Was stimmt nicht an der Verkehrsführung am Lohbrügger Markt und warum muss ein Verkehrsschild leiden?
Auskunftsersuchen
der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Nach der im Großen und Ganzen gut gelungenen Umgestaltung der Verkehrsführung am Lohbrügger Markt sind Schwächen deutlich sichtbar und deuten auf ein mangelndes Verständnis von PKW-Fahrenden für den etwas ungewöhnlichen Winkel beim Linksabbiegen von der Lohbrügger Landstraße auf den Lohbrügger Markt hin. Anzeichen dafür sind Gummispuren an der Kante der Protected-Bike-Lane und ein öfters in die Horizontale gerammtes Schild (VZ-Nummer 222-20 "Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei") auf der Mittelinsel.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Mit der aktuellen Beschilderung ist die Führung des Verkehrs eindeutig geregelt. Zur besseren Erkennbarkeit stehen Leitboys auf den Abgrenzungen.
Hierzu wird im Bezirksamt keine gesonderte Statistik geführt, so dass eine exakte Auskunft leider nicht möglich ist. Die Kosten können leider auch nicht geschätzt werden.
Hierzu wird im Bezirksamt keine gesonderte Statistik geführt. Ein Verursacher bzw. eine Verursacherin der Beschädigungen konnten allerdings auch nicht immer ausgemacht werden.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Im Jahr 2021 fand der Umbau des Knotens Lohbrügger Landstraße/ Lohbrügger Markt statt. Hierbei wurde eine Protected Bike Lane mit Betonschwellen errichtet.
Eine Unfallanalyse mittels Elektronischer Unfalltypen-Steckkarte (EuSKa) der letzten drei Jahre (01.01.2021-31.12.2023) ergab, dass es zu keinem polizeilich registrierten Verkehrsunfall (VU) im Zusammenhang mit den Betonschwellen der Protected Bike Lane kam.
Da auf den Betonschwellen Gummiabrieb erkennbar ist, hat die Straßenverkehrsbehörde bereits beim Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) angeregt, die Betonschwellen weiß einfärben zu lassen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Bisher gab es keine Pläne oder Gespräche zu einer Anpassung der Straßenführung oder zu zusätzlichen Sicherungs- oder Hinweismaßnahmen. Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Beschilderung ausreichend erfolgt. Im Übrigen handelt es sich um eine Baumaßnahme des LSBG an einer Hauptverkehrsstraße.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Die abgestimmte und schlussverschickte Planung wurde durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) baulich hergestellt und an das Bezirksamt übergeben. Das Projekt ist abgeschlossen. Dem LSBG hat bis jetzt keine Kenntnis, dass es Bedarf an zusätzlichen Sicherungs- und Hinweismaßnahmen gäbe.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Bezüglich der Verkehrsunfälle mit dem Verkehrszeichen (VZ) 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) hat die Straßenverkehrsbehörde keine Gespräche geführt. Die VD 51 bewertet den Knoten als verkehrssicher. Dieser ist seit 2023 keine Unfallhäufungsstelle (UHS) mehr.
Es kam zu keinem signifikanten Anstieg von VU mit Kollision gegen VZ 222 nach dem Umbau 2021. Die Unfallzahlen sind seit 2017 mit leichten Schwankungen konstant.
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