Was kann das Bezirksamt gegen Wildpinkeln unternehmen?
Kleine Anfrage
der BAbg. Timmermann und der CDU-Fraktion
Wildpinkeln ist in Hamburg verboten und ist als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 55 und 1000 Euro belegt.
Bis zum Bergedorfer Bahnhof, Lohbrügger Seite, scheint sich dies aber noch nicht herum gesprochen zu haben. Jedenfalls erfreut sich der dortige Grünstreifen, rechts vom Eingang, unterhalb der Bahnstrecke, eines regen Zulaufs. Dies ist umso unverständlicher, als dass es im Bahnhof eine öffentliche Toilette gibt.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Beschluss:
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