20-1553.02

Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Mittlerer Landweg verbessern

Mitteilung

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15.01.2019
11.12.2018
Sachverhalt

 

Zum Antrag, Drucksache 20-1553 hat das Polizeikommissariats 43 (PK 43) mit Schreiben vom 04.12.2018 nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

 

In der vorliegenden Drucksache wird die Verwaltung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Fußgängerüberweg (FGÜ) an der S-Bahnstation Mittlerer Landweg mit zwei gelben Blinklampen pro Fahrtrichtung ausgestattet wird.

 

Die vorhandene Beleuchtung entspricht nach Angaben des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) den amtlichen Vorgaben.

In den letzten 3 Jahren ist es am FGÜ lediglich zu einem Verkehrsunfall gekommen: Der beteiligte Pkw wurde in Höhe des FGÜ in Schrittgeschwindigkeit geführt, als eine Fußgängerin in das Fahrzeug lief.

 

Das PK 43 sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit den FGÜ zusätzlich mit gelben Blinkleuchten zu versehen, da sich die Unfalllage als sehr unauffällig darstellt und Verkehrsbeobachtungen ergaben, dass überwiegend regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmer festzustellen war.

 

Anmerkung:

Mit der Festlegung des Fördergebietes im Rahmenprogramm Integrierte Stadtentwicklung (RISE) ist u. a. geplant, den Straßenverkehrsraum im Umfeld des Bahnhofes Mittlerer Landweg unter öffentlicher Beteiligung umzugestalten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss nimmt die Mitteilung zu Kenntnis.

 

Anhänge

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