21-1329.01

Warum schafft der Bezirk eine Zoom-Lizenz für Online-Sitzungen an und nutzt sie dann nicht?

Antwort

Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2

Sachverhalt

Kleine Anfrage

gem. §24 BezVG

 

der BAbg. Emrich, Froh, Noetzel, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im Rahmen der Stellungnahme des Senats (Drs. 22-7541) zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 16. Dezember 2020 „Demokratische Teilhabe und professionelle Bürgerbeteiligungsverfahren in den Bezirken auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen“ (Drs. 22-2418) wurde u.a. mitgeteilt, dass der Bezirk Bergedorf eine Zoom-Lizenz für Online-Sitzungen angeschafft habe. Aus datenschutzrechtlichen Gründen würden die Online-Sitzungen aber nach wie vor mit Skype durchgeführt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 06.04.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

1. Wann wurde die Zoom-Lizenz angeschafft?

 

Die Zoom-Lizenzen für die einzelnen Bezirksversammlungen wurden für Mitte April 2021 über das Fachamt IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung in Hamburg-Nord (N/ITB) beschafft.

 

 

2. Ist die Lizenz zeitlich begrenzt und wenn ja, bis wann läuft sie?

 

Der Vertrag war befristet auf ein Jahr und wurde fristgemäß gekündigt.

 

 

3. Welche Kosten hat dies verursacht?

 

Die Kosten für die einjährigen Lizenzen belaufen auf insgesamt 10.366€.

 

 

4. Durch wen wurde die Anschaffung veranlasst?

 

Die Anschaffung wurde durch N/ITB veranlasst.

 

 

5. Woraus resultieren die datenschutzrechtlichen Bedenken?

 

Die datenschutzrechtlichen Bedenken stammen aus der formalen Warnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten an die Senatskanzlei. Vgl.: Senatskanzlei vor dem Einsatz von „Zoom“ formal gewarnt (datenschutz-hamburg.de)

 

 

6. Wurde vor der Anschaffung die datenschutzrechtliche Relevanz geprüft? Wenn ja, warum wurde dann nicht auf die Anschaffung verzichtet?

 

Diese Frage kann nur N/ITB beantworten.

 

 

7. Im April und Mai 2021 wurden verschiedene Zoom-Schulungen für die Bezirksabgeordneten und Ausschussvorsitzenden angeboten. Wann haben die Schulungstermine stattgefunden und wie viele Teilnehmer haben jeweils teilgenommen? (bitte pro Termin einzeln aufführen)

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke hat zu den Schulungen eingeladen. Das Bezirksamt hat keine Listen dazu geführt.

 

 

8. Wie hoch waren die Kosten für die Schulungen?

 

Das Bezirksamt hat dazu keine Erkenntnisse.

 

 

9. Wird in anderen Bezirken Zoom in den Online-Sitzungen genutzt? Wenn ja, in welchen?

 

Die Senatskanzlei hält den Einsatz von Zoom für Online-Sitzungen weiterhin für unbedenklich, sofern diese Sitzungen der Schutzstufe normal entsprechen. Der Zoom Einsatz ist vorgesehen für Konferenzen mit Externen, bei denen der Funktionsumfang von Skype an seine Grenzen kommt.

Das Bezirksamt hat keine Erkenntnisse dazu, welche Bezirke Zoom nutzen. 

 

 

10. Wurde sich mit Vertretern der Zoom nutzenden Bezirke ausgetauscht, warum dort offensichtlich keine datenschutzrechtlichen Probleme gesehen werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, aus welchen Gründen werden dort keine datenschutzrechtlichen Probleme gesehen?

 

Die Entscheidung zur Nutzung von Zoom trifft jedes Bezirksamt für sich. Das Bezirksamt Bergedorf beachtet die formale Warnung des Datenschutzbeauftragten. 

 

 

11. Wird in den Behörden Zoom für Online-Sitzungen genutzt?

 

Siehe Antwort zu 9.

 

 

 

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