20-1583

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffeninnen und Schöffen 2019 - 2023

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Die laufende Amtsperiode der bei den hamburgischen Gerichten tätigen Schöffeninnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018. Für die am 01.01.2019 beginnende nächste fünfhrige Amtsperiode sind die Schöffeninnen und Schöffen neu zu wählen.

 

Das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg haben ihren jeweiligen Bedarf für diese Amtsperiode bestimmt. Gemäß der Aufforderung des Amtsgerichtes Hamburg vom 21.12.2017 sind in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffeninnen und Schöffen 2019 2023 mindestens 6.752 Personen aufzunehmen. Die Verteilung der Schöffeninnen und Schöffen auf die Verwaltungsbezirke ergibt für den Bezirk Bergedorf eine Mindestanzahl von 444 vorzuschlagenden Schöffeninnen und Schöffen.

 

Nach mehrfachen öffentlichen Presseaufrufen, Abfragen bei amtierenden Schöffinnen und Schöffen sowie unter Beteiligung der Fraktionen in der Bezirksversammlung hat das Bezirksamt die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste erstellt.

 

r die Aufnahme in die abschließende Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs.1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich.

 

Die beschlossene Liste wird zur öffentlichen Bekanntmachung im Bezirksamt Bergedorf, Wentorfer Straße 38, 1. Stock, Zimmer 105/106, in der Zeit vom 30. April bis einschließlich 08. Mai 2018 für jedermann zur Einsicht ausgelegt.

 

Die Auswahl von Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht erfolgt später durch den Schöffenwahlausschuss.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Personen in die Schöffenvorschlagsliste 2019 - 2023 zu.

 

 

Anhänge

 

Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen 2019 - 2023 nicht öffentlich