21-1497

Verlust von Parkplätzen in der Bergedorfer Innenstadt - P1

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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Gremium
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27.10.2022
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh, Dietrich und der CDU-Fraktion

 

 

Laut einer Mobilitätsstudie (HH Abendblatt vom 01.07.22) ist für die Mehrzahl der Deutschen das alleinige Zurückdrängen des Autos keine zielführende Zukunftsstrategie – auch nicht in den Städten. Favorisiert wird der Umstieg auf Elektro- oder andere CO² -freie Antriebe. Es besteht die Sorge vor steigenden Kosten, öffentlicher Bevormundung und zu einseitiger Forschung über neue Mobilitätskonzepte. Die Hamburger wollen auch zukünftig vor allem individuell unterwegs sein. Das „Ökoauto“ wird zur Zukunftslösung – und überholt Bus und Bahn bei der Akzeptanz.

 

Die Erreichbarkeit eines innerstädtischen Standortes ist somit von elementarer Bedeutung. Deshalb ist sicherzustellen, dass die Bergedorfer Innenstadt mit allen Verkehrsträgern gleichermaßen schnell, bequem und ressourcenschonend erreichbar ist. Darüber hinaus muss in der Innenstadt entsprechend berücksichtigt werden, dass Mieter und Eigentümer von bestehenden und zukünftig neu entstehenden innerstädtischen Wohnungen sowie Handwerks-, Service- und Lieferbetriebe ebenfalls, neben Kunden, Touristen, Patienten, Nutzern von Servicedienstleistungen etc., ein entsprechendes Kontingent an Parkraummöglichkeiten vorfinden.

 

Das private Parkhaus in der Bergedorfer Schloßstraße hat diese wichtige Funktion für die östliche Bergedorfer Altstadt. Es soll nach den Vorstellungen des Eigentümers, der Mehrheit der politischen Gremien und der Verwaltung abgerissen werden. Das Parkhaus verfügt über rund 450 Parkplätze, wovon, ausweislich der im Parkhaus angebrachten Reservierungsschilder, 217 Parkplätze fest vergeben sind (Stand 6.9.2022). Dem gegenüber steht lediglich ein Neubau von ca. 130 Parkplätzen, die laut Nachfrage der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen werden.

 

Parlamentarische Initiativen mit dem Ziel, ein kerngebietsbezogenes Konzept mit dem Fokus auf den „ruhenden Verkehr“ zu entwickeln (CDU Antrag Drs. Nr. 21-1415), wurden seitens der Bergedorfer Koalitionsparteien abgelehnt. Aus unserer Sicht bedarf es aber dringend eines solchen Konzepts. Wenn sich die Parksituation zukünftig derart radikal ändert, müssen frühzeitig Lösungen gefunden und darin berücksichtigt werden, wo der ruhende Verkehr alternativ verbleiben soll.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hält die Verwaltung die mit dem jetzigen Parkhaus angebotenen 450 Parkplätze zukünftig für entbehrlich?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, in welcher Form und wo sollen Stellplätze ersetzt werden und in welcher Anzahl?

 

  1. Ist der Verwaltung bekannt, für welche Grundstücke in den angrenzenden Straßen im Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße notwendige Stellplätze nach der Hamburgischen Bauordnung als Baulast gesichert wurden?

Wenn ja, für jeweils welche Grundstücke werden jeweils wie viele Stellplätze gesichert?

Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Erwägt oder prüft die Verwaltung auf die für das jetzige Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße eingetragenen Baulasten ganz oder teilweise zu verzichten?

Wenn ja, warum und aufgrund welcher Rechtslage?

 

  1. Angenommen, die 217 fest vermieteten Parkplätze werden von Bergedorfer Bürgern dauerhaft in Anspruch genommen, bekommen diese nach dem Abriss des Parkhauses die Chance auf eine neue Parkplatzmöglichkeit (7/24) in vergleichbarer Qualität in der Umgebung?

Wenn ja, wo?
 

  1. Ist aus der Sicht der Verwaltung durch den Wegfall von 320 (450-130) Parkplätzen nicht das große Risiko des Park- und Suchverkehrs in Bergedorf Süd und im Villengebiet gegeben?

Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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