Wie viele Ausweise werden in Bergedorf gestohlen?
Letzte Beratung: 11.07.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.5
Auskunftsersuchen der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Eine Bürgerin wandte sich kürzlich an die AfD-Fraktion, um auf eine besorgniserregende Häufung von Ausweisdiebstahl bei Rentnern aufmerksam zu machen.
Während eines Besuchs beim Einwohnermeldeamt am vergangenen Freitag wurde sie Zeuge von drei derartigen Vorfällen innerhalb von nur zehn Minuten. Zwei Rentnern wurden ihre Ausweise aus dem Gehwagen bzw. der Tasche gestohlen, während ein dritter bereits im Warteraum saß und von einem ähnlichen Erlebnis berichtete.
Die besorgte Bürgerin zeigt sich schockiert und verärgert über diese Situation. Sie stellt die Frage, ob es sich hierbei um einen tragischen Zufall oder um eine neue Realität in unserem Land handelt.
Wie kann es sein, dass die Generation, die unser Land aufgebaut und uns Werte und Moral vermittelt hat, nun im Alter Angst um ihre Sicherheit haben muss? Diejenigen, die hart gearbeitet haben, um uns ein besseres Leben zu ermöglichen, werden jetzt Opfer von skrupellosen Kriminellen.
Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar. Es ist unsere Pflicht, diesen Menschen den Respekt und die Würde zu erweisen, die sie uns in ihrem Leben geschenkt haben.
Wir müssen gegen diese Kriminalität vorgehen und dafür sorgen, dass unsere Rentner sich in ihrem eigenen Land wieder sicher fühlen können. Gemeinsam müssen wir dafür kämpfen, dass die Generation, die uns alles gegeben hat, endlich den Frieden und die Sicherheit genießen kann, die sie so sehr verdient.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) nimmt wie folgt Stellung:
1. Wie viele Ausweise wurden im Einwohneramt in den Jahren 2015 bis 2023 nach einem Diebstahl neu beantragt? (Jahreszahlen aufgeschlüsselt bitte)
Der Hamburg Service existiert seit 2023. Im Jahr 2023 wurden 4824 Personalausweise nach Diebstahl beantragt.
2. Gibt es detaillierte Statistiken zu den gestohlenen und neu beantragten Ausweisen im
Einwohneramt nach Diebstahl?
s. Pkt. 1
3. Welche konkreten Schritte muss eine Person nach einem Ausweisdiebstahl im Einwohneramt unternehmen?
Zur Beantragung eines Personalausweises muss durch den Antragsteller ein Termin in einem Standort Einwohnerangelegenheiten gebucht werden.
4. Welche Dokumente benötigt man, um im Einwohneramt nach einem Diebstahl einen
neuen Ausweis zu beantragen?
Für die Beantragung eines Personalausweises nach Diebstahl sind die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen wie bei einer Neubeantragung wegen des Ablaufs der Gültigkeit. Falls ein Reisepass oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen) vorhanden sind, erleichtert dies die Identifikation des Antragstellers. Wenn kein gültiger Reisepass vorhanden ist, werden Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde benötigt. Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils verlangt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis.
5. Bietet das Einwohneramt die Möglichkeit, direkt vor Ort ein Passfoto für den neuen
Ausweis erstellen zu lassen?
6. Gibt es im Einwohneramt einen Fotoautomaten oder einen Fotografen, der Passfotos für neue Ausweise anfertigt?
Die für die Beantragung nötigen biometrischen Passbilder können in den Standorten Einwohnerwesen des Hamburg Service an sog. Biometriestationen gefertigt werden.
7. Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Passfotos im Einwohneramt?
Für diesen Service wird ein Nutzungsentgeld in Höhe von 6 € erhoben.
8. Wie hoch sind die aktuellen Gebühren für die Beantragung eines neuen Personalausweises und Reisepasses im Einwohneramt?
Für einen Personalausweis werden Gebühren in Höhe von 37,00 € (22,80 € für Personen unter 24 Jahren) und für einen Reisepass werden Gebühren in Höhe von 70,00 € (37,50 € für Personen unter 24 Jahren) erhoben.
9. Gibt es im Einwohneramt Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Rentner) bei der Beantragung neuer Ausweise?
Gem. § 1 Abs. 6 der Personalausweisgebührenverordnung kann die Gebühr für einen Personalausweis ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
10. Welche Zahlungsmethoden werden im Einwohneramt für die Beantragung neuer Ausweise akzeptiert?
Diese Gebühr kann mit Kartenzahlung (EC, Debit- und Kreditkarte) und bar entrichtet werden.
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