21-0571.01

Wann ist mit einem neuen Festplatz in den Vier- und Marschlanden zu rechnen?

Antwort

Letzte Beratung: 19.01.2021 Regionalausschuss Ö 5.5

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Garbers, Pelch, Froh, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

 

Vor einigen Jahren wurde der ehemalige Festplatz „Auf dem Sülzbrack“ zur Herstellung einer Flüchtlingsunterkunft umgenutzt. Bis heute stehen dort Wohncontainer zur Unterbringung von Flüchtlingen. Bereits damals gab der Bezirksamtsleiter sein Versprechen, für einen neuen Festplatz zu sorgen. Mit der „Schafswiese" wurde provisorisch ein Platz eingerichtet, der aber nur für das jährlich stattfindende Erntedankfest zur Verfügung steht. Alle weiteren Veranstaltungen in den Vier- und Marschlanden, wie Vereins-, Dorf- und Sportfeste oder der Spieker Markt, können nicht an einem hierfür standardmäßig vorgesehenen Platz stattfinden.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 14.10.2020 wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Die Beantwortung dieser Großen Anfrage gem. § 24 BezVG erfordert die Mitwirkung und Beteiligung der Finanzbehörde bzw. des LIG.

Da trotz Nachfrage des Bezirksamtes bei dem Fragesteller ein hierfür gebotenes Auskunftsersuchen nicht gewünscht wurde, können alleine durch das Bezirksamt nicht alle Fragen beantwortet werden.

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche Flächen wurden bisher zur Herrichtung eines dauerhaften Festplatzes geprüft?

 

  • Westlich Kirchenheerweg, ggü. Kirchenheerweg 70
  • Auf dem Sülzbrack, nördlich
  • Hower Brack
  • Süderquerweg, nördlich, Nähe Spieker Markt
  • Süderquerweg/Auf dem Sülzbrack

 

 

  1. Welche Flächen kommen nach der Prüfung als Festplatz in Frage?

 

Von den vorgeschlagenen Flächen hat der AK V+M in seiner Sitzung am 19.01.2018 die Flächen „Auf dem Sülzbrack, nördlich“ und „Süderquerweg“ zur weiteren Prüfung ausgewählt. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, eine Fläche im Bereich Süderquerweg/Auf dem  Sülzbrack in die Prüfung mit aufzunehmen.

Nach Abschluss der Prüfung dieser vorgenannten Flächen kommt ausschließlich die Fläche Süderquerweg/Auf dem Sülzbrack in Frage.

 

 

  1. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Fläche als geeignet erscheint?

 

  • Planungsrechtliche Voraussetzungen (kein Außenbereich, keine Ausgleichsflächen, kein Landschaftsschutzgebiet/Naturschutzgebiet) müssen vorliegen.
  • Die erforderliche Infrastruktur muss vorhanden sein.
  • Der bauliche Untergrund muss für die Nutzung geeignet sein.
  • ausreichende Flächengröße
  • Lage in räumlicher Nähe zum Ursprungstandort Auf dem Sülzbrack.

 

Darüber hinaus müssen alle immissionsschutzrechtlichen Aspekte (nachbarschützende Belange) erfüllt sein.

 

 

  1. Wie ist der Sachstand bezüglich der einzelnen, in Frage kommenden, Flächen?

 

Bei der alleinig geeigneten Fläche handelt es sich um ein privates Grundstück im Bereich Süderquerweg/Auf dem Sülzbrack. Die Grundstücksverhandlungen zum Ankauf dieser Fläche konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

 

 

  1. Wann und mit wem wurden zuletzt in Sachen neuer Festplatz Gespräche geführt und Planungen angestellt?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Ist das LIG in die Gespräche einbezogen?

 

Ja.

 

 

  1. Gibt es einen Zeitplan für die Herstellung eines neuen Festplatzes? Wenn ja, wie sieht dieser aus?

 

Nein, einen Zeitplan für die Herstellung eines Festplatzes kann erst nach dem Erwerb einer geeigneten Fläche erstellt werden.

 

 

  1. Mit welchem Finanzierungsvolumen wird für einen eventuellen Ankauf einer Ersatzfläche gerechnet?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Reicht die zu erwartende Summe des Verkaufs der ehemaligen Festwiese „Auf dem Sülzbrack“ zur Refinanzierung eines Ankaufs aus?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Mit welchem Finanzierungsvolumen wird für die Herrichtung gerechnet?

 

Das Volumen für die Herrichtung hängt von der zu erwerbenden und dann herzurichtenden Fläche ab.

 

 

  1. Welche Finanzmittel stehen für die Herrichtung zur Verfügung?

 

Gegebenenfalls stehen die Erlöse aus der Veräußerung der Fläche Auf dem Sülzbrack zur Verfügung.

 

 

  1. Besteht die Möglichkeit, für die Herrichtung GAK Mittel in Anspruch zu nehmen? Hat das Bezirksamt hierzu bereits Gespräche geführt, bzw. Prüfungen angestellt?

 

Ja.

Es wurden Gespräche mit der GAK-Mittel vergebenden Dienststelle geführt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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