21-1452.01

Wie ist es um die Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts in Bergedorf bestellt?

Antwort

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25.08.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Garbers, Pelch, Froh, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

 

Die Giftpflanze Jakobskreuzkaut (Senecio jakobaea) ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Auch in den Vier- und Marschlanden breitet sie sich immer stärker aus. Sie sieht hübsch aus und blüht sonnengelb. Im Heu kann es zum schieren Albtraum insbesondere für Pferdebesitzer und Landwirte mit Rinderhaltung werden. Die Aufnahme über die Nahrung kann tödlich für Pferde, Schweine und Rinder sein. Nicht nur die Blüte ist giftig, sondern die ganze Pflanze.

Außerdem soll von ihr auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den Menschen ausgehen. In Milch und Honig wurden die giftigen Stoffe, für die es derzeit keinen einheitlichen Grenzwert gibt, bereits nachgewiesen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 17.08.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich dieses giftige Kraut in den Vier- und Marschlanden immer stärker ausbreitet?

Zu 1.: 

Das Bezirksamt führt kein Monitoring über das Vorkommen und die Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts durch. Es ist allerdings bekannt, dass das Jakobskreuzkraut hier heimisch ist. Auch ist dem Bezirksamt bekannt, dass es sich weiter ausbreitet, auch bedingt durch das wärmere, trocknere Klima der letzten Jahre und damit einhergehende Entstehung von Brachland ohne geschlossene Grasnarbe oder anderweitigen Bewuchs, welches dem Wachstum und der Verbreitung  des Jakobskreuzkrauts entgegenkommt.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auch in den Kirchwerder Wiesen das Jakobskreuzkraut auf dem Vormarsch ist?

Zu 2.: 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

  1. Gibt es weitere Stellen im Bezirk, die besonders vom Jakobskreuzkraut betroffen sind?

Zu 3.: 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

  1. Gibt es Hinweise von Vorkommen auf Privatgrundstücken? Wenn ja, wo?

Zu 4.: 

Dem Bezirksamt liegen keine entsprechenden Hinweise  vor.

 

 

  1. Wie und an wen kann das Vorkommen von Jakobskreuzkraut -auf öffentlichen und privaten Grundstücken- gemeldet werden?

Zu 5.: 

Das Jakobskreuzkraut ist in Deutschland nicht meldepflichtig.

 

 

  1. Muss auf Privatgrundstücken eine Entfernung und Entsorgung durch die Eigentümer erfolgen?

Zu 6.: 

Nein.

 

 

  1. Wie muss das Jakobskreuzkraut bekämpft und entsorgt werden, um eine Verbreitung zu unterbinden?

Zu 7.: 

Die Samenbildung des Jakobskreuzkrauts kann durch rechtzeitiges Mähen verhindert werden. Einzelpflanzen sind auszustechen und mit allen Wurzeln zu entfernen. Durch Erhaltung einer dichten Grasnarbe und evtl. Nachsaat mit geeignetem Saatgut, kann eine Verbreitung verhindert werden. Die Entsorgung sollte mittels Heißrotte oder Verbrennung erfolgen.

 

 

  1. Wer ist für die Bekämpfung zuständig (BUKEA, Bezirksamt oder andere Stelle)?

Zu 8.: 

Das Jakobskreuzkraut wird nicht explizit bekämpft.

 

 

  1. Was wird von Seiten des Bezirksamts oder, soweit bekannt, von der zuständigen Behörde unternommen, um der stärker werdenden Verbreitung entgegen zu wirken? Soweit aktuell nichts unternommen wird, gibt es hierzu Planungen?

Zu 9.: 

Das Jakobskreuzkraut wird regelmäßig im Rahmen der normalen Mäh- und Pflegearbeiten abgemäht. Planungen für eine explizite Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts gibt es nicht.

 

 

 

  1. Stehen für solche Maßnahmen Haushaltsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung? Wenn ja, aus welchem Topf und wieviel?

Zu 10.:

Die Mäh-und Pflegearbeiten werden aus den jeweiligen Unterhaltungsmitteln finanziert. Sondermittel für eine etwaige Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts sind nicht vorhanden.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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