21-1030.01

Umgang mit Eingaben von Bürger:innen

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.8

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

 

Im Gespräch mit Bürger:innen, auch aus anderen Bezirken, erfuhren wir, dass die Behandlung von Eingaben im Bezirk Bergedorf suboptimal verläuft und in anderen Bezirken ganz anders gehandhabt wird.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 19.08.2021 wie folgt:

 

Wir fragen daher:

 

  1. Bekommen alle Bürger:innen, egal auf welchem Wege diese eine Eingabe gemacht haben (Brief, Fax, Mail etc.), eine Eingangsbestätigung? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, die Petent:innen erhalten eine Eingangsbestätigung durch den Internen Service. Wenn möglich per Mail.

 

 

  1. Wie lange dauert es etwa, bis die Bürger:innen eine Antwort auf ihre Eingabe bekommen haben?

 

Die Antwortfrist hängt von der Art der Eingabe und der Fragestellung ab.

Eingaben an die Bezirksversammlung werden dem Hauptausschuss als Eingabeausschuss vor­gelegt und zur weiteren Beratung in einen Fachausschuss überwiesen. Parallel werden Stellung­nahmen der fachlich zuständigen Ämter oder Behörden eingeholt. Der Fachausschuss berichtet nach Abschluss der Beratung über deren Inhalt an den Hauptausschuss, dessen vorsitzendes Mitglied den Petent:innen antwortet. Je nach Sitzungsturnus und evtl. Vertagung der Beratung kann die Bearbeitungsdauer einige Monate in Anspruch nehmen.

 

Eingaben an die Bezirksamtsleitung werden beantwortet, wenn die Stellungnahmen der zuständigen Fachbereiche vorliegen. Die Antwort erfolgt regelhaft nach zwei bis drei Wochen.

 

 

  1. Gibt es regelhaft nach einer bestimmten Zeit, z.B. 6 Wochen, ein Zwischenbescheid an die Bürger:innen, welcher Ausschuss sich mit ihrer Eingabe befasst und wann mit einer Antwort gerechnet werden kann? Wenn nein, warum nicht?

 

Im Falle einer außergewöhnlich langen Bearbeitungsdauer erhalten die Petent:innen eine Zwischennachricht.

 

 

  1. Gibt es eine Kontrolle, ob Bürger:innen nach einer Eingabe auch geantwortet wurde? Wenn nein, warum nicht?

 

Es findet eine Termin- und Abschlussüberwachung statt.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie in anderen Bezirken mit Eingaben umgegangen wird bzw. gibt es einen Austausch über das Verfahren bei Eingaben zwischen den Bezirken? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Bezirksämter handeln eigenständig im Umgang mit Eingaben an die Bezirksamtsleitung.

Für die Bearbeitung der Hauptausschuss-Eingaben ist die Regelung der Geschäftsordnung der Bezirks­versammlung maßgeblich.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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