21-0982.01

Wie hoch ist der Sanierungsstau bei den Gebäuden mit bezirklichen sozialen Einrichtungen im Jahre 2021?

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und der CDU-Fraktion

 

Für die bauliche Instandhaltung bezirklicher Einrichtungen der Häuser der Jugend, Spielhäuser und Bürgerhäuser besteht laut Aussage des Bezirksamts ein erheblicher Sanierungsstau.

 

Um den weiteren Betrieb kurz- und mittelfristig sicherstellen zu können, hat die Bezirksversammlung aus den bezirklichen Verfügungsfonds zur Finanzierung von baulichen Instandhaltungsmaßnahmen in 2019 Gelder in Höhe von € 100.000 EUR und in 2020 in Höhe von 50.000 EUR bewilligt. Mit diesen Mitteln sollten erste Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Das Bezirksamt hatte im Sommer 2019 eine Prioritätenliste vorgestellt. Auf dieser Liste waren für 2019 folgende Objekte zur Sanierung vorgesehen:

1. KulturA

2. Spielhaus Kurt-Adams-Platz

3. Clippo Jugendamt Dorfanger

4. Jugendclub Clippo

5. Spielhaus Marta-Dambrowski-Kehre

6. Jugendclub Dolle Deerns

 

Da der Sanierungsstau nur sukzessive behoben werden kann, sollte der Fortschritt in den Sanierungsbemühen des Bezirksamtes stetig begleitet werden.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 8.7.2021 wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass das Gebäudemanagement seit der letzten Großen Anfrage im April 2020 schwerpunktmäßig in der Abarbeitung und Bearbeitung der Pandemie gebunden war. Hierzu gehörten und gehören z.B. Neuanmietungen für das Personal der Kontaktnachverfolgung ebenso wie die Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung oder erforderliche Baumaßnahmen zur Sicherstellung des Dienstbetriebes und damit Aufrechterhaltung der Kundendienstleistungen. Eine intensive Abarbeitung des bestehenden Sanierungsstaus musste in der Folge in den Hintergrund treten. Darüber hinaus ist es – ebenfalls Pandemie bedingt – im Baubereich zu einem enormen Preis- und Nachfrageanstieg in der Baubranche gekommen, die es erschweren, geeignete Firmen, etc. zu finden. Im Übrigen beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen bei den oben aufgeführten Einrichtungen wurden seit der Antwort auf die Große Anfrage der CDU zum Sanierungsstau bei bezirklichen Einrichtungen (21-0362.01) begonnen bzw. umgesetzt? Bitte für jede Einrichtung die eingeleiteten Maßnahmen und die hierfür veranschlagten bzw. abgerechneten Kosten einzeln aufführen. Bitte ebenfalls Beginn und (voraussichtliches) Ende der Maßnahme benennen.

 

Zu 1. KulturA: Die Schlussrechnung zur Sanierung des Bestandsgebäudes ist erfolgt. Zusätzlich wurden kleinere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (Vandalismusschäden, Rauchwarnmelder der Feststellanlage) beauftragt.

Zu 2. Spielhaus Kurt-Adams-Platz: Die durchgeführte Prüfung zur energetischen Sanierung und erforderliche Notmaßnahmen wurden auf das notwendige Maß zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes begrenzt. Dazu gehörten z.B. Einbruchschutz und Ertüchtigung des Eingangsbereiches, abgerechnete Kosten insgesamt 21.248,43 €.

Zu 3. Clippo Kinder- und Jugendhaus Boberg: Derzeit wird eine Gesamtkostenschätzung durch einen Architekten erstellt, um den Sanierungsstau genauer beziffern zu können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Seit der letzten GA konnten lediglich Maßnahmen zur Behebung von Vandalismusschäden sowie präventive und Notmaßnahmen umgesetzt werden: Die Kosten belaufen sich auf 35.849,85 €.

Zu 4. Jugendclub Clippo: siehe Vorbemerkung, ansonsten Behebung von kleineren Vandalismusschäden.

