21-1593

Warum stehen Ladentüren noch immer offen?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

 

Seit dem 1. September dürfen Geschäfte ihre Ladentüren nicht mehr dauerhaft geöffnet lassen. Das regelt Paragraf 10 der "Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung" – abgekürzt: EnSikuMaV. „Wenn Geschäfte beheizt werden, dürfen sie zwischen September und Ende Februar ihre Ladentüren nicht mehr dauerhaft offenhalten“, heißt es in einem Gesetzestext der Bundesregierung. Das gilt auch für sonstige Eingangssysteme, wenn Heizwärme beim Öffnen verloren geht.

Doch im Bergedorfer Sachsentor halten sich längst nicht alle Geschäfte daran, denn am 6.12.22 standen allein bei elf Geschäften die Ladentüren offen. Dabei war es egal, ob es sich um inhabergeführte Geschäfte oder Filialen großer Ketten handelt. Das ist umso ärgerlicher, weil im Rathaus, Schulen oder Kitas bei zum Teil unter 19 Grad Raumtemperatur gefroren wird.

 

 

Wir fragen daher:

 

  1. Wie wird die Einhaltung der oben genannten Verordnung in Bergedorf überprüft? Wenn nicht, warum nicht?
  2. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Verordnung in Zukunft von den Bergedorfer Geschäften eingehalten wird?
  3. Würde die Leitung des Bezirksamtes der Aussage zustimmen, dass Lohbrügger Bürgerinnen und Bürgern, die unter massiven Forderungen der Energiewirtschaft leiden, so ein Verhalten nicht zu vermitteln ist?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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