22-0739.01

Was kann das Bezirksamt gegen Wildpinkeln unternehmen?

Antwort

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Timmermann und der CDU-Fraktion

Wildpinkeln ist in Hamburg verboten und ist als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 55 und 1000 Euro belegt.

Bis zum Bergedorfer Bahnhof, Lohbrügger Seite, scheint sich dies aber noch nicht herum gesprochen zu haben. Jedenfalls erfreut sich der dortige Grünstreifen, rechts vom Eingang, unterhalb der Bahnstrecke, eines regen Zulaufs. Dies ist umso unverständlicher, als dass es im Bahnhof eine öffentliche Toilette gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wer ist Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter des bezeichneten Grünstreifens?
  1. Der Grünstreifen ist im Eigentum der DB.
  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es an dieser Stelle das dargestellte Problem gibt?
  1. Das Problem ist der Verwaltung bekannt.
  1. Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Bergedorfer Verwaltung, das Wildpinkeln dort zu unterbinden?
  2. Ist die Verwaltung diesbezüglich mit der DB oder der Polizei in Kontakt gewesen?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Da der Grünstreifen im Eigentum der Deutschen Bahn liegt, hat die Verwaltung keine direkten Handlungsmöglichkeiten. Das Bezirksamt hatte Kontakt mit der DB. Dort ist das Problem bekannt. Eine Einzäunung des Geländes wird jedoch abgelehnt, da die Fläche für die DB zugänglichsein muss, um Pflegearbeiten durchführen zu können.

  1. re der BOD, vor seiner Abschaffung, für eine Kontrolle dort zuständig gewesen?

Nein, der BOD wäre nicht zuständig gewesen, da es sich um eine private Fläche handelt.

  1. Es wird berichtet, dass häufig Kunden des neben dem Bahnhofseingang ansässigen Imbisses den Grünstreifen nutzen. Verfügt der Imbiss über eine eigene Toilette? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird kontrolliert, ob diese zugänglich und funktionsfähig ist?

Im Bahnhof verfügt nur das „Pamukkale“ über eine eigene Toilette, die Gästen kostenlos und Nichtgästen gegen eine Gebühr von 0,50 € zur Verfügung steht.

  1. Ist das Bezirksamt für eine entsprechende Kontrolle der Imbisstoilette zuständig? Wenn nein, wer dann?

Das Fachamt Verbraucherschutz ist nur für Toiletten in Betrieben mit Alkoholausschank wie dem Pamukkale zuständig, da diese Voraussetzung für die Schankerlaubnis ist.

  1. re es z.B. möglich und zulässig, dass das Bezirksamt den Grünstreifen mittels eines Zauns abtrennt? Wenn nein, warum nicht?

Eine Einzäunung müsste von der DB erfolgen, sonst siehe 3. und 4.

  1. Ist die öffentliche Toilette im Bahnhof aktuell zugänglich? Wenn nein, seit wann und wann ist mit einer Öffnung zu rechnen?

Die Toilette ist wegen Vandalismus der Schließanlage mit Münzeinwurf geschlossen und wird zusätzlich gerade renoviert. Eine Öffnung ist für Anfang bis Mitte April geplant.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann die Bahnhofstoilette seit 1.1.2024 nicht öffentlich zugänglich war? (Wenn ja, bitte Zeiträume angeben)

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

Petitum/Beschluss

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