21-1038.01

Wie funktioniert der Katastrophenschutz im Bezirk Bergedorf?

Antwort

Letzte Beratung: 23.09.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wobbe und Fraktion Grüne,

des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion,

des BAbg. Meyns und FDP-Fraktion

 

 

Die außergewöhnlichen Niederschläge und die Überschwemmungen an der Ahr und Mosel im Sommer 2021 sind vielen noch im Gedächtnis. Gefahren, Notfälle, Großschadenslagen und Katastrophen treten häufig unerwartet ein und stellen Hilfskräfte, professionelle Retter und Behörden innerhalb von kurzer Zeit vor schwierige Aufgaben. Dann darf es keine langen Diskussionen um Zuständigkeiten und fachliche Rivalitäten geben, effektive Lösungen oder Rettungsaktionen müssen umgehend eingeleitet werden, um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung, bedeutender Sachgüter und der Umwelt zu gewährleisten. Um im Katastro­phenfall so gut wie möglich vorbereitet zu sein, müssen die vom Bezirk ausgearbeiteten Ka­tastrophenschutzpläne ständig fortgeschrieben werden. Die dramatischen Veränderungen im Rahmen des rasant fortschreitenden Klimawandels stellen hier eine besondere Herausforde­rung dar.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 25.08.2021 wie folgt:

 

Vor diesen Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.1.            Auf welche Gefahrenlagen und Katastrophenszenarien ist der Bezirk Bergedorf vorbereitet?

 

Das Bezirksamt ist auf bekannte Lagen/Szenarien durch konkrete Handlungsanweisungen vorbereitet (z.B. Sturmflut, Bombenfund, Ölunfall) und ist mit seiner generellen, flexiblen Handlungsfähigkeit ebenso in der Lage, unvorhersehbare Ereignisse zu bewältigen.

 

 

1.2.            Zu welchen Katastrophenszenarien und in welchen Abständen werden Katastrophenschutzübungen im Bezirk durchgeführt?

 

Geübt werden u.a. Sturmflut, Starkregen, Kritische Infrastruktur und allgemeine Stabsrahmenarbeit.

Im Regelfall finden mindestens zwei Übungen im Jahr statt.

 

 

1.3.            Was unternimmt der Bezirk, um neue Gefahren und Gefahrenlagen, wie sie insbesondere infolge des rasant fortschreitenden Klimawandels zu erwarten sind, vorausschauend zu identifizieren?

 

Es findet ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit den zuständigen Fachbehörden und der Behörde für Inneres und Sport dazu statt.

 

 

1.4. Was unternimmt der Bezirk, um zeitnah Katastrophenschutzpläne für solche neuen Gefahren und Gefahrenlagen zu entwickeln?

 

Katastrophenschutzpläne werden in Zusammenarbeit mit den anderen Bezirksämtern, den Fachbehörden sowie der Behörde für Inneres und Sport entwickelt

 

2.1. Wie ist der Katastrophenschutz im Bezirk Bergedorf organisiert?

 

Entsprechend der Vorgaben des § 13 HmbKatSG i.V.m. KatSO Teil I, Nr.1.

 

 

2.2. Wer ist zuständig für den Katastrophenschutz außerhalb eines Notfalles?

 

Zuständig sind die hauptamtlich mit dem Katastrophenschutz betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes.

 

2.3. Wer ist oberster Katastrophenleiter im Katastrophenfall im Bezirk Bergedorf?

 

Die Bezirksamtsleitung.

 

 

2.4. Wer gehört zum Katastrophenstab?

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sowie Fachberater/innen der Fachbehörden und Hilfsorganisationen.

 

 

2.5. Wann und wo tritt der Katastrophenstab zusammen?

 

Bei der Feststellung eines Katastrophenfalls durch das Bezirksamt oder der Behörde für Inneres und Sport. Der Katastrophendienststab findet sich in den Stabsräumen des Bezirksamtes ein.

 

 

 

3.1. Auf welchen Wegen und zu welchem Zeitpunkt wird die Bevölkerung im Katastro­phenfall informiert?

 

Die Bevölkerung wird im Katastrophenfall unverzüglich oder geplant rechtzeitig durch verschiedene geeignete Mittel informiert. Dazu gehören u.a. Radiodurchsagen, mobile Lautsprecherdurchsagen, Warn-Apps, Sirenen.

 

 

3.2. Wie wird die Bevölkerung im Vorfeld über diese Wege der Informationsübermittlung im Katastrophenfall in Kenntnis gesetzt, insbesondere auch weniger literale, weniger mit der deutschen Sprache vertraute sowie weniger digitalaffine Bevölkerungsgrup­pen?

 

Über allgemeine Medien, lokal individuell (z.B. Flüchtlingsunterkünfte), mehrsprachige Broschüren.

 

 

4.1. Gelten für Sturmfluten weiterhin die in dem Merkblatt für Bergedorf und die Vier- und Marschlande (Stand 2018) genannten Warnsignale (Böllerschüsse, Sirenensignale, Lautsprecherdurchsagen) aus? Wenn nicht, welche gelten heute?

Ja.

 

 

4.2. Wird nach wie vor ein Materialdepot für die Abwehr von Sturmfluten (Sandsäcke / Kleidepots) vorgehalten?

 

Material für die technische Deichverteidigung wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer in den bezirklichen Depots bereitgestellt. Ersatzkleidung hält das Bezirksamt selber nicht vor. Im Bedarfsfall wird auf die Hilfsorganisationen und Hanseatic-Help zurückgegriffen.

 

 

4.3. Wie sehen aktuell die Planungen für neue, auf zukünftig zu erwartende Hochwasserereignisse ausgelegte Schöpfwerke aus (oberes Ende Dove-Elbe, Zollenspieker, Neudorf)?

 

Für das Schöpfwerk Altengamme an der Dove Elbe wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Ein Planfeststellungsbescheid wurde noch nicht erteilt da die Verhandlungen für den freiwilligen Ankauf der Flächen diesen verzögern.

Für die weiteren geplanten Schöpfwerke hat der LSBG den Planungsauftrag.

 

 

Petitum/Beschluss

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