Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE 2030
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage
der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) soll Menschen befähigen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima, Gesellschaft und nachfolgende Generationen zu verstehen und verantwortungsvoll zu handeln. Der Hamburger Masterplan BNE 2030 verfolgt das Ziel, BNE in allen Bildungsbereichen – von der frühkindlichen Bildung über Schulen, berufliche Bildung und Hochschulen bis hin zur außerschulischen Bildung – strukturell zu verankern. Der Masterplan wurde 2021 vom Senat beschlossen und wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) koordiniert. Die Koordinierungsstelle ist seit Dezember 2021 bei der Hamburger Klimaschutzstiftung auf Gut Karlshöhe angesiedelt. Für die Umsetzung stehen jährlich Projektmittel zur Verfügung, 2025 beispielsweise 262.000 Euro, um konkrete Maßnahmen in allen sieben Hamburger Bezirken zu fördern.
Die Präsentation der BUKEA im Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Bezirksversammlung Bergedorf am 21. Mai 2025 zeigte, dass BNE in allen Bildungsbereichen verankert werden soll, von der frühkindlichen Bildung (z. B. durch KITA21-Projekte) über Schulen, berufliche Bildung (z. B. BNE-Toolbox für Lehrkräfte) und Hochschulen (z. B. durch die Hamburger Hochschul-Allianz für Nachhaltigkeit) bis hin zur außerschulischen Bildung und den Bezirken. Die Bezirke sollen Informations- und Beteiligungsformate gestalten, um Netzwerke aufzubauen, die Partizipation der Bürger:innen zu fördern und die Umsetzung von BNE vor Ort zu unterstützen. Vorgesehen sind Maßnahmen wie:
- Befassung in bezirklichen Gremien durch Information und Diskussion zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen und BNE,
- Verankerung von BNE im Bezirk durch geeignete Rahmenbedingungen,
- Weiterentwicklung von BNE über Regionale Bildungskonferenzen,
- Jugendforum Zukunft auf Bezirksebene,
- Einbeziehung von BNE in laufende und künftige Maßnahmen und Projekte des Bezirks,
- Fortbildungsmodule für Mitarbeitende der Bezirke im Angebot des Zentrums für Aus- und Fortbildung (ZAF).
Die Hamburg Sustainability Week 2025 (1.–6. Juni 2025) und die Hamburg Sustainability Conference (2.–3. Juni 2025) haben gezeigt, wie vielfältig und engagiert Hamburgs Weg in eine nachhaltige Zukunft gestaltet wird. Über 5.000 Menschen nahmen an mehr als 120 Veranstaltungen teil, die von Akteur:innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Kultur und Kreativwirtschaft organisiert wurden. Ziel war es, gemeinsam Lösungen zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zu erarbeiten und die Stadtgesellschaft für Nachhaltigkeitsthemen zu sensibilisieren. Die Konferenz brachte internationale Entscheidungsträger:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um Allianzen für die nachhaltige Entwicklung zu schmieden.
Hamburg erarbeitet derzeit eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die bis Ende 2026 vom Senat beschlossen werden soll. Diese Strategie soll die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen auf lokaler Ebene verbindlich und strategisch verankern. Ein Zwischenbericht zur Umsetzung der SDGs wurde im November 2025 veröffentlicht, der die bisherigen Schritte dokumentiert und ein aktualisiertes Indikatorenset vorstellt. Die Strategie wird als Dachstrategie alle bestehenden Fachstrategien bündeln und neue Impulse für eine nachhaltige Entwicklung setzen.
Trotz der zahlreichen stadtweiten Aktivitäten und des bestehenden Masterplans BNE 2030 zeigte sich in der Anhörung vom 21. Mai 2025, dass im Bezirk Bergedorf bisher kaum bis gar keine spürbaren Fortschritte bei der Umsetzung erreicht wurden. Ein zentrales Problem sei die begrenzte Kapazität der Klimaleitstellen in den Bezirken: Da diese bereits durch ihre eigenen Aufgaben stark ausgelastet sind, können sie den Masterplan BNE nur unzureichend unterstützen. Der Ausschuss stellte fest, dass die Regionalen Bildungskonferenzen und der Fachbereich Sozialraummanagement zentrale Ansprechpartner für BNE im Bezirk sein könnten, da BNE auf städtischer Ebene vor allem als Bildungskonzept verstanden und nicht als gleichwertiger Bestandteil des Klimaschutzes behandelt wird. Dadurch fehlt es oft an einer flächendeckenden und systematischen Zusammenarbeit.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Umsetzung der Ziele des Masterplans im Kontext der Bezirksämter ist von strukturellen Rahmenbedingungen geprägt, die eine eigenständige und systematische Bearbeitung erheblich erschweren. Bereits im Vorfeld wurde seitens der Bezirksämter auf den notwendigen Ressourcenbedarf hingewiesen, insbesondere auf die Erforderlichkeit zusätzlicher Personalstellen zur Verankerung der Themen in den regulären Verwaltungsstrukturen. Diese Bedarfe fanden bei der Verabschiedung des Masterplans jedoch keine Berücksichtigung, während die formulierten Ziele unverändert bestehen blieben und die Bezirksämter teilweise direkt adressieren.
