21-1335.01

Wie effektiv werden die Mittel des bezirklichen Quartiersfonds eingesetzt?

Antwort

Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion

 

Der Verein Bergedorfer für Völkerverständigung bringt sich sehr aktiv bei der Integration und Betreuung von Flüchtlingen ein. Die Bedeutung der Integrationsförderung kann man nicht genug betonen. Gleichzeitig muss evaluiert werden, ob die eingesetzten Mittel ihren Zweck erfüllen oder an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnten.

 

Die Gelder des Quartiersfonds sind eine der wenigen Möglichkeiten für die Mitglieder der Bezirksversammlung, Einrichtungen in den Quartieren der sozialen Stadtteilentwicklung ohne dauerhaftes bzw. ausreichendes Finanzierungskonzept zu unterstützen.

 

Bei der seit einigen Jahren geförderten Begleitung von Geflüchteten bei der Wohnungssuche ist die Unterstützung und Vermittlung von Geflüchteten in eigenen Wohnraum und die Erlangung des Mieterführerscheins das Ziel des Projekts. Auch wird eine Ehrenamtskoordination der Flüchtlingsarbeit und Vermittlung von Patenschaften unterstützt, um so Menschen mit Migrations und Fluchthintergrund den Weg in die Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen.

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 14.04.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Seit wann wird das Projekt "Begleitung von Geflüchteten bei der Wohnungssuche" durch den Quartiersfonds gefördert?

 

Das Projekt wird seit 2019 aus dem Quartiersfonds gefördert.

 

  1. Wie hoch sind die Quartiersfondsmittel, die seitdem hierfür eingesetzt wurden?

 

2019

2020

2021

2022

29.480,00 €

29.480,00 €

48.500,00 €

48.500,00 €

 

 

  1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Stellen wurden durch das Projekt finanziert? Bitte seit Beginn der Förderung auflisten.

 

2019

2020

2021

2022

0

0

0,75

0,8

 

 

  1. Wie viele Minijobs wurden durch das Projekt finanziert? Bitte seit Beginn der Förderung auflisten.

 

2019

2020

2021

2022

2

2

1

1

 

 

  1. Wie viele Geflüchtete wurden seitdem begleitet bzw. beraten?

 

2019

2020

2021

2022

93

77

62

./.

 

Der Förderzeitraum 2022 ist noch nicht abgelaufen. Der Sachbericht 2022 liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

 

  1. Wie viele Wohnungslotsinnen und Wohnungslotsen wurden seitdem geschult?

2019

2020

2021

2022

15

5

0

./.

 

Der Förderzeitraum 2022 ist noch nicht abgelaufen. Der Sachbericht 2022 liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

 

  1. Wie viele Wohnungen konnten durch das Projekt an Flüchtlinge vermittelt werden?

 

2019

2020

2021

2022

48

41

37

./.

 

Der Förderzeitraum 2022 ist noch nicht abgelaufen. Der Sachbericht 2022 liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

 

  1. Wie viele Kurse zur Erlangung eines Mieterführerscheins wurden durch das Projekt seitdem veranstaltet?

 

2019

2020

2021

2022

4

2

2

./.

 

Der Förderzeitraum 2022 ist noch nicht abgelaufen. Der Sachbericht 2022 liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

  1. Wie viele Geflüchtete haben durch die Kurse seitdem einen Mieterführerschein erlangt?

 

2019

2020

2021

2022

40

20

10

./.

 

Der Förderzeitraum 2022 ist noch nicht abgelaufen. Der Sachbericht 2022 liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

 

  1. Wird über die Tätigkeit dieses Projekts ein Rechenschaftsbericht verfasst? Wenn ja, wo ist dieser einsehbar?

 

Gemäß Ziffer 12 der VV zu § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) hat die Bewilligungsbehörde von dem Zuwendungsempfangenden den Nachweis der Verwendung zu verlangen.

Ein solcher Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Der Sachbericht muss insbesondere auf den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck eingehen.  

Der Verwendungsnachweis ist Bestandteil des Zuwendungsvorgangs und wird entsprechend zur Akte genommen. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist nicht vorgesehen. Über das Transparenzportal Hamburg kann die Höhe aller in der FHH gewährten Zuwendungen eingesehen werden.

https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=Subvention&sort=score+desc%2Ctitle_sort+asc&esq_not_all_versions=true

 

 

  1. Seit wann wird das Projekt "Ehrenamtskoordination der Flüchtlingsarbeit und Patenschaften in Bergedorf" durch den Quartiersfonds gefördert?

 

Das Projekt wird seit 2018 aus dem Quartiersfonds gefördert.

 

 

  1. Wie hoch sind die Quartiersfondsmittel, die seitdem hierfür eingesetzt wurden?

 

2018

2019

2020

2021

2022

38.500,00 €

100.000,00 €

198.236,00 €

102.000,00 €

102.000,00 €

 

 

  1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Stellen wurden durch das Projekt finanziert? Bitte seit Beginn der Förderung auflisten.

 

2018

2019

2020

2021

2022

1

2,4

3

1,75

1,75

 

 

  1. Wie viele Minijobs wurden durch das Projekt finanziert? Bitte seit Beginn der Förderung auflisten.

 

Es wurden keine Minijobs gefördert.

 

 

  1. Wie viele ehrenamtlich Tätige wurden durch das Projekt seitdem vermittelt?

 

2018

2019

2020

2021

2022

./.

81

23

6

./.

 

2018 wurden keine Kennzahlen erhoben.

Der Förderzeitraum 2022 ist noch nicht abgelaufen. Der Sachbericht 2022 liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

 

  1. Wie viele Patenschaften wurden durch das Projekt seitdem vermittelt?

 

2018

2019

2020

2021

2022

 

71

10

80

./.

 

2018 wurden keine Kennzahlen erhoben.

Der Förderzeitraum 2022 ist noch nicht abgelaufen. Der Sachbericht 2022 liegt dementsprechend noch nicht vor.

 

 

  1. Wird über die Tätigkeit dieses Projekts ein Rechenschaftsbericht verfasst? Wenn ja, wo ist dieser einsehbar?

 

Gemäß Ziffer 12 der VV zu § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) hat die Bewilligungsbehörde von dem Zuwendungsempfangenden den Nachweis der Verwendung zu verlangen.

Ein solcher Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Der Sachbericht muss insbesondere auf den im Zuwendungsbescheid festgelegten Zuwendungszweck eingehen.  

Der Verwendungsnachweis ist Bestandteil des Zuwendungsvorgangs und wird entsprechend zur Akte genommen. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist nicht vorgesehen. Über das Transparenzportal Hamburg kann die Höhe aller in der FHH gewährten Zuwendungen eingesehen werden. https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=Subvention&sort=score+desc%2Ctitle_sort+asc&esq_not_all_versions=true

 

 

 

 

 

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