20-1439

Verteilungsvorschlag 2018 Zur Rahmenzuweisung "Förderung der Erziehung in der Familie" (PSP-Element 3-22703010-100001.04)

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

I. Grundsätzliche Erläuterungen / Rechtsgrundlagen

 

Das PSP 3-22703010-100001.04 ist Bestandteil der Rahmenzuweisung „rderung der Erziehung in der Familie“ (Fachbehörde: PSP-Element: 1-254.09.02.605.001). Aus dem zur Verfügung gestellten Budget sind die Zuwendungen für die Einrichtungen und Projekte der Familienrderung zu bestreiten. Die nachfolgende Verteilung basiert auf den Ergebnissen der mit den Trägern durchgeführten Antragsannahmegespräche.

 

Inhaltliche Grundlage der Förderung sind die §§ 16 18 des SGB VIII sowie die Globalrichtlinie „Familienförderung und -beratung im Rahmen der Jugendhilfe“. Danach sollen die Angebote und Maßnahmen der Familienförderung und -beratung Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen. Im Vordergrund stehen dabei vorbeugende Hilfen mit dem Ziel, Probleme bei der Erziehung von jungen Menschen zu überwinden und Entwicklungsstörungen zu vermeiden.

 

II. Verfügbares Finanzvolumen

 

Nach gegenwärtigem Planungsstand werden dem Bezirksamt für das Jahr 2018 in der Rahmenzuweisung „rderung der Erziehung in der Familie“ folgende Mittel zur Verfügung stehen.

 

PSP 3-22703010-100001.04 (Förderung der Erziehung in der Familie)

417.000

 

 

 

 

 III. Antragsvolumen

 

Das Antragsvolumen beträgt

              499.868

 

 

IV. Zur Verteilung

 

Die dem Bezirksamt vorliegenden Einzelanträge wurden formal und inhaltlich geprüft und in einem Antragsannahmegespräch konkretisiert. Die Ergebnisse dazu sind in den jeweiligen Zuwendungsakten dokumentiert. Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung sowie kurze Projektbeschreibungen sind den folgenden Anlagen zu entnehmen.

 

 

V. Verteilung

 

Der Verteilungsvorschlag beläuft sich auf

417.000

 

VI. Übersicht Anträge 2018

 

 

PSP-Element 3-227003010-100001.02 - rderung der Erziehung in der Familie

Pr.Knz.

Projekte (und Träger)

Zuwendungs- vorschlag 2017

Antragssumme 2018

Zuwendungs- vorschlag 2018

F 01

tterzentrum Bergedorf
(Leben mit Kindern e.V.)

           28.800 €

                41.868 €

                28.800 €

F 02

KiFaZ Neuallermöhe
(Sprungbrett e.V.)

         229.720 €

              267.000 €

              228.600 €

F 04

Erziehungsberatung
(Diakonisches Werk)

             5.000 €

                  5.000 €

                  5.000 €

F 05

KiFaZ Lobrügge
(Sprungbrett e.V.)

         153.400 €

              186.000 €

              153.500 €

 

JHA Verfügungsfonds

                 80 €

 

                  1.100 €

 

Gesamtsumme:

         417.000 €

              499.868 €

              417.000 €

 

 


 

Übersicht über die Rahmenzuweisung 2018

 

Rahmenzuweisung 2018

  417.000,00 €

Rest 2017

      2.233,00 €

 

 

Verteilungssumme

  419.233,00 €

Abzüglich Verteilungsvorschlag 2018

  417.000,00 €

 

 

 

Rest

 

      2.233,00 €

 

 

VII. Kommentar

 

Die Rahmenzuweisung „rderung der Erziehung in der Familie“ wurde ab dem Haushaltsjahr 2017 strukturell um 14.000€ verstärkt.

 

Die Verwaltung stellte bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, und Integration (BASFI) einen Antrag auf Verstärkung der Rahmenzuweisung um 27.949r den Doppelhaushalt 2017/2018. Eine Antwort dazu steht noch aus. In den Haushaltsanmeldungen für 2019/2020 wird auf die defizitäre Situation in der RZ hingewiesen werden und entsprechende Anmeldungen erfolgen. Bei Verstärkung der RZ werden die Mittel nach den bewährten Verfahren unterhrig verteilt.


