrund der Fakten eine angemessene Schadenregulierung seitens der Behörde erfolgen müsse.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie stellt sich die BUKEA zu der Frage der Schadenregulierung?
  2. Laut Schadensmeldung führt der Erdaushub von ca. 1-2 cbm je Nutriabau, und die damit einhergehende Verfüllung der Grabensohle, zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand bei der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung.

Wer trägt die dafür notwendigen Mehrkosten?

  1. Geht die BUKEA weiterhin davon aus, dass das in Aussicht gestellte Gutachten Ende Juli 2023 fertiggestellt ist? Wenn nicht, wann dann?
  2. Ist, vor dem Hintergrund der auch zukünftigen anzunehmenden hohen Schadensverläufe, die BUKEA bereit, bereits vor Juli 2023 Maßnahmen einzuleiten, die die Schäden für die Landwirtschaft reduzieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Schadensmeldung der Landwirtschaftskammer Hamburg vom 31.01.2023

 

 

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