Wie geht es der Zierlichen Tellerschnecke?
Kleine Anfrage der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes Bergedorf 99 (Gewerbegebiet östlich Curslacker Neuer Deich) wurde die geschützte Zierliche Tellerschnecke auf drei Gebiete (Allermöher Wiesen, Ausgleichsfläche in Neuengamme, sowie das Gleisdreieck in Kirchwerder) umgesiedelt (vergleiche Drucksache 20-0317).
Vor diesem Sachverhalt fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 18.01.2021 wie folgt:
Im Verlauf des Monitorings wurde trotz Schwankungen in den Untersuchungsgräben und zwischen den Untersuchungsjahren 2018, 2019, 2020 insgesamt eine Verbesserung der Bestandssituation festgestellt. Aufsummiert übersteigt die rechnerische Anzahl von Individuen aller Gräben im Jahr 2020 die rechnerische Anzahl der in 2017 eingebrachten Individuen um das 4,5-fache. Die Anzahl von Probestellen mit Lebendnachweis der Zierlichen Tellerschnecke stieg von 34 in 2018 über 38 in 2019 auf 42 in 2020. Im selben Zeitraum erhöhte sich die durchschnittliche Anzahl von Individuen pro Quadratmeter Graben von 161 in 2018 über 244 in 2019 auf 256 in 2020. Es handelt sich insgesamt um eine erfolgreiche Entwicklung der Art.
Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Gräben des „Gleisdreieck Kirchwerder“ (vier Gräben) und der „Allermöher Wiesen“ (sechs Gräben) weisen im Allgemeinen deutlich höhere durchschnittliche Besatzzahlen pro Quadratmeter Graben auf als die der „Ausgleichsfläche Neuengamme“ (fünf Gräben). Dabei weist im „Gleisdreieck Kirchwerder“ als einziges Quartier kein Graben weniger als durchschnittlich 300 Individuen pro Quadratmeter auf. Dieses ist somit am besten entwickelt (Stand: 2020).
Die Zierliche Tellerschnecke wurde in fünf Gräben eingebracht. In allen Gräben konnte sie nachgewiesen werden, wenn auch nicht in so hohen Abundanzen wie in den anderen Quartieren.
Vgl. Antwort zu a.
Ja. Um eine artenschutzrechtlich ausreichende Entwicklung zu erreichen, bedarf es mindestens an einem der drei Umsiedlungsstandorte einer sehr guten Entwicklung bzw. an mindestens zwei Standorten einer guten Entwicklung der Art, was hier der Fall ist.
Ja. Direkt vor der erheblichen Veränderung bzw. Verschließung der aktuell im Plangebiet Bergedorf 99 vorkommenden Gräben ist ein weiteres Abfangen und Umsetzen der Zierlichen Tellerschnecken zur Vermeidung des Tötungsverbotes streng geschützter Arten nach § 44 BNatSchG erforderlich. Im Jahr 2017 fand die Umsiedlung von rechnerisch ca. 98 % der vorkommenden Individuen der Zierlichen Tellerschnecke statt. Eine vollständige Umsiedlung aller Individuen ist aber faktisch unmöglich, weshalb eine Erholung bzw. Neuentwicklung der Population nicht sicher ausgeschlossen werden kann
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