 

 

Verteilungsvorschlag

 

tterzentrum Bergedorf“ (Leben mit Kindern e.V.)

 

 

Projektkennziffer F 01

 

Projektinformation

Plan

Hauptamtliches Personal

0

Honorarkräfte

5

Ehrenamtliche

5

Eigenmittel / Einnahmen

6.552,00 €

Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag

28.800,00

BesucherInnenzahlen (p.A.)

4000

Stammbesucherinnen/Stammbesucher (pro Woche)

50

Öffnungstage (pro Woche)

7

chentliche Öffnungsstunden*

22,5

Gruppenangebote

10

Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen**

48

* die wöchentlichen Öffnungszeiten können saisonal nachfrageorientiert variieren

 Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag**

Sonntag

09.00-18.00

10.00-12.00

16.30-17.30

10.00-12.00

15.30-17.30

15.00-17.00

18.00-20.00*

10.30-11.15

11.30-12.15

Raumüberlassung für Familienfeiern

*Fremdnutzung,** 14tägig 10-12 Uhr Vater-Kind-Frühstück

 

 

Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung

 Das Mütterzentrum Bergedorf bietet Müttern und Vätern, sowie deren Kinder einen Raum für Begegnung und Austausch. Das Angebot hilft Isolation zu vermeiden, bietet den Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung und den Kindern Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern.

Das Mütterzentrum wird ausschließlich von ehrenamtlichem Engagement getragen und die Mütter und Väter können dort ihre Kinder betreuen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Dabei entstehen Kontakte, die über die Öffnungszeiten des Mütterzentrums hinaus Wirkung entfalten. Das Mütterzentrum bietet ein vielfältiges Kursangebot zu den Themen Versorgung, Gesundheitsfürsorge, zu Erziehungsfragen und leistet einen Beitrag zur Allgemeinbildung.

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Verteilungsvorschlag

 

 

Kinder- und Familienzentrum Neuallermöhe“

(Sprungbrett e.V.)

 

 

Projektkennziffer F 02

 

Projektinformation Neuallermöhe

Plan

Hauptamtliches Personal (Stellen)

2,95

Honorarkräfte

7

Eigenmittel / Einnahmen

834,00

Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag

              228.600,00 €

chentliche Öffnungszeiten (Stunden)

40,5

Gruppenangebote

16

Beratungskontakte p.A.

1040

Tagesausflüge

2

Ferien- und Wochenendfahrten

1

Wochenendöffnungszeiten

Ja

Jahresöffnungszeit (Schließzeiten analog zu Lohbrügge)

49

Besucherzahlen ganzjährig

22.000

Stammnutzer pro Woche

500

 

Spezifizierung der Öffnungszeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

9.00-18.00

9.00-18.00

9.00-13.00

9.00-18.00

9.00-11.30

*9.00 -13:00

*15:00-18:00

*Nutzung der Räume durch Vereine und Gruppen

 

Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung  

Die Leistungen der Kinder- und Familienzentren können grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden. Im Alltag werden sie jedoch vor allem von belasteten und einkommensschwachen Familien, von Alleinerziehenden und von Familien mit Migrationshintergrund genutzt. Dem Rahmenkonzept liegt der Gedanke der Prävention zu Grunde und so geht es den Zentren vor allem darum, die Selbsthilfekräfte von Familien und von alleinerziehenden Müttern und Vätern zu stärken. Dabei bildet die Koordination von Unterstützungs- und Bildungsleistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge zum Beispiel der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge, dem Schulbereich, den Beschäftigungsangeboten und der Existenzsicherung den Schwerpunkt. In Einzelfällen erfolgt die Begleitung bei Behördengängen und auf Wunsch (und nach Möglichkeit) die Durchführung von Hausbesuchen.

Die Kinder- und Familienhilfezentren initiieren und organisieren Fachveranstaltungen und Fachberatungen, sie kooperieren bei speziellem Beratungsbedarf mit anderen Trägern und Institutionen (Aussiedlerberatung, Integrationszentren, psychosoziale Beratung „Der Begleiter“ e.V., dem „IB“ und „Jugend hilft Jugend“ etc.) und sie fördern daneben Angebote zur Selbsthilfe und bringen sich in die Stadtteilarbeit ein. Die Räume der Zentren können flexibel genutzt werden und sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Durch ihre Lage in den Stadtteilen ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege.

