21-0461.01

Was geschieht mit oder in der Schule Seefeld?

Antwort

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08.09.2020
27.08.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Pelch und Fraktion der CDU

 

Die Schule Seefeld wurde in jüngerer Vergangenheit als Projektschule genutzt. Unter anderem konnten Grundschüler Unterricht im historischen Umfeld erfahren. Auch das Töpfern im Rahmen von Projektwochen war dort sehr beliebt. Später erfolgte eine organisatorische Anbindung an die Ernst-Henning-Schule, es wurden sportliche und umweltbezogene Projekte durchgeführt.

 

Seit einiger Zeit, scheint dort keine Schulnutzung mehr stattzufinden. Im aktuellen Schulentwicklungsplan ist die Schule nicht erwähnt. Die Gebäude sind denkmalgeschützt, was eine alternative Nutzung erschweren würde.

 

Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 3.7.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1) Wie wird die Schule Seefeld derzeit genutzt?

2) Sofern es derzeit tatsächlich einen Leerstand gibt: Seit wann besteht dieser?

3) Welche künftige Nutzung ist in den Schulgebäuden geplant?

4) Inwiefern gibt es Überlegungen seitens der Schulbehörde, den Standort aufzugeben?

 

Zu Frage 1, 2 und 4:

 

Das Objekt wurde mit Schreiben vom 15.06.2018 zum 01.08.2018 (von der BSB) abgemietet, da es als Schule nicht mehr benötigt wird. Das Objekt befindet sich seit dem 01.03.2020 im AGV des LIG und steht bereits seit dem 31.08.2018 leer.

 

 

5) Ist es für die zuständige Behörde vorstellbar, den Standort für Kooperationsprojekte zwischen Schulen und lokalen Handwerksbetrieben im Rahmen von Werkunterricht o.ä. zu nutzen bzw. zur Verfügung zu stellen?

6) Wie hoch sind die Betriebs- und Unterhaltungskosten durchschnittlich pro Jahr?

 

Zu Frage 6:

Derzeit erfolgt eine Leerstandsbewirtschaftung bei der pro Monat 1.284,40€ anfallen.

 

 

7) Welche anderweitigen Nachnutzungsmöglichkeiten bieten sich, unter Berücksichtigung des aktuellen Planrechts und des Denkmalschutzes, an?

 

Zu Frage 3, 5,und 7:

 

Aktuell ist geplant, das Gebäude einer Wohnnutzung zuzuführen. Laut Denkmalschutzamt und planrechtlicher Ausweisung ist ein Umbau zu Wohnzwecken möglich. Eine entsprechende Ausschreibung befindet sich derzeit in der behördlichen Abstimmung, es sollen aber in der momentanen Vorplanungsphase auch andere Konzeptvorschläge nicht ausgeschlossen werden.

 

 

8) Gibt es bereits Gespräche oder Verhandlungen über den Verkauf des Grundstücks oder besteht die Bereitschaft dazu?

 

Zu Frage 8:

Nein. Gespräche für den Verkauf können während der Ausschreibungsphase nicht geführt werden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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