Wie ist es um die Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts in Bergedorf bestellt?
Letzte Beratung: 25.08.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.6
Kleine Anfrage des BAbg. Garbers, Pelch, Froh, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion
Die Giftpflanze Jakobskreuzkaut (Senecio jakobaea) ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Auch in den Vier- und Marschlanden breitet sie sich immer stärker aus. Sie sieht hübsch aus und blüht sonnengelb. Im Heu kann es zum schieren Albtraum insbesondere für Pferdebesitzer und Landwirte mit Rinderhaltung werden. Die Aufnahme über die Nahrung kann tödlich für Pferde, Schweine und Rinder sein. Nicht nur die Blüte ist giftig, sondern die ganze Pflanze.
Außerdem soll von ihr auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den Menschen ausgehen. In Milch und Honig wurden die giftigen Stoffe, für die es derzeit keinen einheitlichen Grenzwert gibt, bereits nachgewiesen.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 17.08.2022 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Zu 1.:
Das Bezirksamt führt kein Monitoring über das Vorkommen und die Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts durch. Es ist allerdings bekannt, dass das Jakobskreuzkraut hier heimisch ist. Auch ist dem Bezirksamt bekannt, dass es sich weiter ausbreitet, auch bedingt durch das wärmere, trocknere Klima der letzten Jahre und damit einhergehende Entstehung von Brachland ohne geschlossene Grasnarbe oder anderweitigen Bewuchs, welches dem Wachstum und der Verbreitung des Jakobskreuzkrauts entgegenkommt.
Zu 2.:
Siehe Antwort zu 1.
Zu 3.:
Siehe Antwort zu 1.
Zu 4.:
Dem Bezirksamt liegen keine entsprechenden Hinweise vor.
Zu 5.:
Das Jakobskreuzkraut ist in Deutschland nicht meldepflichtig.
Zu 6.:
Nein.
Zu 7.:
Die Samenbildung des Jakobskreuzkrauts kann durch rechtzeitiges Mähen verhindert werden. Einzelpflanzen sind auszustechen und mit allen Wurzeln zu entfernen. Durch Erhaltung einer dichten Grasnarbe und evtl. Nachsaat mit geeignetem Saatgut, kann eine Verbreitung verhindert werden. Die Entsorgung sollte mittels Heißrotte oder Verbrennung erfolgen.
Zu 8.:
Das Jakobskreuzkraut wird nicht explizit bekämpft.
Zu 9.:
Das Jakobskreuzkraut wird regelmäßig im Rahmen der normalen Mäh- und Pflegearbeiten abgemäht. Planungen für eine explizite Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts gibt es nicht.
Zu 10.:
Die Mäh-und Pflegearbeiten werden aus den jeweiligen Unterhaltungsmitteln finanziert. Sondermittel für eine etwaige Bekämpfung des Jakobskreuzkrauts sind nicht vorhanden.
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