Wann ist mit einem neuen Festplatz in den Vier- und Marschlanden zu rechnen?
Große Anfrage der BAbg. Garbers, Pelch, Froh, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion
Vor einigen Jahren wurde der ehemalige Festplatz „Auf dem Sülzbrack“ zur Herstellung einer Flüchtlingsunterkunft umgenutzt. Bis heute stehen dort Wohncontainer zur Unterbringung von Flüchtlingen. Bereits damals gab der Bezirksamtsleiter sein Versprechen, für einen neuen Festplatz zu sorgen. Mit der „Schafswiese" wurde provisorisch ein Platz eingerichtet, der aber nur für das jährlich stattfindende Erntedankfest zur Verfügung steht. Alle weiteren Veranstaltungen in den Vier- und Marschlanden, wie Vereins-, Dorf- und Sportfeste oder der Spieker Markt, können nicht an einem hierfür standardmäßig vorgesehenen Platz stattfinden.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 14.10.2020 wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Beantwortung dieser Großen Anfrage gem. § 24 BezVG erfordert die Mitwirkung und Beteiligung der Finanzbehörde bzw. des LIG.
Da trotz Nachfrage des Bezirksamtes bei dem Fragesteller ein hierfür gebotenes Auskunftsersuchen nicht gewünscht wurde, können alleine durch das Bezirksamt nicht alle Fragen beantwortet werden.
Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Von den vorgeschlagenen Flächen hat der AK V+M in seiner Sitzung am 19.01.2018 die Flächen „Auf dem Sülzbrack, nördlich“ und „Süderquerweg“ zur weiteren Prüfung ausgewählt. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, eine Fläche im Bereich Süderquerweg/Auf dem Sülzbrack in die Prüfung mit aufzunehmen.
Nach Abschluss der Prüfung dieser vorgenannten Flächen kommt ausschließlich die Fläche Süderquerweg/Auf dem Sülzbrack in Frage.
Darüber hinaus müssen alle immissionsschutzrechtlichen Aspekte (nachbarschützende Belange) erfüllt sein.
Bei der alleinig geeigneten Fläche handelt es sich um ein privates Grundstück im Bereich Süderquerweg/Auf dem Sülzbrack. Die Grundstücksverhandlungen zum Ankauf dieser Fläche konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.
Ja.
Nein, einen Zeitplan für die Herstellung eines Festplatzes kann erst nach dem Erwerb einer geeigneten Fläche erstellt werden.
Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.
Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.
Das Volumen für die Herrichtung hängt von der zu erwerbenden und dann herzurichtenden Fläche ab.
Gegebenenfalls stehen die Erlöse aus der Veräußerung der Fläche Auf dem Sülzbrack zur Verfügung.
Ja.
Es wurden Gespräche mit der GAK-Mittel vergebenden Dienststelle geführt.
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