21-1038

Wie funktioniert der Katastrophenschutz im Bezirk Bergedorf?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wobbe und Fraktion Grüne,

des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion,

des BAbg. Meyns und FDP-Fraktion

 

Die außergewöhnlichen Niederschläge und die Überschwemmungen an der Ahr und Mosel im Sommer 2021 sind vielen noch im Gedächtnis. Gefahren, Notfälle, Großschadenslagen und Katastrophen treten häufig unerwartet ein und stellen Hilfskräfte, professionelle Retter und Behörden innerhalb von kurzer Zeit vor schwierige Aufgaben. Dann darf es keine langen Diskussionen um Zuständigkeiten und fachliche Rivalitäten geben, effektive Lösungen oder Rettungsaktionen müssen umgehend eingeleitet werden, um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung, bedeutender Sachgüter und der Umwelt zu gewährleisten. Um im Katastro­phenfall so gut wie möglich vorbereitet zu sein, müssen die vom Bezirk ausgearbeiteten Ka­tastrophenschutzpläne ständig fortgeschrieben werden. Die dramatischen Veränderungen im Rahmen des rasant fortschreitenden Klimawandels stellen hier eine besondere Herausforde­rung dar.

 

Vor diesen Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.1. Auf welche Gefahrenlagen und Katastrophenszenarien ist der Bezirk Bergedorf vor­bereitet?

1.2. Zu welchen Katastrophenszenarien und in welchen Abständen werden Katastrophen­schutzübungen im Bezirk durchgeführt?

1.3. Was unternimmt der Bezirk, um neue Gefahren und Gefahrenlagen, wie sie insbe­sondere infolge des rasant fortschreitenden Klimawandels zu erwarten sind, voraus­schauend zu identifizieren?

1.4. Was unternimmt der Bezirk, um zeitnah Katastrophenschutzpläne für solche neuen Gefahren und Gefahrenlagen zu entwickeln?

 

2.1. Wie ist der Katastrophenschutz im Bezirk Bergedorf organisiert?

2.2. Wer ist zuständig für den Katastrophenschutz außerhalb eines Notfalles?

2.3. Wer ist oberster Katastrophenleiter im Katastrophenfall im Bezirk Bergedorf?

2.4. Wer gehört zum Katastrophenstab?

2.5. Wann und wo tritt der Katastrophenstab zusammen?

 

3.1. Auf welchen Wegen und zu welchem Zeitpunkt wird die Bevölkerung im Katastro­phenfall informiert?

3.2. Wie wird die Bevölkerung im Vorfeld über diese Wege der Informationsübermittlung im Katastrophenfall in Kenntnis gesetzt, insbesondere auch weniger literale, weniger mit der deutschen Sprache vertraute sowie weniger digitalaffine Bevölkerungsgrup­pen?

 

4.1. Gelten für Sturmfluten weiterhin die in dem Merkblatt für Bergedorf und die Vier- und Marschlande (Stand 2018) genannten Warnsignale (Böllerschüsse, Sirenensignale, Lautsprecherdurchsagen) aus? Wenn nicht, welche gelten heute?

4.2. Wird nach wie vor ein Materialdepot für die Abwehr von Sturmfluten (Sandsäcke / Kleidepots) vorgehalten?

4.3. Wie sehen aktuell die Planungen für neue, auf zukünftig zu erwartende Hochwasser­ereignisse ausgelegte Schöpfwerke aus (oberes Ende Dove-Elbe, Zollenspieker, Neudorf)?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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