21-0584.01

Untersuchung zu den Ausweitungspotenzialen des Mobilitätsangebots durch sogenannte "Deichflitzer" auf weitere Linien in den Vier- und Marschlanden

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.01.2021
01.12.2020
Ö 5.7
26.11.2020
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 21-0584,

 

Wir bitten den Bezirksamtsleiter um Prüfung,

1. welche zusätzlichen Verbindungen durch den Einsatz von „Deichflitzern“ im Landgebiet erschlossen bzw. welche Linien dadurch verstärkt werden können.

2. inwiefern der Einsatz von Kleinbussen das ÖPNV-Angebot in den späten Abendstunden bzw. Nachtstunden verbessern und ausweiten könnte.

3. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Regionalausschuss unter Zuladung des Verkehrsausschusses zeitnah vorzustellen.

 

nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1. und 2.:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) teilt die Auffassung der Bezirksversammlung Bergedorf, dass die Bereitschaft der Menschen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, mit der Attraktivität und der Dichte des jeweiligen Angebotes zunimmt. Aus diesem Grunde vollzieht der Senat mit der Einführung des Hamburg-Taktes einen Paradigmenwechsel von einer überwiegend nachfrageorientierten Betrachtung hin zu einer angebotsorientierten Planung. Während in den städtischen, dicht besiedelten Stadtteilen eine ganz erhebliche Ausweitung der Busverkehre innerhalb der nächsten zehn Jahre vorgesehen ist, werden im ländlichen Bereich Hamburgs On-Demand-Angebote favorisiert. Derartige Verkehrsdienste können auch unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Kundinnen und Kunden bündeln und zielgerichtet befriedigen.

 

Aus diesem Grunde arbeiten der Hamburger Verkehrsbund (HVV) und die Verkehrsunternehmen zusammen mit der BVM daran, entsprechende On-Demand-Verkehre zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen aus den derzeit laufenden Modellversuchen mit ioki in den Stadtteilen Lurup, Osdorf und Billbrook einbezogen werden. Nach dem Vorliegen gesicherter Erkenntnisse über die Wirkung dieser Angebote können auf dieser Grundlage Konzepte für weitere Stadtteile, zu denen auch die Vier- und Marschlande gehören, entwickelt werden. Eine wichtige Rolle werden dabei auch die rechtlichen Rahmenbedingen spielen, die in der derzeit in Vorbereitung befindlichen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes geschaffen werden.

 

Um auch schon jetzt das Angebot im nächtlichen Verkehr zu verbessern, wird auf der Linie 124 ab dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 ein durchgehender Nachtverkehr eingerichtet und durch einzelne Fahrten der Linie 120 in den Tagesrandlagen ergänzt. In den vergangenen Jahren hat sich in diesem Bereich eine Nachfrage entwickelt, die einen regelmäßigen Linienverkehr rechtfertigt. Gemeinsam mit dem Anruf-Sammel-Taxi besteht damit auch in den Nachtstunden eine angemessene Grundversorgung.

 

Ob darüber hinaus weitere Linienverkehre in der Nacht entstehen, wird die kommende Entwicklung zeigen. Dies ist danach zu bewerten, ob die Zahl der zu erwartenden Fahrgäste ein regelhaftes Angebot in Form eines klassischen Linienverkehrs rechtfertigt. Die Frage, ob dabei ohnehin zur Verfügung stehende Solobusse oder neu zu beschaffende Kleinbusse eingesetzt werden, ist nachrangig. Im Rahmen der oben dargestellten, noch nicht abgeschlossenen Überlegungen zu On-Demand-Verkehren kommt es darauf an, die jeweiligen Angebote optimal auszugestalten und zu vernetzen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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