21-1346

Weiterentwicklung des Sportplatz Ladenbeker Furtweg in Bergedorf-West

Antrag

Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.10

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Dietrich, Woller und Fraktion der CDU

 

Der Fachausschuss für Bildung und Sport hatte sich in seinen Sitzungen am 8. November 2021 und am 10. Januar und 28. Februar 2022 mit dem Antrag der Fraktionen der CDU und der Linken (Drucksache 21-1068) und der Mitteilung des Bezirksamts (Drucksache 21-1280) beschäftigt.

 

Unter anderem sieht die Mitteilung des Bezirksamts eine Variante mit einem Jugend- bzw. Kleinspielfeld vor.

 

Im Ergebnis kommt das Fachamt für Sozialraummanagement des Bezirksamts Bergedorf jedoch in der Mitteilung zu der Empfehlung, dass lediglich eine dritte Variante für das Vorhalten von Sportangeboten angemessen und umsetzbar sei. Die Variante drei schließt den Fußballsport gänzlich aus.

 

Aus Sicht der Fraktion der CDU sind aber insbesondere Kinder und Jugendliche in den Fokus zu nehmen, da Fußball nach wie vor „Volkssport“ und sehr beliebt bei Jungen und Mädchen ist.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Das Fachamt für Sozialraummanagement des Bezirksamtes Bergedorf wird aufgefordert, gemeinsam mit der projektentwickelnden STEG (Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungs-gesellschaft Hamburg), die für die Realisierung der einzelnen RISE-Projekte im Sozialraum Bergedorf-West beauftragt ist, stärker die Fortführung des Fußballsports für Kinder der Altersklassen sechs bis elf im Quartier in den Fokus zu nehmen und durch den Bau eines Kunststoffrasen-Kleinspielfelds das Angebot Fußball damit abzusichern.
  2. Das Bezirksamt wird weiter beauftragt, die Varianten zwei und drei der Mitteilung Drs. 21-1280 in einem Guss zu realisieren. Welche konkreten Angebote in Variante drei realisiert werden, ist dem Ergebnis des Beteiligungsverfahren im RISE-Prozess zu entnehmen.
  3. Die umliegenden Sportvereine – neben dem SV Bergedorf-West – sind dahingehend zu beteiligen, inwiefern ein Kunststoffrasen-Kleinspielfeld von den Fußballabteilungen durch zusätzliche Angebote für Spielerinnen und Spieler der G-, F- und E-Jugend (d.h., bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs im jeweiligen Kalenderjahr) genutzt werden kann.
  4. Das Bezirksamt berichtet fortlaufend über den Sachstand seiner Bemühungen im Fachausschuss für Bildung und Sport.

 

 

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