Wie entwickelt sich die Ausweis- und Dokumentenkriminalität in Bergedorf?
Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.13
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander und der AfD Fraktion Bergedorf
Immer wieder berichten Bürger über Diebstähle von Personalausweisen, Reisepässen und anderen Ausweisdokumenten. Besonders ältere Menschen scheinen dabei häufiger Opfer von Taschendiebstählen und ähnlichen Delikten zu werden. Der Verlust von Ausweisdokumenten verursacht für die Betroffenen nicht nur erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten, sondern eröffnet auch Möglichkeiten des Missbrauchs durch Straftäter.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) mit Anmerkung des Hamburg Service sowie des Bezirksamt Bergedorf nehmen wie folgt Stellung:
Die Bekämpfung von Straftaten, insbesondere zum Nachteil älterer Menschen, ist der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ein besonderes Anliegen.
Die im Landeskriminalamt (LKA) zentral für Prävention zuständige Dienststelle LKA FSt 32 bietet zu Themen der Kriminalprävention regelmäßig Vorträge an. Dabei wird im Zusammenhang mit dem Thema Risiken im Internet stets auch der Identitätsdiebstahl thematisiert. Die Mehrzahl der Vorträge richtet sich gezielt an Seniorinnen und Senioren und findet größtenteils direkt in Senioreneinrichtungen statt. Hierbei wird auch auf ein gesondertes Vortragsangebot zu Risiken im Internet hingewiesen.
Zum Thema Taschendiebstahl führt die Polizei regelmäßig Präventionsaktionen durch. Diese finden beispielsweise auf Großveranstaltungen, verkaufsoffenen Sonntagen, Messen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen statt. So war die Polizei unter anderem bei den „Blaulichttagen“ in Altona, dem Veteranentag, dem Familientag in Bramfeld und der Langen Nacht der Museen vertreten.
Die Stadtteilpolizistinnen und Stadtteilpolizisten organisieren zudem regelmäßig Informationsstände in Einkaufszentren, auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen. Dort sprechen sie Bürgerinnen und Bürger direkt an und geben Hinweise, wie sie sich vor Taschendiebstahl schützen können.
Im Oktober 2026 werden sich erneut viele Polizeikommissariate an der bundesweiten jährlichen Präventionswoche gegen Taschendiebstahl beteiligen. Hier wird der Fokus auf Supermärkte und die direkte Ansprache potenziell gefährdeter Personen gelegt.
Im Rahmen dieser Veranstaltungen verteilt die Polizei Informationsmaterial und verweist auf weiterführende Hinweise auf ihrer Internetseite, u. a. unter den Links https://www.polizei.hamburg/taschendiebstahl-792636 und
https://www.polizei.hamburg/haustuerbetrug-a-792004.
Betroffene können den Diebstahl ihres Ausweisdokuments bundesweit bei jeder Polizeidienststelle oder auch über die Onlinewache melden. Die Polizei nimmt die Anzeige entgegen und veranlasst die Ausschreibung des gestohlenen Dokuments zur Fahndung.
Wenn der gestohlene Ausweis über eine sogenannte eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) verfügt, müssen Betroffene diese Funktion selbst sperren. In diesem Zusammenhang verweist die Polizei die Betroffenen auf die Sperrhotline (116 116) oder die zuständige Ausweisbehörde.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass sich Betroffene bundesweit direkt an jede Pass- und Personalausweisbehörde wenden. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion wird in diesem Fall von Amts wegen veranlasst.
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden.
Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht bei Eingang einer Strafanzeige, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/ Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.
Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Die Auswertung einer einzelnen Straße oder Adresse ist in der PKS nicht vorgesehen.
In PKS erfolgt unter dem PKS-Oberschlüssel 540010 die Erfassung des Missbrauchs von Ausweispapieren gemäß § 281 StGB. Dieser Oberschlüssel umfasst folgende Straftatenschlüssel:
- Missbrauch von Impfausweisen (PKS-Schlüssel 540011)
- Missbrauch von Testzertifikaten (PKS-Schlüssel 540012)
- Missbrauch von Gesundheitszeugnissen (PKS-Schlüssel 540013)
- Missbrauch von sonstigen Ausweispapieren (PKS-Schlüssel 540019)
Eine weitere Aufschlüsselung der sonstigen Ausweispapiere (PKS-Schlüssel 540019) erfolgt in der PKS nicht. Zudem wird nicht gesondert erfasst, ob ein Ausweis zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht oder überlassen wurde. Darüber hinaus ist die Verwendung falscher Identitäten allein kein eigenständiger Straftatbestand und wird somit nicht gesondert in der PKS erfasst. Regelmäßig ist die Verwendung falscher Identitäten ein Mittel zur Begehung anderer Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, häufig verbunden mit Urkunden- oder Ausweisdelikten, welche entsprechend in der PKS erfasst werden.
