Verkehrskonzept an Badeseen und Grün- und Erholungsanlagen in den Vier- und Marschlanden
Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.10
Antrag der BAbg. Froh, Capeletti, Pelch, Garbers, Woller und CDU-Fraktion
Steigende Einwohnerzahlen im Bezirk Bergedorf und das durch die Corona-Pandemie geänderte Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass die Vier- und Marschlande immer attraktiver für die Menschen werden.
Insbesondere die Sperrung der Nord- und Ostseestrände haben dann auch dazu geführt, dass die Seen in den Vier- und Marschlanden erheblich stärker frequentiert wurden.
Dadurch gab es bei anhaltend schönem Wetter nicht nur erhebliche Verkehrsprobleme, sondern auch Probleme im Freigelände bezüglich der Einhaltung der Eindämmungsverordnung und der vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen an folgenden Orten:
- Badeseen: Hohendeicher See, See Hinterm Horn, Eichbaumsee
- Grünanlagen: Tatenberger Deich, Dove Elbe – Regattastrecke, Boberger Niederung - Boberger See am Billwerder Billdeich
Die Freizeitanlagen waren bei gutem Wetter, speziell an den Wochenenden, überfüllt und die Deiche und zuführenden Straßen wurden in erheblichem Maße zugeparkt. Als Folge kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Störungen. Die Rettungswege waren für Feuerwehr und Polizei versperrt, zudem kamen Bus- und landwirtschaftlicher Verkehr zum Teil nicht mehr an den parkenden Fahrzeugen vorbei.
An den letzten heißen Sommertagen gab es eine erhöhte Polizeipräsenz, das Bezirksamt stellte Verkehrszeichen (wie Straßensperren, Halteverbotsschilder und Parkplatzausschilderungen) auf, zudem wurden Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Dabei wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt, Fahrzeuge abgeschleppt und zeitweise Deich- und Straßenabschnitte gesperrt. Dies brachte die Polizei bis an ihre Belastungsgrenze.
Um für die folgenden Jahre diese Problematik mit einem möglichst geringen Personalaufwand lösen und regeln zu können, ist es erforderlich, ein Verkehrskonzept zu erstellen. Auch wäre vorbereitend dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Beschilderung (ggf. aufklappbar) vorgehalten wird. Darüber hinaus sollte über die Aufstellung von Schranken (analog zum Hochwasserschutz) nachgedacht werden, die von der Verwaltung und Polizei nach Bedarf aktiviert werden könnten.
Der Regionalausschuss unterstützt die Verwaltung mit diesem Beschluss, um bei den zuständigen Behörden ausreichende Haushaltsmittel für die erforderlichen Maßnahmen zu bekommen.
Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein,
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