Vergabe weiterer Restmittel aus dem Quartiersfonds 2020
Nach Umsetzung der Beschlüsse gemäß Drs. 21-0561.02 stehen noch 21.207,59 € konsumtive Mittel aus dem Quartiersfonds zur Verfügung.
1. Instandsetzung des Kunstwerks „Prelude auf Zeit“
Für die Instandsetzung des Kunstwerkes „Prelude auf Zeit“ wurden mit Drs. 21-0206 10.000,00 € konsumtive Quartiersfondsmittel bereitgestellt. Diese sind nicht auskömmlich, es besteht ein Fehlbetrag in Höhe von 4.000,00 €, den es zu kompensieren gilt.
2. Beteiligung des Bezirks an der kartenbasierten Webanwendung CoSI
Das Cockpit Städtische Infrastrukturen (CoSI) ist eine kartenbasiertes Webanwendung zur digitalen, integrierten Planung von Quartieren und städtischen Infrastrukturen. In CoSI lassen sich Informationen zu städtischen Infrastrukturangeboten sowie statistischen (Sozial-) Daten anzeigen, in Beziehung setzen und Analysen, etwa zur Versorgung und Erreichbarkeit, durchführen. CoSI ist ein Teilprojekt der Quartiersinitiative urbanes Leben.
Zielgruppe von CoSI sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHH, die an der Planung städtischer Infrastrukturen beteiligt sind. Dies betrifft sowohl die Planungsarbeiten in den Bezirken als auch in den Fachbehörden. Für die weiteren Schritte stehen aufgrund der Vielzahl von Digitalisierungsprojekten in der Stadt keine Gelder im globalen IT-Fond zur Verfügung. Da der Nutzen für die weitere Professionalisierung der Planungsprozesse vor Ort in den Bezirken und auch in den Fachbehörden aber so hoch ist, wollen sich nun alle Beteiligten für eine gemeinsame Finanzierung zusammentun. Im Einzelnen verteilen sich die Gesamtausgaben in Höhe von 560.000,00 € voraussichtlich wie folgt:
Sozialbehörde |
15 % |
84.000,00 € |
BSW |
15 % |
84.000,00 € |
BUKEA |
10 % |
56.000,00 € |
SK |
30 % |
168.000,00 € |
Bezirksämter |
30 % |
168.000,00 € |
Je Bezirksamt ist damit ein Finanzierungsanteil in Höhe von 24.000,00 € zu erbringen. Da die Fachämter SL,MR, SR, JA und GS unmittelbar von der Anwendung profitieren, schlägt die Verwaltung eine Finanzierung aus dem Quartiersfonds in Höhe der zur Verfügung stehenden Restmittel aus dem Quartiersfonds zu diesem Zweck vor.
Der Hauptausschuss beschließt anstelle der Bezirksversammlung die Verwendung der zur Verfügung stehenden Quartiersfondsmittel
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