Weiterentwicklung des Platzes Am Brink
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3
Antrag
der BAbg. Gündogan, Kramer und SPD-Fraktion
Im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung Bergedorf-Süd wurde die Umgestaltung des Platzes Am Brink als zentrales städtebauliches Vorhaben mit besonderer Priorität vorangetrieben. Ziel dieser Maßnahme war es, den bislang stark verkehrsgeprägten Bereich nicht nur funktional, sondern vor allem in seiner Aufenthalts- und Gestaltqualität nachhaltig zu verbessern. Im Fokus stand die Entwicklung eines urbanen Raums, der den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht wird, neue soziale Nutzungsmöglichkeiten eröffnet und gleichzeitig den sich wandelnden Anforderungen an Mobilität und Stadtraumgestaltung entspricht.
Ein zentrales Element der Neuplanung betraf die rechte Fahrspur in Fahrtrichtung Mohnhof. Diese Spur wurde im Rahmen einer grundlegenden Neuordnung des Verkehrsraums planerisch überarbeitet, um Flächen für alternative Nutzungen zu gewinnen. Ergänzend zur planerischen Neugestaltung wurde ein erster verkehrsberuhigender Schritt umgesetzt: Im Abschnitt der Bergedorfer Straße zwischen Vierlandenstraße und Mohnhof/Am Brink wurde eine nächtliche Tempo-30-Zone eingeführt. Diese Maßnahme diente vor allem der Reduzierung der Lärmbelastung in den Abend- und Nachtstunden und trug dazu bei, das Gebiet insgesamt ruhiger, sicherer und lebensfreundlicher zu gestalten.
Die Umgestaltung des Platzes Am Brink ist Teil eines übergeordneten strategischen Entwicklungskonzepts für Bergedorf-Süd. Dieses Konzept verfolgt das Ziel, die Qualität des öffentlichen Raums umfassend zu steigern – sowohl in gestalterischer als auch in funktionaler Hinsicht. Insbesondere sollen zentrale Orte des Stadtteils, wie der Platz Am Brink, als lebendige, sichere und vielseitig nutzbare Stadträume weiterentwickelt werden. Damit kann die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Aufwertung des gesamten Quartier leisten.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
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