21-1508.01

Vereinheitlichung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Justus-Brinckmann-Straße

Mitteilung

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26.01.2023
Sachverhalt

 

Drs. 21-1508

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin setzt sich bei der zuständigen Behörde dafür ein, dass in der Justus-Brinckmann-Straße die beiden genannten Tempo-30-Abschnitte miteinander verbunden werden, indem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh vom Knoten Justus-Brinckmann-Straße / Gojenbergsweg bis mindestens zum Franz-Rohr-Weg angeordnet wird.

 

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.10.2022 nimmt die Behörde für Inneres und Sport - Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 - unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 43 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung

Die Justus-Brinckmann-Straße im Bezirk Bergedorf verbindet als Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung die Holtenklinker Straße im Süden mit der August-Bebel-Straße im Norden.

Die Justus-Brinckmann-Straße stellt im Dreieck zwischen dem Zentrum Bergedorf, der Wentorfer Straße und der Holtenklinker Str./ Rothenhauschaussee / BAB 25 die einzige Querverbindung dar.

 

 

  1. Bewertung

An der Justus-Brinckmann-Straße in Höhe Gojenbergsweg wurde die Geschwindigkeit jeweils auf die Einmündung zufahrend auf 30 km/h angeordnet.

An der Justus-Brinckmann-Straße 60 wurde aufgrund des Vorhandenseins einer sozialen Einrichtung (Altenheim) ebenfalls eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h über eine Länge von 300 m angeordnet. Die Strecke zwischen diesen beiden streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 betragen in Fahrtrichtung Süden somit lediglich ca. 170m.

Gemäß der zu beachtenden Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) soll, soweit zu zwei streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen 200 m Abstand unterschritten wird, die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Verstätigung und Verkehrsoptimierung so verlängert werden, dass beide Bereiche einbezogen werden bzw. sich unmittelbar anschließen.

Daher spricht sich die Straßenverkehrsbehörde dafür aus, beide Geschwindigkeitsbeschränkungen zu verbinden.

 

  1. Fazit

Nach erneuter Prüfung und Begründung der weiteren Erforderlichkeit von Tempo 30 vor dem Kreuzungsbereich Justus-Brinckmann-Straße / Gojenbergsweg kann die Straßenverkehrsbehörde des PK 43 eine Anordnung zur Zusammenlegung der bestehenden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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