Was kann das Bezirksamt gegen Wildpinkeln unternehmen?
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5
Kleine Anfrage
der BAbg. Timmermann und der CDU-Fraktion
Wildpinkeln ist in Hamburg verboten und ist als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 55 und 1000 Euro belegt.
Bis zum Bergedorfer Bahnhof, Lohbrügger Seite, scheint sich dies aber noch nicht herum gesprochen zu haben. Jedenfalls erfreut sich der dortige Grünstreifen, rechts vom Eingang, unterhalb der Bahnstrecke, eines regen Zulaufs. Dies ist umso unverständlicher, als dass es im Bahnhof eine öffentliche Toilette gibt.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Da der Grünstreifen im Eigentum der Deutschen Bahn liegt, hat die Verwaltung keine direkten Handlungsmöglichkeiten. Das Bezirksamt hatte Kontakt mit der DB. Dort ist das Problem bekannt. Eine Einzäunung des Geländes wird jedoch abgelehnt, da die Fläche für die DB zugänglichsein muss, um Pflegearbeiten durchführen zu können.
Nein, der BOD wäre nicht zuständig gewesen, da es sich um eine private Fläche handelt.
Im Bahnhof verfügt nur das „Pamukkale“ über eine eigene Toilette, die Gästen kostenlos und Nichtgästen gegen eine Gebühr von 0,50 € zur Verfügung steht.
Das Fachamt Verbraucherschutz ist nur für Toiletten in Betrieben mit Alkoholausschank wie dem Pamukkale zuständig, da diese Voraussetzung für die Schankerlaubnis ist.
Eine Einzäunung müsste von der DB erfolgen, sonst siehe 3. und 4.
Die Toilette ist wegen Vandalismus der Schließanlage mit Münzeinwurf geschlossen und wird zusätzlich gerade renoviert. Eine Öffnung ist für Anfang bis Mitte April geplant.
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
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