Versäumnisse bei Radverkehrsinfrastruktur: Fahrradampeln und Markierungen fehlen an der Kreuzung Oberer Landweg / Ladenbeker Furtweg
Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage
der BAbg. Detmer, Potthast, Bendt-Soetedjo und der GRÜNEN-Fraktion
Im Rahmen einer grünen Begehung des Oberen Landwegs nach Abschluss der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass bei den kürzlich abgeschlossenen Baumaßnahmen am Oberen Landweg einige wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur nicht umgesetzt wurden. Konkret fehlen die im Abschlussbericht und in den Planunterlagen vorgesehenen Fahrradampeln sowie die Markierungen für die Aufstellfläche der Radfahrenden am Knotenpunkt Oberer Landweg / Ladenbeker Furtweg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion (VD 52) als anordnende Behörde wie folgt Stellung:
Die in der Schlussverschickung dargestellte Radverkehrsführung war nicht anordnungsfähig. Die Verkehrsdirektion als anordnende Behörde teilte uns dazu mit:
„Der Radfahrende 1 (rote Linie) aus dem Ladenbeker Furtweg biegt nach links über den Knoten ab und muss sich nach dem Signal der Streuscheibe F10 richten.
Der Radfahrende 2 (blaue Linie) auf dem gegenläufigen Radweg des Oberen Landweges hat das Radfahrsignal R7a.
Bereits auf der Nebenfläche stellt sich die Frage danach, wer von beiden Vorrang hat. Es dürfen hier zur Regelung keine Verkehrszeichen auf Nebenflächen verwendet werden.
Der Radfahrende (RF) 1 wird zudem früher „verriegelt“, da die Fußgängersignalisierung früher auf Rot geht, als das Radfahrsignal. Wenn RF 1 jedoch sieht, dass RF2 noch fahren kann, dürfte dies auf Unverständnis und Fehlverhalten treffen, da RF 1 grundsätzlich bei Rotlicht am SG F10 nicht mehr fahren darf. Er sieht den SG R7a nicht und würde nur nach „Gefühl“ fahren.
Es entsteht eine unklare und damit unsichere Verkehrssituation, welche nicht angeordnet werden konnte.
Die Vereinfachung der Signalisierung führt zwar zu kürzerer Freigabezeit für den Radfahrenden (2), jedoch zu einer Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit für alle. „
Zum Zeitpunkt der Schlussverschickung lag noch keine Anordnung für die Lichtsignalanlage am Knoten Oberer Landweg/ Ladenbeker Furtweg vor, so dass der letzte Planungsstand abgebildet wurde. Eine abschließende Prüfung der verkehrstechnischen Unterlagen hatte noch nicht stattgefunden. Die Verkehrsdirektion als anordnende Behörde teilte uns dazu mit:
„Bei der Prüfung der verkehrstechnischen Unterlage fiel in diesem Fall auf, dass die zuvor geplante Führung des Radfahrenden am Süd-westlichen Knotenarm nicht verkehrssicher ist. Über eine Planungsänderung im Zuge der Anordnung einer verkehrstechnischen Unterlage informiert die VD 52 hierbei lediglich den Straßenbaulastträger, nicht die anderen beteiligten TÖB.“
Des Weiteren wird auf einen Zusatz in der Anordnung verwiesen in dem es heißt:
„Eine abschließende Festlegung der Verkehrstechnik erfolgt in Abstimmung mit dem LSBG nach Übermittlung der signaltechnischen Unterlagen und wird gesondert von VD 52 angeordnet.
Gegebenenfalls sind zukünftige Detailänderungen im Signallageplan der verkehrstechnischen Unterlage bindend und gegenüber den Plänen zur Schlussverschickung priorisiert.“
Aufgrund keiner grundlegenden Änderungen in der Planung wurden keine Änderungen der Lichtsignalanlagen verschickt.
Das Bezirksamt plant keine Maßnahmen und verweist auf die Begründung unter 1.
Nein, es wurden keine Einsparungen vorgenommen.
Zu 5 und 6.
Es wird auf die Einschätzung der Verkehrsdirektion verwiesen in der es heißt:
„Die Vereinfachung der Signalisierung führt zwar zu kürzerer Freigabezeit für den Radfahrenden (2), jedoch zu einer Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit für alle. „
Es sind derzeit keine weiteren Maßnahmen am Oberen Landweg geplant.
---
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.