21-1299

Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehren im Bezirk Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.03.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen nach § 27 Abs. 1 BezVG

BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

 

Die Freiwilligen Feuerwehren mit ihren ehrenamtlichen Einsatzkräften leisten eine unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt.

Im Bezirk Bergedorf sind 19 Freiwillige Feuerwehr ansässig. Es gibt im Bezirk insgesamt zwölf Jugendfeuerwehren und eine Minifeuerwehr.

Für ihre Arbeit müssen die Feuerwehren bestmöglich ausgestattet werden. Insbesondere muss auch die bauliche Situation der Feuerwehrhäuser den aktuellen Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte entsprechen. Die in manchen Feuerwehrhäusern bestehende Enge ist dabei nicht förderlich für die professionelle Arbeit der Wehren, sondern erschwert  diese.

 

Fragen:

Daher fragen wir die Behörde für Inneres und Sport und weitere involvierte Landesbehörden:

a)      In welchen Feuerwehrhäusern im Bezirk Bergedorf sind in den kommenden fünf Jahren Baumaßnahmen geplant (aufgeschlüsselt nach geplantem Bauumfang, Baubeginn und Kalenderjahren)?

b)      Für welche Freiwilligen Feuerwehren sind Neubauten geplant (aufgeschlüsselt nach Wehr und geplantem Baubeginn bzw. Planungsstand)?

c)      Für welche Freiwilligen Feuerwehren wären Neu-/Erweiterungsbauten erforderlich, können aber aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht geplant bzw. realisiert werden (aufgeschlüsselt nach Wehr und unter Angabe der Gründe)?

d)      In welcher Höhe stehen jährlich Haushaltsmittel für Baumaßnahmen in den Feuerwehrhäusern im Bezirk Bergedorf zur Verfügung?

e)      Nach welchen Gesichtspunkten werden erforderliche Baumaßnahmen priorisiert?

f)        Wie wird der Raumbedarf von Jugendfeuerwehren, Minifeuerwehren und Musikzügen der Freiwilligen Feuerwehren berücksichtigt?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---