22-0739

Was kann das Bezirksamt gegen Wildpinkeln unternehmen?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Timmermann und der CDU-Fraktion

Wildpinkeln ist in Hamburg verboten und ist als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 55 und 1000 Euro belegt.

Bis zum Bergedorfer Bahnhof, Lohbrügger Seite, scheint sich dies aber noch nicht herum gesprochen zu haben. Jedenfalls erfreut sich der dortige Grünstreifen, rechts vom Eingang, unterhalb der Bahnstrecke, eines regen Zulaufs. Dies ist umso unverständlicher, als dass es im Bahnhof eine öffentliche Toilette gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wer ist Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter des bezeichneten Grünstreifens?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, dass es an dieser Stelle das dargestellte Problem gibt?
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Bergedorfer Verwaltung, das Wildpinkeln dort zu unterbinden?
  4. Ist die Verwaltung diesbezüglich mit der DB oder der Polizei in Kontakt gewesen?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

  1. re der BOD, vor seiner Abschaffung, für eine Kontrolle dort zuständig gewesen?
  2. Es wird berichtet, dass häufig Kunden des neben dem Bahnhofseingang ansässigen Imbisses den Grünstreifen nutzen. Verfügt der Imbiss über eine eigene Toilette? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird kontrolliert, ob diese zugänglich und funktionsfähig ist?
  3. Ist das Bezirksamt für eine entsprechende Kontrolle der Imbisstoilette zuständig? Wenn nein, wer dann?
  4. re es z.B. möglich und zulässig, dass das Bezirksamt den Grünstreifen mittels eines Zauns abtrennt? Wenn nein, warum nicht?
  5. Ist die öffentliche Toilette im Bahnhof aktuell zugänglich? Wenn nein, seit wann und wann ist mit einer Öffnung zu rechnen?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann die Bahnhofstoilette seit 1.1.2024 nicht öffentlich zugänglich war? (Wenn ja, bitte Zeiträume angeben)
Petitum/Beschluss

Beschluss:

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Anhänge

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