Warum stehen Ladentüren noch immer offen?
Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE
Seit dem 1. September dürfen Geschäfte ihre Ladentüren nicht mehr dauerhaft geöffnet lassen. Das regelt Paragraf 10 der "Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung" – abgekürzt: EnSikuMaV. „Wenn Geschäfte beheizt werden, dürfen sie zwischen September und Ende Februar ihre Ladentüren nicht mehr dauerhaft offenhalten“, heißt es in einem Gesetzestext der Bundesregierung. Das gilt auch für sonstige Eingangssysteme, wenn Heizwärme beim Öffnen verloren geht.
Doch im Bergedorfer Sachsentor halten sich längst nicht alle Geschäfte daran, denn am 6.12.22 standen allein bei elf Geschäften die Ladentüren offen. Dabei war es egal, ob es sich um inhabergeführte Geschäfte oder Filialen großer Ketten handelt. Das ist umso ärgerlicher, weil im Rathaus, Schulen oder Kitas bei zum Teil unter 19 Grad Raumtemperatur gefroren wird.
Wir fragen daher:
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