21-1522

Wie sind die Verbraucherkosten bei der Fernwärme in Hamburg gestiegen?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Wegner, Pelch und Fraktion der CDU

 

Seit dem Rückkauf des hamburgischen Fernwärmenetzes am 3. September 2019 hat die Wärme Hamburg GmbH (seit 1.1.2022: Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW)) offiziell als Fernwärmegesellschaft der Stadt Hamburg ihren Betrieb aufgenommen. Mit dem Erwerb hat der Senat den Volksentscheid Energienetze von 2013 vollständig umgesetzt. Die HEnW ist der größte Fernwärmebetreiber in der Stadt und verteilt circa 80 Prozent der Fernwärme in Hamburg.

 

Mit dem erfolgreichen Volksentscheid war u.a. die Hoffnung der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs verbunden, dass ein kommunaler Netzbetreiber dem Gemeinwohl verpflichtet ist und damit faire Netzentgelte und angemessene Fernwärmepreise gewährleistet seien.

 

Im Bezirk Bergedorf ist es nun bei Mieterinnen und Mietern von Wohnungen mit Fernwärme vermehrt zu stark erhöhten Endpreisen gekommen. Und zwar bereits für das Jahr 2021, also vor den erst im Jahr 2022 entstandenen Faktoren, die, wie allseits bekannt, für nochmalige starke Preiserhöhungen auf dem Energiemarkt sorgen. Den Abnehmern von Fernwärme drohen damit weitere drastische Energiepreissteigerungen.

 

Laut Bericht der Bergedorfer Zeitung vom 15. Oktober 2022 sollen die monatlichen Kosten für das Jahr 2021 mehrheitlich um 150 bis 300 Prozent gestiegen sein, teilweise noch um ein Vielfaches mehr. In der Regel bedeutet dies für die einzelnen Haushalte zwischen 800 bis 2.000 Euro an Nachzahlungen und zukünftig zwischen 400 bis 850 Euro an monatlichen Abschlägen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie und wann erfolgte eine Information der Anwohnerinnen und Anwohnern im Vorfeld zu dieser massiven Erhöhung des Preises und den teils enormen Nachzahlungen?
  2. Ist es richtig, dass die realen Produktionskosten für die Fernwärme in Lohbrügge deutlich unter den aktuellen Preisforderungen liegen?
  3. Warum sollen Bezieher von Fernwärme in Lohbrügge künftig ein Vielfaches bezahlen, obgleich die Produktion der Fernwärme nur zu einem kleinen Anteil mit Erdgas erfolgt?
  4. Ist es korrekt, dass die Haushalte in Lohbrügge mit Fernwärme versorgt werden, die im Jahr 2021 zu über 70% aus Holzabfällen produziert wurde?
  5. Ist es korrekt, dass der Gaspreis erst im vierten Quartal 2021 signifikant gestiegen ist?
  6. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, dass Fernwärme-Endkunden in Lohbrügge bereits für das Jahr 2021 einen um mehr als 100% gestiegenen Arbeitspreis für Raumwärme gegenüber dem Jahr 2020 zu zahlen haben?
  7. Sind die HEnW bzw. andere Energieunternehmen gesetzlich verpflichtet, durch Kopplung an den Gaspreis eine Preiserhöhung vorzunehmen? Inwiefern könnten auch die tatsächlichen Produktionskosten inkl. eines angemessenen Wagnis- und Gewinnzuschlags in Rechnung gestellt werden?
  8. Welche Überlegungen gibt es aktuell auf Seiten der HEnW bzw. der zuständigen Aufsichtsgremien, aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten für die Fernwärmeerzeugung die Preise für die Endkunden so gering wie möglich zu halten bzw. von den Änderungsfaktoren zu entkoppeln?
  9. Gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen der HEnW und ihren Kundinnen und Kunden, dass die gezahlten Preise mit einem maximalen Aufschlag an die Endkunden weitergegeben werden dürfen? Wenn nein, warum nicht?
  10. Ist dem Senat bzw. der zuständigen Behörde bekannt, inwieweit die Geschäftspartner der HEnW die an die HEnW zu zahlenden Preise an ihre Kundeninnen und Kunden weitergeben bzw. mit einem Aufschlag belegen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte nach Geschäftspartnern aufschlüsseln.

 

 

Petitum/Beschluss

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