Zu 5. Spielhaus Marta-Dambrowski-Kehre: siehe Vorbemerkung

Zu 6. Dolle Deerns: Sicherheitsrelevante Maßnahmen wurden umgesetzt in Höhe von 1.919,47 € (Zugänglichkeit über Rampe, Absturzsicherung), ansonsten siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Welche Maßnahmen bei den o.g. Einrichtungen sind zusätzlich erforderlich, um von einem Ende des Sanierungsstaus auszugehen? Bitte die weiteren nötigen Maßnahmen benennen sowie die Kostenschätzung beziffern?

 

Zu 1. KulturA: Im Bestandsgebäude ist als offene Maßnahme noch der Fahrstuhlschacht zu nennen mit geschätzten Kosten von rd. 5.000,- €. Derzeit werden hierfür Vergleichsangebote/ eingeholt

Zu 2.: Fehlanzeige, siehe Antwort zu 1.

Zu 3. Clippo Kinder- und Jugendhaus Boberg: sh. Antwort zu 1. (Begutachtung der Gesamtmaßnahme).

Zu 4. Jugendclub Clippo: Prüfung einer Riss-Sanierung steht aus.

Zu 5. Spielhaus Marta-Damkowski-Kehre 25: Für kleinere Sanierungsmaßnahmen (Austausch Stirnbretter und Heizungsertüchtigung) werden rd . 4.000,- € benötigt. Sanierung der Drainage und Außenanlagen sind weiterhin offen.

Zu 6. Dolle Deerns: Eine fundierte Begutachtung steht aus. Die Fassade / Holzteile Fenster sind nach wie vor sanierungsbedürftig ebenso wie ein alter Feuchteschaden am Dach und die Außenanlagen: (Wiederherstellung Verkehrssicherheit der Rampen, defekte Schiebebrücke).

 

 

  1. Bei welchen weiteren Immobilien oder Teilen von Immobilien, die im Besitz des Bezirksamts sind und von sozialen Einrichtungen genutzt werden, besteht ein Sanierungsstau? (Bitte Einrichtung, nötige Sanierungsmaßnahmen sowie Kostenschätzung einzeln aufführen).

 

Das Bezirksamt strebt an, zu den genannten Einrichtungen dort, wo noch keine fundierten Gutachten vorliegen, Baubedarfsbegehungen durchführen zu lassen, um fundierte Aussagen über einen bestehenden Sanierungsstau treffen zu können und evtl. Kostenschätzungen einzuholen. Hierfür werden Honorare fällig. Ein Abruf von Mitteln hierfür soll aus dem Verfügungsfonds erfolgen.

Konkret können derzeit noch folgende Maßnahme benannt werden:

- Haus Brügge: ca. 20.000,- € für die Überarbeitung der Fassade + Holzfenster.

- Jugendclub SteinJuz (Marta-Damkowski-Kehre 14): Überarbeitung der Holzteile Fassade und Holzfenster, kleinere Reparaturarbeiten Dach wg. kleinem Feuchteschaden im Da-WC.

- Reparaturarbeiten/Ausbesserungen an div. Dächern (u.a. Haus Brügge, Spielhaus Kiebitz, Clippo Boberg (oberes Dach) + Clippo Lohbrügge).

- Spielhaus Kiebitz: Brandschutz.

- Pinkhaus: noch offene Mängel aus Brandverhütungsschau + Sanierung 2. Dachhälfte.

- SpH LoLa : Überarbeitung Bodenbelag.

- JUZENA: Dachsanierung sowie Anbau / Ergänzung Gruppenraum.

Darüber hinaus gibt es für Grundstückseigentümer die rechtliche Verpflichtung, einen Nachweis der Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage zu erbringen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Ergebnisse in der Folge Maßnahmen nach sich ziehen, die kostenintensiv sind.

 

 

  1. Welche Sanierungen sind in 2021 + 2022 geplant?

 

Weitere Planungen hängen von den bereitstehenden finanziellen Mitteln ab. Die Sanierung des JuzenA wird umgesetzt.