Gleichzeitig besteht im Themenfeld Bildung nur eine eingeschränkte formale Zuständigkeit der Bezirksämter, wodurch ein Spannungsfeld zwischen inhaltlicher Erwartung und tatsächlicher Verantwortung entsteht. Hinzu kommt, dass einzelne Zielsetzungen politische Gremien adressieren, deren Befassung jedoch ihrer eigenen Prioritätensetzung unterliegt.
Die bisherige Umsetzung erfolgte überwiegend über zivilgesellschaftlich getragene Projekte, die durch entsprechende Förderstrukturen initiiert wurden. Eine strukturelle Verankerung innerhalb der Bezirksverwaltungen konnte hierdurch jedoch nicht erreicht werden. Die Rolle der Bezirksämter beschränkte sich im Wesentlichen auf eine begleitende und unterstützende Funktion im Rahmen bestehender Zuständigkeiten.
Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass weitergehende Aktivitäten seitens der Bezirksämter bislang insbesondere aufgrund fehlender personeller Ressourcen, begrenzter Zuständigkeiten sowie der projektbasierten Ausgestaltung der Umsetzung nicht in dem Maße erfolgt sind, wie es die Zielsetzungen des Masterplans nahelegen könnten.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Dem Bezirksamt ist bekannt, dass das Projekt „Bildungs- und Aktionsprogramm Stadtnatur, GÖP, Bergedorf“von der Koordinierungsstelle gefördert wurde. Inhaltliche Informationen liegen nicht vor.
Die Regionalen Bildungskonferenzen in Bergedorf wurden in den vergangenen drei Jahren nicht gezielt zur Weiterentwicklung von BNE-Themen genutzt.
Nein. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Das für das Fachamt Sozialraummanagement federführende Bezirksamt Hamburg-Nord vertritt die Bezirksämter im Steuerungsgremium, im Forum Bezirke sowie in anlassbezogenen Treffen, fungiert als Hauptansprechstelle innerhalb der Bezirksverwaltung und begleitet dessen Arbeit. Eine gesonderte systematische Erfassung von Erfolgen und Hindernissen erfolgt nicht.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Nach Kenntnis des Bezirksamts ist im Rahmen des Masterplans BNE 2030 keine entsprechende 0,5-Stelle für Bergedorf vorgesehen.
Es sind keine Vorhaben bekannt.
Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Bergedorf können sich eigenständig zu allen passenden Fortbildungen des Zentrums für Aus- und Fortbildung der FHH (ZAF) anmelden. Welche konkreten Angebote das ZAF zu den Themen BNE, Klimaschutz und Nachhaltigkeit seit 2022 angeboten hat, kann das Bezirksamt Bergedorf nicht auswerten.
Seit 2022 haben sechs Mitarbeitende an Schulungen des ZAF zu den Themen Nachhaltiger Einkauf/Beschaffung, Theorieschulung zu Energiesparmaßnahmen für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Theorieschulung für Energiebeauftragte teilgenommen.
Der individuelle und fachliche Nutzen der Fortbildungen kann von Seiten des Personalservice (PS) nicht eingeschätzt werden. Das ZAF evaluiert diesbezüglich seine Fortbildungen.
PS hat keine entsprechenden internen Veranstaltungen des Bezirksamts initiiert, die Stabsstelle Klimaschutz Bergedorf (KS) meldet ebenfalls Fehlanzeige
Fehlanzeige
Informationen zu Projekten und Maßnahmen mit Nachhaltigkeitsbezug werden im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts kommuniziert, etwa über die bezirkliche Website, Pressemitteilungen oder über Social Media. BNE wird dabei als Querschnittsthema verstanden, das in verschiedene Bereiche der Bezirkskommunikation einfließt.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Keine.
Innerhalb der diversen Planverfahren werden Beteiligungsformate für Jung und Alt gleichermaßen angeboten werden. Weitergehender wird das Ziel 2 der AG Bezirke im Rahmen von Stadtwerkstätten umgesetzt. Diese stellen partizipativen Prozesse gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Unternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteuren zur Entwicklung und Umsetzung von Stadt- und Landschaftsräumen dar.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) Bergedorf befindet sich aktuell in Überarbeitung. Dessen Themenschwerpunkte „Mobilität“, „Energie“, „Engagement“ und „Sozialverträglichkeit“ für bezirkliche Maßnahmen lassen sich auf dieser operativen Ebene nicht unmittelbar mit dem Bildungsansatz des Masterplans BNE verknüpfen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung des Masterplans BNE 2030 sind auf Bezirksebene nicht bekannt.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Fehlanzeige.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zwischen den genannten Akteuren finden regelmäßig fachliche Austausche statt. Spezifische Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit aus dem genannten Anlass wurden jedoch nicht ergriffen und sind derzeit auch nicht beabsichtigt.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eine systematische Dokumentation, regelmäßige Auswertung sowie eine gebündelte öffentliche Zugänglichmachung der BNE-Aktivitäten des Bezirksamts erfolgen nicht.
Über die Rolle der bezirklichen Klimaschutzkonzepte bei der Umsetzung des Masterplans BNE 2030 ist der Stabsstelle Klimaschutz Bergedorf nichts bekannt, gleiches gilt für mögliche Synergien. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Das Bezirksamt nimmt grundsätzlich keine Bewertungen vor, da hierfür keine einheitlichen und sachlich belastbaren Beurteilungskriterien vorliegen.
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