Wie werden Bergedorfer Schulen am Wochenende genutzt?
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion Bergedorf
„Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Bildung und Sport, stellt gemäß den Benutzungsbedingungen und -vorschriften, die Bestandteil des Nutzungsvertrages sind, Räume, Anlagen und Ausstattungen der staatlichen Schulen für kommerzielle, kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsstunden u.ä. zur Verfügung, sofern hierdurch schulische, betriebliche oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.“
So die Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" vom 04.01.2006 finden Sie hier: https://www.hamburg.de/contentblob/69572/9f0900de31a0798787101260b0e5a7de/data/bbs-vo-schulraeume-mitnenutzung-01-06.pdf
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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