21-1460.01

Weitere Fragen zu Oberbillwerder

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.10.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf

BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach

 

Das Projekt Oberbillwerder soll gegen den Willen der angrenzenden Bevölkerung durchgepeitscht werden.

 

Insgesamt sind mit der anbindenden Infrastruktur circa 165 ha Kulturlandschaft betroffen. Die Fläche hat die Größe von 230 Fußballfeldern. Das zukünftige Baugebiet ist mit vielfältigen Problemen behaftet. Schon jetzt ist der ÖPNV überlastet. Nun sollen weitere 18.000 bis 20.000 Menschen dazukommen. Bereits die verkehrstechnische Erschließung und die nötigen vorbereitenden Bauarbeiten auf dem Marschboden sind kompliziert und gleichen einer Mammutaufgabe.

 

Wie die Tagesschau Anfang Juli berichtete, sind die Baupreise im Mai so stark gestiegen wie seit mehr als 50 Jahren nicht mehr. Die Preise für den Neubau von Wohngebäuden lagen 17,6 Prozent höher als im Mai 2021, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das war der höchste Zuwachs der Baupreise seit Mai 1970. Im Vergleich zum Februar dieses Jahres, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, legten die Baupreise um 6,6 Prozent zu. 

Die betreffenden Preise umfassen Bauleistungen am Bauwerk - einschließlich der Mehrwertsteuer. Sämtliche Arbeiten wurden zuletzt teurer, wenn auch in unterschiedlichem Maße: Betonarbeiten kosteten 23,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, Mauerarbeiten dagegen nur 12,8 Prozent. Die Preise für Metallbauarbeiten zogen um 23,6 Prozent an, bei Heizanlagen und Wassererwärmungsanlagen waren es 16,6 Prozent.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt teilweise auf Basis von Auskünften der IBA Hamburg GmbH zum o.g. Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf wie folgt Stellung:

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Welche Kosten wurden bei der Planung des Projektes Oberbillwerder für die Herrichtung

der Flächen zugrunde gelegt?

 

2. Wie wirken sich die allgemeinen Kostensteigerungen auf die Übergabe der Flächen

in einen bebauungsfähigen Zustand an den Bauträger aus?

 

3. Mit welchen Kosten ist zum geplanten Beginn der Aufschüttung der Flächen zu rechnen?

 

Für die Herrichtung der Flächen entstehen Kosten für die reine Baufeldfreimachung sowie für die geplante Geländeerhöhung. Diese sind in ihrer Höhe stark abhängig von den marktaktuellen Preisen für z.B. Liefersande. Da die IPEG plant, einen Großteil des Materialbedarfes durch Wiederverwendung aus FHH eigenen Maßnahmen zu bedienen, besteht eine große Möglichkeit zur Einsparung von Kosten. Inwieweit sich aktuelle Kostenentwicklung durch z.B. den Ukraine-Krieg auf dem Rohstoffmarkt auswirken, kann momentan nicht prognostiziert werden.

 

 

4. Werden die damit beauftragten Firmen die Sandanfuhren und die Verdichtung des Sands

zu einem Festpreis ausführen?

 

Die Ausschreibungsdetails können erst abhängig von den zum Zeitpunkt der Ausschreibung zur Verfügung stehenden Explorationsquellen (FHH-Eigene/Externe) abschließend festgelegt werden.

 

5. Wurden für die Anlieferung des Sands mehrere Angebote eingeholt?

 

Die IPEG plant die Vergabe der Leistungen in mehreren inhaltlichen wie auch zeitlich getrennten Ausschreibungen, um jeweils dem aktuellen Markt Rechnung zu tragen und in der Ausführung flexibel zu bleiben. Die Ausschreibung der Leistungen wird erst zur Vorweggenehmigungsreife erfolgen.

 

 

6. Welche Firma (Firmen) hat (haben) den Zuschlag für die Anlieferung des Sandes bekommen?

 

Siehe Antwort zu 5.

 

 

7. Woher wird der Sand angeliefert werden (Ort(e) und Bundesland nennen)?

 

Die Möglichkeiten der Sandanlieferungen sowie die wirtschaftlichste und verkehrsverträglichste Variante werden im Zuge noch ausstehender Ausschreibungen ermittelt. Daher kann vorab keine Aussage zum Herkunftsort getroffen werden.

 

 

8. Mit welchen zusätzliche Verkehrsbelastungen ist auf den z.Z. vorhandenen Zufahrtsstraßen zu rechnen?

 

Die Ausschreibungen werden Vorgaben für zur Verfügung stehende Verkehrswege enthalten. Derzeit befindet sich die IPEG in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf über diese Vorgaben bzw. eventuell notwendige Vorableistungen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---