 

 

  1. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich, unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Sanierung, nach Berechnung bzw. Kostenschätzung des Bezirksamts der aktuelle Sanierungsbedarf an allen Immobilien oder Teilen von Immobilien, die im Besitz des Bezirksamts sind und von sozialen Einrichtungen genutzt werden?

 

Eine valide und seriöse Kostenermittlung ist bei der derzeitigen Datenlage nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Hinweis zu Frage 3.

 

 

  1. Das Bezirksamt hatte mitgeteilt, dass in nachfolgender Höhe zusätzliche Mittel im Rahmen der Haushaltsvoranmeldung 2021/22 bei der zuständigen Fachbehörde angemeldet wurden:

  • Jugendzentrum Juzena: 700.000 €

  • HDJ Heckkaten: 1.500.000 €

  • Spielhaus Friedrich-Frank-Bogen: 1.200.000 €

  • Weitere div. Investitionsprojekte: 100.000 €

Welche zusätzlichen Mittel wurden auf Basis dieser Anträge dafür seitens der Bürgerschaft bewilligt?

 

Gem. Bürgerschaftsbeschluss wurden über die Rahmenzuweisung Investitionen Kinder- und Jugendarbeit je 319.000 € investive Ermächtigungen pro Jahr zur Verfügung gestellt. Vgl. auch Drs. 21-0662 zur Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 BezVG  (Feinspezifizierung).

Weitere zusätzliche Mittel wurden seitens der Bürgerschaft nicht bewilligt.

 

 

  1. In welcher Höhe stehen dem Bezirksamt in den Jahren 2021 + 2022 Mittel zur Verfügung, um den Sanierungsstau in den bezirklichen Einrichtungen abzubauen?

 

Über die regulären Mittel für laufende Bauunterhaltung und die unter Punkt 6 genannten Ermächtigungen hinaus stehen dem Bezirksamt keine neuen Mittel zur Verfügung. Es wurden weiterhin Ende Juni 2021 konsumtive Ermächtigungsüberträge (in Höhe von rd. 158.000 €) aus 2020 nach 2021 übertragen, die für verschiedene unterjährige Maßnahmen und je nach Dringlichkeit auch für kleinere Reparatur- und Sanierungsbedarfe eingesetzt werden können.

 

Zudem stehen dem Bezirksamt Ermächtigungsüberträge aus 2020 zur Verfügung für Maßnahmen, die sich aus verschiedenen Gründen verzögert haben, im Wesentlichen:

-          Investive Quartiersfonds-Mittel für Sanierungsmaßnahmen an Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (rd. 580.000 €);

-          Mittel für die Energetische Sanierung des KiFaZ Neuallermöhe. Die Maßnahme muss im Zusammenhang mit der Sanierung des KulturA gesehen werden, da beide im selben Gebäude untergebracht sind (100.000 €);

-          Weitere investive Ermächtigungsüberträge für kommunale Einrichtungen der OKJA in bezirkseigenen Gebäuden (rd. 118.000 €).

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass weitere Mittel für Einrichtungen vorgesehen sind, die nicht in bezirkseigenen Gebäuden sitzen. Als Beispiel kann das JUZ Vierlande genannt werden, für dessen Sanierung 530 Tsd. Euro investiv bereitstehen.

 

 

  1. Noch im letzten Jahr wurde in das Spielhaus Kurt-Adams-Platz 15.422,46 € für die Veränderung des Eingangsbereichs und den Austausch von Fenstern investiert. Nun wurde das Spielhaus vom Bezirksamt geschlossen. Inwieweit ist es zukünftig möglich, solche kurzfristig sich als überflüssig darstellenden Ausgaben zu vermeiden?

 

Personalentwicklungen und –planungen gehen leider nicht immer konform mit dem Erhalt eines Gebäudebestandes. Grundsätzlich ist dies aber immer Fokus des Bezirksamtes.

 

 

  1. Inwiefern hat die Prioritätenliste aus 2019 weiterhin bestand? Wann wird eine aktualisierte Fassung dem Hauptausschuss vorgestellt?

 

Eine Aussage zu Priorisierung kann getroffen werden, wenn alle Unterlagen / Baubedarfsnachweise, etc, vorliegen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

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