Verwendung von Rückflüssen der RZ Kinder- und Jugendarbeit
Letzte Beratung: 26.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1
Mit Stichtag 04.05.2026 stehen Rückflüsse aus der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 80.679,13 € zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Effekt aus Verwendungsnachweisprüfungen und somit um keine strukturelle Mittel.
Die Verwaltung empfiehlt daher, diese Mittel für unterjährige Mehrbedarfe der freien Träger der OKJA und FamFö bereit zu stellen.
Ein Teil der Mittel soll insbesondere dazu genutzt werden, zusätzliche unterjährige Angebote und Aktionen für Kinder- und Jugendliche zu ermöglichen. Dies betrifft vor allem Maßnahmen und Angebote während der Ferienzeiten, aber auch darüber hinaus durch Verstärkung der Honorar- und Sachmittel.
Ein weiterer Teil der Mittel soll zur Deckung konsumtiver Bedarfe der Eirichtungen dienen, etwa für die Anschaffung von Arbeitsmaterialien sowie für Dienstleistungen z.B. Supervision.
Sofern der JHA dem Verwaltungsvorschlagt folgt, werden die Träger zur Antragsstellung aufgefordert. Eingehende Anträge werden auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit, Bedarfslage und Zweck geprüft und beschieden. Der JHA erhält eine Kenntnisnahme über die durchgeführten Maßnahmen.
Der JHA beschließt, die o.g. Mittel für den vorgeschlagenen Zweck zu verwenden.
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