Das Amt für Migration (Amt M) stellt Personalausweise ausschließlich in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse sowie in nicht vorhersehbaren Fällen zur Abwehr schwerwiegender Nachteile aus. Aus welchem Grund ein solcher Ausweis neu beantragt wird, wird nicht erfasst.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BIS die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie viele Personalausweise wurden in Hamburg in den Jahren 2024 bis 2025 aufgrund eines Diebstahls neu beantragt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
2. Wie viele dieser Neubeantragungen entfielen jeweils auf Einwohner des Bezirks Bergedorf? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
3. Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchen Altersgruppen die Betroffenen besonders häufig vertreten sind? Falls ja, bitte entsprechende Zahlen oder Einschätzungen mitteilen.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Polizei über Diebstähle von Ausweisdokumenten im Bezirk Bergedorf in den Jahren 2024 bis 2025 vor? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
5. An welchen Orten oder in welchen Einrichtungen des Bezirks Bergedorf wurden in den vergangenen fünf Jahren besonders häufig Diebstähle von Ausweisdokumenten registriert?
6. Wie viele Fälle von Ausweis- oder Identitätsmissbrauch im Zusammenhang mit gestohlenen Ausweisdokumenten wurden im Bezirk Bergedorf in den Jahren 2024 bis 2025 bekannt?
7. Welche Präventionsmaßnahmen werden durch Polizei, Bezirksamt oder Hamburg Service ergriffen, um Bürger – insbesondere Senioren – vor entsprechenden Diebstählen zu schützen?
Die in der PKS für den Bezirk Bergedorf auswertbaren Daten im Sinne der Fragestellungen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
PKS-Schlüssel |
Straftat |
Erfasste Fälle |
|
2024 |
2025 |
||
540010 |
Missbrauch von Ausweispapieren § 281 StGB |
6 |
8 |
darunter: |
|||
540011 |
Missbrauch von sonstigen Ausweispapieren |
6 |
8 |
Darüberhinausgehende Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt.
Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.
Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Finanzbehörde verwiesen.
8. Werden Mitarbeiter des Hamburg Service für typische Betrugs- und Diebstahlmaschen sensibilisiert und geschult? Falls ja, in welchem Umfang?
Die Mitarbeitenden in den Standorten sensibilisiert der Hamburg Service mit einer eigens dafür konzipierten Fortbildung „Erkennen von ge- und verfälschten Ausweisdokumenten“. Diese konzentriert sich vor allem auf Betrugsversuche und Identitätsdiebstahl.
Flankierend zu dem Thema schultder Hamburg Servicedie Mitarbeitenden im Ausländerwesen auch zu den Mitwirkungsaufgaben des Verfassungsschutzes.
Bei beiden Fortbildungen handelt es sich um sogenannte Pflichtfortbildungen, die von allen operativ im Kundengeschäft (und teilweise darüber hinaus) tätigen Mitarbeitenden zu absolvieren sind.
9. Welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene, gestohlene Ausweisdokumente schnell sperren oder als gestohlen registrieren zu lassen?
10. Welche Kosten entstehen derzeit für die Neuausstellung eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses nach einem Diebstahl?
11. Gibt es Möglichkeiten der Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung für einkommensschwache Personen, Senioren oder andere besonders betroffene Personengruppen?
12. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für die Ausstellung neuer Personalausweise und Reisepässe in den Jahren 2024 bis 2025 entwickelt?
Die Kosten im Sinne der Fragestellung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Dokumentenart |
Unter 24 Jahre |
Ab 24 Jahre |
Vorläufiges Dokument |
Personalausweis |
27,60 € |
46,00 € |
10,00 € |
Reisepass |
37,50 € |
70,00 € |
26,00 € |
Die Gebühr für den Personalausweis und den Reisepass kann bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1 Absatz 6 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung bzw. § 28 Passverordnung ermäßigt oder erlassen werden.
Die Bearbeitungszeiten für Reisepässe sind im Zuständigkeitsbereich der BIS im Vergleich zu den Vorjahren unverändert. Sofern alle erforderlichen Dokumente vorliegen, wird für die Antragstellung beim Amt M der BIS pro Vorgang eine Bearbeitungszeit von etwa 30 Minuten veranschlagt.
Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.
Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Finanzbehörde verwiesen.
13. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält das Bezirksamt für geeignet, um insbesondere ältere Menschen vor Taschendiebstählen und dem Verlust wichtiger Dokumente zu schützen?
Es werden regelmäßige Informationsveranstaltungen des Fachstabs für Prävention der Polizei durchgeführt, die für geeignet gehalten werden.
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