Weltkulturerbe Sternwarte: Und jetzt? Wie weiter nach der Ablehnung der Bergedorfer Sternwarte als Weltkulturerbe?
Letzte Beratung: 08.04.2024 Kulturausschuss Ö 4
Große Anfrage
der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Die Kultusministerkonferenz hat es Ende letzten Jahres abgelehnt, die Bewerbung der Sternwarte als Weltkulturerbe weiter zu verfolgen. Ab 2027 wird es ein geändertes, verbindliches Verfahren für die Nominierung als Weltkulturerbestätte geben. Eine Folge davon ist, dass die Sternwarte frühestens 2035 als Bewerberin in die Tentativliste aufgenommen werden kann. Was bedeutet dies für die Zukunft der Sternwarte im Park auf dem Gojenberg?
Ist es nicht angesagt, bei der oben beschriebenen Perspektive Alternativen in den Blick zu nehmen? Was ist zum Beispiel mit einer Bewerbung für das Europäische Kulturerbe – Siegel der Europäischen Union? Voraussetzung dafür ist aber nicht nur eine Aufarbeitung der gescheiterten Weltkulturerbewerbungen, sondern auch ein daraus folgender Plan, wie eine Weiterentwicklung des Sternwarten-Ensembles aussehen kann.
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zuständig sind die Behörde für Kultur und Medien (BKM), die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) sowie die Universität. Die Verantwortlichen haben am 6. Februar 2024 mit dem Direktor der Sternwarte sowie dem Förderverein den Sachstand erörtert. Die BKM koordiniert den Prozess und hat dem Bezirksamt Bergedorf angeboten, teilzunehmen. Der Sachstand wird am 8.4.2024 im Kulturausschuss dargestellt.
Die Gründe für die Ablehnung der Sternwarte für eine weitere Teilnahme am Bewerbungsprozess als Weltkulturerbe sind auf der Seite der Kultusministerkonferenz dargelegt, ebenso wie die Perspektive für eine erneute Bewerbung: Sieben neue Anträge zum UNESCO-Welterbe in Deutschland - Kulturministerkonferenz beschließt neue Tentativliste (kmk.org)
Bei der Sternwarte handelt es sich in erster Linie um einen aktiven wissenschaftlichen Hochschulbetrieb im Eigentum der BWFGB. Eine Federführung durch das Bezirksamt für eine Weiterentwicklung der Sternwarte ist mangels Expertise und Zuständigkeit ausgeschlossen. Das Bezirksamt steht allerdings im kontinuierlichen Austausch mit der Sternwarte, der Wissenschaftsbehörde und nimmt am Runden Tisch Sternwarte teil und wird insofern die Interessen des Bezirksamtes in geeigneter Weise weiterhin mit einbringen und mit dafür Sorge tragen, dass ein neuer Bewerbungsprozess erfolgreich angestoßen werden kann.
Die Verwaltung der Gebäude unterliegt nicht dem Bezirksamt. Insofern kann darüber keine Auskunft gegeben werden.
Siehe Antwort zu 4.
Jahr |
Förderinstrument |
Empfänger |
Zuwendungszweck |
Förderhöhe |
2016 |
Sondermittel investiv |
Förderverein Hamburger Sternwarte e.V. |
Beseitigung von Bauschäden am 1-Meter- Spiegel Gebäude der Sternwarte |
8.000,00 € |
2017 |
Förderfonds investiv |
Förderverein Hamburger Sternwarte e.V. |
Anschaffung Beleuchtung an der Sternwarte |
17.368,60 € |
Diese Frage wäre zwischen der zuständigen Immobilienverwaltung der Wissenschaftsbehörde und der Sprinkenhof GmbH zu klären.
Nach Auskunft des Pächters hat sich die Annahme des Angebots für eine Startphase positiv entwickelt.
Dem Bezirksamt liegen ausschließlich Besucherzahlen für 2023 vor. Insgesamt haben 25.494 Personen die Sternwarte in 2023 besucht.
Schätzungsweise 50 Personen besuchen erfahrungsgemäß täglich den Park (18.250 insgesamt in 2023).
Die weiteren 7.244 Besucherinnen und Besucher haben sich wie folgt aufgeteilt:
Wissenschaft und Forschung |
|
21 |
Führungen |
|
1.266 |
Sonderveranstaltungen |
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3.311 |
Vortragsabende |
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1.361 |
Astronomiewerkstatt |
|
900 |
Praktikantinnen und Praktikanten |
|
6 |
Girls´ Day |
|
50 |
Politik + Verwaltung |
|
24 |
Kindergeburtstage |
|
305 |
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