20-0773.05

Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Bergedorf 110 (Glasbläserhöfe II) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Durch die Änderung des Bebauungsplans Bergedorf 110 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere wohnbauliche Entwicklung der Schleusengrabenachse auf vormals gewerblich genutzten Flächen geschaffen werden. Nördlich des bereits weitgehend realisierten Quartiers „Glasbläserhöfe“ und angrenzend an den Schleusengraben ist die Realisierung von ca. 80 weiteren Wohneinheiten in Geschossbauweise beabsichtigt, da ein Bedarf für eine ausschließlich gewerbliche Nutzung in rückwärtiger Lage nicht absehbar ist. Die geplante Wohnbebauung bildet den nördlichen Abschluss eines bereits bestehenden halboffenen Baublocks und trägt dem anhaltend hohen Wohnraumbedarf im Bezirk Bergedorf und der Gesamtstadt Rechnung. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen und bestehenden gewerblichen Nutzung soll für den etwa 3.380 m² umfassenden Änderungsbereich ein Mischgebiet festgesetzt werden.

Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses am 30. Januar 2018 hat der Bebauungsplanentwurf vom 1. März 2018 bis zum 3. April 2018 öffentlich ausgelegen (vgl. Drucksache  20-0773.03). In diesem Zeitraum gingen zwei Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit ein.

Die Verwaltung hat die Stellungnahmen unter fachlichen Gesichtspunkten geprüft und mit Abwägungsvorschlagen versehen (vgl. Anlage 1). Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthalten die Stellungnahmen der Öffentlichkeit keine Hinweise auf die Absender. Die Originale der Stellungnahmen können während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eingesehen werden.

Da sich durch die Stellungnahmen hinsichtlich der Abwägungslage keine neuen Erkenntnisse gezeigt haben, kann der Bebauungsplanentwurf aus Sicht der Verwaltung inhaltlich unverändert bleiben und festgestellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

  • stimmt der Abwägung gemäß der Anlage 1 zu,
  • stimmt dem Bebauungsplanentwurf gemäß den Anlagen 2, 3 und 4 zu,
  • empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und den Bezirksamtsleiter zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.

 

 

Anhänge

 

1.Abwägung

2. Verordnung

3. Karte

4. Begründung