22-0764.02

Vorentwurf Sport- und Bewegungspark Ladenbeker Furtweg, Bergedorf-West

Mitteilung

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2

Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum Beschluss der BV vom 30.04.26 (Drs. 22-0764 und 22-0764.01) unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) wie folgt Stellung:

Im Rahmen der weiteren Planung des Sport- und Bewegungsparks am Ladenbeker Furtweg wurde geprüft, unter welchen technischen Voraussetzungen die Installation und der Betrieb eines öffentlichen Wasserspenders auf dem Gelände möglich wären.

Nach erster Einschätzung von HW könnte die bestehende, im Jahr 2020 neu verlegte Anschlussleitung des ehemaligen Sanitär- und Umkleidegebäudes genutzt werden. Die Leitungstrasse wurde im beigefügten Lageplan markiert. Der potenzielle Anschluss läge jedoch in einer Entfernung von rund 175 Metern zum vorgesehenen Standort des Wasserspenders. Dies hätte umfangreiche Leitungsbauaufwände als technische Konsequenz.

Leitungsvolumen und Wasserwechsel:

Das Leitungsvolumen beträgt bei dieser Länge ca. 120 Liter. Bei einer Nutzung des Wasserspenders an etwa 180 Tagen im Jahr ergäbe sich ein jährlicher Wasserwechsel von rund 21,6 m³. Die hygienischen Anforderungen an Stagnationswasser wären im Rahmen der technischen Abstimmung im Detail zu prüfen.

Entwässerung:

Die Entwässerung des Wasserspenders könnte über das vorhandene DN400Regensiel erfolgen. Ebenfalls im Leitungsplan verzeichnet.

Bauliche Rahmenbedingungen:

Bei der Leitungsführung ist zu berücksichtigen, dass im erweiterten Umfeld des geplanten Trassenverlaufs keine Bäume stehen dürfen, um Wurzelkonflikte und spätere Schäden an der Leitung auszuschließen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
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Lokalisation Beta
Ladenbeker Furtweg

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