21-1508

Vereinheitlichung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Justus-Brinckmann-Straße

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.10.2022
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf,

des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion,

des BAbg. Meyns und FDP-Fraktion

 

 

Die Justus-Brinckmann-Straße ist im Moment ein Flickenteppich von Geschwindigkeits-begrenzungen. Am Knoten Justus-Brinckmann-Straße / Gojenbergsweg gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh. Dann ist Richtung Norden für ca. 200 m wieder Tempo 50 erlaubt, bevor direkt nach dem Knoten Justus-Brinckmann-Straße / August-Bebel-Straße erneut Tempo 30 vorgeschrieben ist.

 

In der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es unter Nummer XII zu Zeichen 274 (Rn. 14):

„Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeits-beschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.“

 

Vor dem Hintergrund dieser Regelungsmöglichkeit und aus den in der VwV-StVO selbst genannten Gründen erscheint eine Zusammenfassung der beiden Tempo-30 Abschnitte geboten.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin setzt sich bei der zuständigen Behörde dafür ein, dass in der Justus-Brinckmann-Straße die beiden genannten Tempo-30-Abschnitte miteinander verbunden werden, indem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh vom Knoten Justus-Brinckmann-Straße / Gojenbergsweg bis mindestens zum Franz-Rohr-Weg angeordnet wird.

 

 

Anhänge

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