21-2012

Wie werden Bergedorfer Schulen am Wochenende genutzt?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Ö 6.9
29.02.2024
Ö 9.9
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport, stellt gemäß den Benutzungsbedingungen und -vorschriften, die Bestandteil des Nutzungsvertrages sind, Räume, Anlagen und Ausstattungen der staatlichen Schulen für kommerzielle, kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsstunden u.ä. zur Verfügung, sofern hierdurch schulische, betriebliche oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.“

 

So die Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" vom 04.01.2006 finden Sie hier: https://www.hamburg.de/contentblob/69572/9f0900de31a0798787101260b0e5a7de/data/bbs-vo-schulraeume-mitnenutzung-01-06.pdf


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welche Schulen im Bezirk Bergedorf fallen unter die Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" vom 04.01.2006?

 

  1. An welchen Samstagen und Sonntagen des Jahres 2024 finden in diesen Schulen bereits Veranstaltungen statt?

 

  1. Verfügen diese Schulen über mehr als einen Versammlungsraum (Aula etc.)? Wenn ja, bitte teilen Sie die Belegung der einzelnen Versammlungsräume an den Samstagen und Sonntagen des Jahres 2024 auf.

 

  1. Welche Kosten fallen für die Nutzung des Versammlungsraums an?

 

  1. Welche Unterlagen muss ich für die Buchung des Versammlungsraums einreichen?

 

  1. Warum findet die Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" vom 04.01.2006 keine Anwendung auf manche Schule? Verfügen diese Schulen über keine Versammlungsräume (Aula etc.)?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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