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.

  

Verteilungsvorschlag

 

 

Kirchliche Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen“ (Diakonisches Werk Hamburg)

 

 

Projektkennziffer F 04

  

Projektinformation

Plan

Hauptamtliches Personal (in Std.)

1

Anzahl der Honorarkräfte

2

Veranschlagte Eigenmittel / Einnahmen

4.621,25 €

Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag

5.000,00 €

chentliche Öffnungszeiten

*)

Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen

46

Fallzahl p.A.

35 (Familien/Einzelpersonen)

*) Erreichbarkeit per Telefon dienstags und donnerstags von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr; des weiteren Anrufbeantworter mit Rückruf und Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.

 

Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung

 

Der Träger leistet auf der Grundlage der §§ 16-18 SGB VIII Beratung in Erziehungsfragen, bei Ehe- und Partnerschaftsproblemen sowie in allgemeinen Lebensfragen. Diese kann auch in krisenhaft zugespitzten Situationen, oder als „Überbrückung“ in ein anders z.B. in ein therapeutisches Setting erfolgen. Ein wichtiges Erfolgskriterium ist die Zufriedenheit der Ratsuchenden. Der Träger liest diese an der Häufigkeit der Empfehlung durch Dritte ab und erfragt sie systematisch am Ende eines Beratungszyklus.

 

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Es wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.


  Verteilungsvorschlag

 

Kinder- und Familienzentrum Lohbrügge“ (Sprungbrett e.V.)

 

 

Projektkennziffer F 05

  

Projektinformation Lohbrügge

Plan

Hauptamtliches Personal (Stunden pro Woche)

2

14,5 Std. Beratung

39 Std. Beratung

Honorarkräfte

11

Eigenmittel / Einnahmen

1.318,00 €

Verteilungsvorschlag

153.500,00 €

chentliche Öffnungszeiten (Stunden)

48

Beratungskontakte p.A.

740

Gruppenangebote

11

Tagesausflüge

3

Ferien- und Wochenendfahrten

0

Wochenendöffnungszeiten

Ja

Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen

*49

Besucherzahlen ganzjährig

10.000

Stammnutzer pro Woche

300

*Schließzeiten: 2 Wochen im Sommer und 1 über Weihnachten

 Spezifizierung der Öffnungszeiten**

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

9.00-18.00

9.00-18.00

9.00-18.00

9.00-18.00

9.00-15.00

10.00-13.00

 10.00-13.00

 

 Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung

 

Die Leistungen der Kinder- und Familienzentren können grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden. Im Alltag werden sie jedoch vor allem von belasteten und einkommensschwachen Familien, von Alleinerziehenden und von Familien mit Migrationshintergrund genutzt. Dem Rahmenkonzept liegt der Gedanke der Prävention zu Grunde und so geht es den Zentren vor allem darum, die Selbsthilfekräfte von Familien und von  alleinerziehenden Müttern und Vätern zu stärken. Dabei bildet die Koordination von Unterstützungs- und Bildungsleistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge wie der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge, der Schule, der Beschäftigungsangebote und der Existenzsicherung den Schwerpunkt. In Einzelfällen erfolgt die Begleitung bei Behördengängen und auf Wunsch (und nach Möglichkeit) die Durchführung von Hausbesuchen.

Die Kinder- und Familienhilfezentren initiieren und organisieren Fachveranstaltungen und Fachberatungen, sie kooperieren bei speziellem Beratungsbedarf mit anderen Trägern und Institutionen (Aussiedlerberatung, Integrationszentren, psychosoziale Beratung „Der Begleiter“ e.V., dem „IB“ und „Jugend hilft Jugend“ etc.) und sie fördern daneben Angebote zur Selbsthilfe und bringen sich in die Stadtteilarbeit ein.

Die Räume der Zentren können flexibel genutzt werden und sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet.

Durch ihre Lage in den Stadtteilen ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege. In Lohbrügge ist der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund besonders hoch.

 

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zu.

 

 

Anhänge

 

keine