Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2026/2027 (Schulorganisationsverordnung 2026/27) hier: Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung beabsichtigt, im Rahmen der jährlich wieder-kehrenden Schulorganisation im Bezirk Bergedorf eine schulstrukturelle Maßnahme durch Rechtsverordnung zum Schuljahresbeginn 2026/2027 umzusetzen (Schulorganisationsverord-nung 2026/27).
Die Bezirksversammlung erhält nach § 28 Nr. 11 BezVG Gelegenheit zur Stellungnahme.
In der Anlage werden das Schreiben der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung sowie die Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation beigefügt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Schreiben der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation
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