Wie werden Bergedorfer Schulen am Wochenende genutzt?
Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.9
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
„Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport, stellt gemäß den Benutzungsbedingungen und -vorschriften, die Bestandteil des Nutzungsvertrages sind, Räume, Anlagen und Ausstattungen der staatlichen Schulen für kommerzielle, kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsstunden u.ä. zur Verfügung, sofern hierdurch schulische, betriebliche oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.“
So die Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" vom 04.01.2006 finden Sie hier: https://www.hamburg.de/contentblob/69572/9f0900de31a0798787101260b0e5a7de/data/bbs-vo-schulraeume-mitnenutzung-01-06.pdf
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