21-2006.01

Was stimmt nicht an der Verkehrsführung am Lohbrügger Markt und warum muss ein Verkehrsschild leiden?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.04.2024
Ö 6.3
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Nach der im Großen und Ganzen gut gelungenen Umgestaltung der Verkehrsführung am Lohbrügger Markt sind Schwächen deutlich sichtbar und deuten auf ein mangelndes Verständnis von PKW-Fahrenden für den etwas ungewöhnlichen Winkel beim Linksabbiegen von der Lohbrügger Landstraße auf den Lohbrügger Markt hin. Anzeichen dafür sind Gummispuren an der Kante der Protected-Bike-Lane und ein öfters in die Horizontale gerammtes Schild (VZ-Nummer 222-20 "Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei") auf der Mittelinsel.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

  1. Wie ist die Einschätzung des Bezirksamtes über die Sichtbarkeit des Spurverlaufs für abbiegende Fahrzeuge von der Lohbrügger Landstraße auf die Straße „Lohbrügger Markt“ sowohl, was die Positionierung der Mittelinsel sowie die der Betonschwelle zur Protected-Bike-Lane angeht?

 

Mit der aktuellen Beschilderung ist die Führung des Verkehrs eindeutig geregelt. Zur besseren Erkennbarkeit stehen Leitboys auf den Abgrenzungen.

 

  1. Wie oft musste das „oben beschriebene Schild oder dessen Halterung und Befestigung seit Einführung der neuen Straßenführung ersetzt oder gerichtet werden? Bitte Datum, Kosten und Art der Reparatur aufführen.

 

Hierzu wird im Bezirksamt keine gesonderte Statistik geführt, so dass eine exakte Auskunft leider nicht möglich ist. Die Kosten können leider auch nicht geschätzt werden.

 

  1. Wie oft war der Verursacher bzw. die Verursacherin der Beschädigung bekannt und konnten die angefallenen Kosten jeweils in Rechnung gestellt werden und wurden diese auch beglichen? Bitte entsprechend den in der Antwort auf Frage 2 aufgeführten Anlässen zusätzlich einzeln aufführen.

 

Hierzu wird im Bezirksamt keine gesonderte Statistik geführt. Ein Verursacher bzw. eine Verursacherin der Beschädigungen konnten allerdings auch nicht immer ausgemacht werden.

 

  1. Vorbemerkung: Die Protected-Bike-Lane entlang der süd-östlichen Seite der Straße „Lohbrügger Markt“ zwischen Alte Holstenstraße und Ludwig-Rosenberg-Ring ist von der Straße mit einer Betonschwelle als Sicherung der Radfahrenden abgetrennt. Diese Sperre scheint für einige Kraftfahrzeuge bzw. deren Fahrerinnen und Fahrer, schwer erkennbar, wie der deutlich sichtbare Gummiabrieb an der Betonschwelle erkennen lässt. Gab es durch das Auffahren oder Überfahren der Schutzschwelle der Protected-Bike-Lane bisher Unfallgeschehen? Wenn ja: Welche, wann und mit welchen Folgen?

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Jahr 2021 fand der Umbau des Knotens Lohbrügger Landstraße/ Lohbrügger Markt statt. Hierbei wurde eine Protected Bike Lane mit Betonschwellen errichtet.

 

Eine Unfallanalyse mittels Elektronischer Unfalltypen-Steckkarte (EuSKa) der letzten drei Jahre (01.01.2021-31.12.2023) ergab, dass es zu keinem polizeilich registrierten Verkehrsunfall (VU) im Zusammenhang mit den Betonschwellen der Protected Bike Lane kam.

Da auf den Betonschwellen Gummiabrieb erkennbar ist, hat die Straßenverkehrsbehörde bereits beim Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) angeregt, die Betonschwellen weiß einfärben zu lassen.

 

  1. Gab es Gespräche oder gibt es Pläne zu einer Anpassung der Straßenführung oder zu zusätzlichen Sicherungs- oder Hinweismnahmen, um insbesondere das Linksabbiegen aus der Lohbrügger Landstraße übersichtlicher zu gestalten? Wenn ja: Welche? Wenn nein: Warum nicht?

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Bisher gab es keine Pläne oder Gespräche zu einer Anpassung der Strenführung oder zu zusätzlichen Sicherungs- oder Hinweismaßnahmen. Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Beschilderung ausreichend erfolgt. Im Übrigen handelt es sich um eine Baumaßnahme des LSBG an einer Hauptverkehrsstraße.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

 

Die abgestimmte und schlussverschickte Planung wurde durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) baulich hergestellt und an das Bezirksamt übergeben. Das Projekt ist abgeschlossen. Dem LSBG hat bis jetzt keine Kenntnis, dass es Bedarf an zusätzlichen Sicherungs- und Hinweismaßnahmen gäbe.

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

 

Bezüglich der Verkehrsunfälle mit dem Verkehrszeichen (VZ) 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) hat die Straßenverkehrsbehörde keine Gespräche geführt. Die VD 51 bewertet den Knoten als verkehrssicher. Dieser ist seit 2023 keine Unfallhäufungsstelle (UHS) mehr.

Es kam zu keinem signifikanten Anstieg von VU mit Kollision gegen VZ 222 nach dem Umbau 2021. Die Unfallzahlen sind seit 2017 mit leichten Schwankungen konstant.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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