21-1299.01

Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehren im Bezirk Bergedorf

Antwort

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19.05.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen nach § 27 Abs. 1 BezVG

BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

 

Die Freiwilligen Feuerwehren mit ihren ehrenamtlichen Einsatzkräften leisten eine unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt.

Im Bezirk Bergedorf sind 19 Freiwillige Feuerwehr ansässig. Es gibt im Bezirk insgesamt zwölf Jugendfeuerwehren und eine Minifeuerwehr.

Für ihre Arbeit müssen die Feuerwehren bestmöglich ausgestattet werden. Insbesondere muss auch die bauliche Situation der Feuerwehrhäuser den aktuellen Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte entsprechen. Die in manchen Feuerwehrhäusern bestehende Enge ist dabei nicht förderlich für die professionelle Arbeit der Wehren, sondern erschwert  diese.

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen vom 14.03.2022 wie folgt:

 

Fragen:

Daher fragen wir die Behörde für Inneres und Sport und weitere involvierte Landesbehörden:

a)      In welchen Feuerwehrhäusern im Bezirk Bergedorf sind in den kommenden fünf Jahren Baumaßnahmen geplant (aufgeschlüsselt nach geplantem Bauumfang, Baubeginn und Kalenderjahren)?

b)      Für welche Freiwilligen Feuerwehren sind Neubauten geplant (aufgeschlüsselt nach Wehr und geplantem Baubeginn bzw. Planungsstand)?

 

Das erforderliche Grundstück für das Neubauvorhaben für die Freiwillige Feuerwehr Kirchwerder – Nord wurde erworben und die notwendige Baugenehmigung liegt vor. Die Ausführungsplanungen (Leistungsphase 5) befinden sich derzeit in der Abschlussphase, so dass die Leistungsverzeichnisse im Mai 2022 erstellt werden sollen (Leistungsphase 6). Der angestrebte Baubeginn ist der 1. August 2022.

Das Neubauvorhaben für die Freiwillige Feuerwehr Allermöhe-Billwerder befindet sich in der Rohbauphase (Leistungsphase 8). Die Baufertigstellung ist für den Herbst 2022 vorgesehen.

Für den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Spadenland ist ein Erweiterungsbau geplant. Eine Voranfrage an die Bauprüfabteilung ergab im August 2021, dass grundsätzlich ein Erweiterungsbau denkbar wäre. Auf dieser Basis werden derzeit Möglichkeiten seitens der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Architekten erörtert und skizziert, dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Es ist geplant, das Baugenehmigungsverfahren nach den erfolgten Vorplanungen der Freiwilligen Feuerwehr über die Sprinkenhof GmbH einzuleiten. Der Baubeginn ist abhängig vom Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und den hieraus resultierenden Forderungen bzw. Auflagen.

 

 

c)      Für welche Freiwilligen Feuerwehren wären Neu-/Erweiterungsbauten erforderlich, können aber aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht geplant bzw. realisiert werden (aufgeschlüsselt nach Wehr und unter Angabe der Gründe)?

d)      In welcher Höhe stehen jährlich Haushaltsmittel für Baumaßnahmen in den Feuerwehrhäusern im Bezirk Bergedorf zur Verfügung?

e)      Nach welchen Gesichtspunkten werden erforderliche Baumaßnahmen priorisiert?

 

Sanierungsmaßnahmen erfolgen anhand der sogenannten Ampelliste der Freiwilligen Feuerwehr. Mit diesem Verfahren, das in Drs. 20/7422 beschrieben ist, wird sichergestellt, dass im Rahmen der Sanierungsoffensive die Prioritäten aus Sicht der Freiwilligen Feuerwehr richtig gesetzt werden und die Auswahl der am dringendsten anzugehenden Objekte unabhängig von der Art der konkret erforderlichen Baumaßnahme in der Entscheidung der Freiwilligen Feuerwehr liegt. Die Realisierungen der notwendigen Maßnahmen hängen neben der Frage der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auch von örtlichen Rahmenbedingungen ab, wie beispielsweise der nachbarschaftlichen Akzeptanz (Klagen), Fragen des Bau-, Denkmalschutz- und Umweltschutzrechts. Dabei ist auch die örtliche Situation der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen. Kostenschätzungen für einzelne Maßnahmen liegen erst vor, wenn die Realisierung der Maßnahme konkret geplant werden kann.

Bei Objekten, bei denen die Raumprobleme durch einen Erweiterungsbau beseitigt werden können, wird dies auch geprüft und ggf. umgesetzt. Sollte ein Erweiterungsbau nicht möglich oder ein Sanierungsbedarf nicht wirtschaftlich sein, wird darüber hinaus ein Neubau geprüft.

Die Freiwillige Feuerwehr meldet pro Doppelhaushalt ihren Bedarf an Miete für zwei neu zu errichtende Feuerwehrhäuser an. Über diese Anmeldung und die entsprechenden Entscheidungen in der BIS und der FB werden dann mit HGV und Sprinkenhof GmbH Neubauplanungen für diese Häuser aufgenommen.

Für das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Kirchwerder-Nord betragen diese Mietmittel ab dem Jahr 2023 127.740 Euro zzgl. 21.813,84 Euro Betriebs- und Heizkosten.             
 

Im Jahr 2021 wurden die Elektrounterverteilungen bei den Wehren Curslack, Hohendeich und Nettelnburg vollständig erneuert. Zudem sind von den Wehren im Bezirk Bergedorf im Rahmen der Sanierungsoffensive (siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/4419) Modernisierungsmaßnahmen sowie mieterseitige Einbauten und deren Ersatzbeschaffung vorgenommen worden. Weitere Feuerwehrhäuser unterliegen entsprechend dem beschriebenen Ampelverfahren derzeit keinem vordringlichen Bedarf, so dass dort bauliche Maßnahmen kurzfristig nicht vorgesehen sind.

 

 

f)        Wie wird der Raumbedarf von Jugendfeuerwehren, Minifeuerwehren und Musikzügen der Freiwilligen Feuerwehren berücksichtigt?

 

Im Jahr 2012 wurde vom Gebäudemanagement der Feuerwehr (F015) in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr, der Sprinkenhof GmbH und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord, als Unfallversicherungsträger der Freiwilligen Feuerwehr, ein Musterraumprogramm für die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr erarbeitet. Dieses Musterraumprogramm basiert auf der DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen). Die Fortschreibung des Musterraumprogramms zur Anpassung an den jeweiligen Stand der Technik erfolgt regelmäßig. Im Musterraumprogramm werden sämtliche Raumbedarfe, sowie die baulichen und sicherheitsrelevanten Vorschriften berücksichtigt.

Darüber hinaus werden die Schulungs- bzw. Unterrichtsräume bei Freiwilligen Feuerwehren mit einem Musikzug bzw. einer Jugendfeuerwehr größer dimensioniert, um eine entsprechende Nutzung zu ermöglichen. Ferner werden für die Jugendfeuerwehren Lager- bzw. Spindräume mit einer Fläche von 25 m² zur alleinigen Nutzung vorgesehen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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