22-0053.01

Versäumnisse bei Radverkehrsinfrastruktur: Fahrradampeln und Markierungen fehlen an der Kreuzung Oberer Landweg / Ladenbeker Furtweg

Antwort

Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Detmer, Potthast, Bendt-Soetedjo und der GRÜNEN-Fraktion

 

 

Im Rahmen einer grünen Begehung des Oberen Landwegs nach Abschluss der Bau­maß­nahmen wurde festgestellt, dass bei den kürzlich abgeschlossenen Baumaßnahmen am Oberen Landweg einige wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Radver­kehrs­infrastruktur nicht umgesetzt wurden. Konkret fehlen die im Abschlussbericht und in den Planunterlagen vorgesehenen Fahrradampeln sowie die Markierungen für die Aufstell­fläche der Radfahrenden am Knotenpunkt Oberer Landweg / Ladenbeker Furtweg.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion (VD 52) als anordnende Behörde wie folgt Stellung:

 

  1. Warum wurden die im Abschlussbericht sowie in den Planunterlagen vorgesehenen Fahrradampeln und die Markierung der Aufstellfläche für Radfahrende am Knotenpunkt Oberer Landweg / Ladenbeker Furtweg bislang nicht umgesetzt?

 

Die in der Schlussverschickung dargestellte Radverkehrsführung war nicht anordnungsfähig. Die Verkehrsdirektion als anordnende Behörde teilte uns dazu mit:

 

Der Radfahrende 1 (rote Linie) aus dem Ladenbeker Furtweg biegt nach links über den Knoten ab und muss sich nach dem Signal der Streuscheibe F10 richten.

 

Der Radfahrende 2 (blaue Linie) auf dem gegenläufigen Radweg des Oberen Landweges hat das Radfahrsignal R7a.

 

Bereits auf der Nebenfläche stellt sich die Frage danach, wer von beiden Vorrang hat. Es dürfen hier zur Regelung keine Verkehrszeichen auf Nebenflächen verwendet werden.

 

Der Radfahrende (RF) 1 wird zudem früher „verriegelt“, da die Fußngersignalisierung früher auf Rot geht, als das Radfahrsignal. Wenn RF 1 jedoch sieht, dass RF2 noch fahren kann, dürfte dies auf Unverständnis und Fehlverhalten treffen, da RF 1 grundsätzlich bei Rotlicht am SG F10 nicht mehr fahren darf. Er sieht den SG R7a nicht und würde nur nach „Gefühl“ fahren.

Es entsteht eine unklare und damit unsichere Verkehrssituation, welche nicht angeordnet werden konnte.

 

Die Vereinfachung der Signalisierung führt zwar zu kürzerer Freigabezeit für den Radfahrenden (2), jedoch zu einer Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit für alle. „

 

 

  1. Gibt es Planänderungen seit der Schlussverschickung vom 09. November 2022, die den Verzicht auf die vorgesehenen Fahrradampeln und Markierungen rechtfertigen?  Falls ja, warum wurde die Politik darüber nicht informiert?

 

Zum Zeitpunkt der Schlussverschickung lag noch keine Anordnung für die Lichtsignalanlage am Knoten Oberer Landweg/ Ladenbeker Furtweg vor, so dass der letzte Planungsstand abgebildet wurde. Eine abschließende Prüfung der verkehrstechnischen Unterlagen hatte noch nicht stattgefunden. Die Verkehrsdirektion als anordnende Behörde teilte uns dazu mit:

 

Bei der Prüfung der verkehrstechnischen Unterlage fiel in diesem Fall auf, dass die zuvor geplante Führung des Radfahrenden am Süd-westlichen Knotenarm nicht verkehrssicher ist. Über eine Planungsänderung im Zuge der Anordnung einer verkehrstechnischen Unterlage informiert die VD 52 hierbei lediglich den Straßenbaulastträger, nicht die anderen beteiligten TÖB.“

 

Des Weiteren wird auf einen Zusatz in der Anordnung verwiesen in dem es heißt:

 

Eine abschließende Festlegung der Verkehrstechnik erfolgt in Abstimmung mit dem LSBG nach Übermittlung der signaltechnischen Unterlagen und wird gesondert von VD 52 angeordnet.

Gegebenenfalls sind zukünftige Detailänderungen im Signallageplan der verkehrstechnischen Unterlage bindend und gegenüber den Plänen zur Schlussverschickung priorisiert.“

 

Aufgrund keiner grundlegenden Änderungen in der Planung wurden keine Änderungen der Lichtsignalanlagen verschickt.

 

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die fehlenden Fahrradampeln und Markierungen nachträglich zu installieren?

 

Das Bezirksamt plant keine Maßnahmen und verweist auf die Begründung unter 1.

 

 

  1. Wurden im Rahmen der Baumaßnahmen Einsparungen vorgenommen, die zu der Entscheidung geführt haben, auf die Installation der Fahrradampeln zu verzichten? Wenn ja, welche Einsparungen wurden konkret vorgenommen und aus welchem Grund?

 

Nein, es wurden keine Einsparungen vorgenommen.

 

 

  1. Ist sich die Verwaltung bewusst, dass ortskundige Radfahrer*innen, genau wie vor dem Umbau, den Ladenbeker Furtweg bei Rot überqueren werden, weil sie wissen, dass die lange Räumzeit ausreicht, um die Straße sicher mit dem Fahrrad zu überqueren?

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Sicherheit und Attraktivität des Radweges am Oberen Landweg zu gewährleisten?

 

Zu 5 und 6.

Es wird auf die Einschätzung der Verkehrsdirektion verwiesen in der es heißt:

Die Vereinfachung der Signalisierung führt zwar zu kürzerer Freigabezeit für den Radfahrenden (2), jedoch zu einer Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit für alle. „

Es sind derzeit keine weiteren Maßnahmen am Oberen Landweg geplant.

 

 

Petitum/Beschluss

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