Bebauungsplanverfahren Bergedorf 110 Änderung (Glasbläserhöfe II) Information zum weiteren Verfahren
In seiner Sitzung am 06.04.2016 (Drucksache: 20-0773) hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Bergedorf 110 „Glasbläserhöfe“ beschlossen, durch welches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes am Schleusengraben geschaffen werden sollen.
Im Anschluss stimmte das Bezirksamt mit dem Vorhabenträger einen Vertrag über die Zusammenarbeit ab. In diesen Prozess wurde u.a. auch der Stadtentwicklungsausschuss mit Sitzung vom 07.12.2016 eingebunden (Drucksache: 20-0773.1, Ziele zu den Themen Barrierefreiheit, WA-Bindung und Stellplätze).
Des Weiteren hat das Bezirksamt am 17.03.2017 in einem Einleitungsgespräch mit den Fachdienststellen die Grundzüge der Planung abgestimmt. Wegen der Lage in größerer Entfernung zur nächsten öffentlichen Straße wird insbesondere die Sicherung einer Feuerwehrzufahrt zu prüfen sein. Des weiteren sind lärmschutztechnische Fragen zu vertiefen.
Die Planänderung für das Wohngebäude wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs durchgeführt, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass als nächstes der Bebauungsplanentwurf erarbeitet wird, der Entwurf dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt wird und sodann der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung Gelegenheit gegeben wird, Stellungnahmen zu diesem Entwurf einzureichen.
Das Plangebiet kann der Anlage entnommen werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den dargestellten Verfahrensablauf zur Kenntnis.
Geltungsbereich des Plangebiets