21-0112

Trinkbrunnen für den öffentlichen Raum in Bergedorf - beschlossene Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

BAbg. Kramer, Gündüz, Petersen und SPD-Fraktion

 

Hamburger Leitungswasser ist günstig und gesund. Der öffentliche und freie Zugang zu Trinkwasser ist in Hamburg und speziell in Bergedorf jedoch sehr eingeschränkt. Hamburg Wasser betreibt in der gesamten Metropole fünf sog. Trinkbrunnen. Zusätzlich sind zwei im Flughafen zu finden. In Bergedorf gibt es keine Trinkbrunnen. Im Berliner Stadtgebiet gibt es dagegen schon 96 Trinkbrunnen, deren Zahl dieses Jahr auf 150 anwachsen soll.

 

Diese Trinkbrunnen bieten einen freien Zugang zum lebenswichtigen Trinkwasser und sind eine Alternative zu den vielen Plastikflaschen. 

 

Ein Trinkbrunnen in Bergedorf wäre nicht nur gut für die Gesundheit der Bergedorferinnen und Bergedorfer, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz. Durch die Vermeidung von Plastikflaschen für Trinkwasser könnten viele Tonnen CO2 eingespart werden, sowohl durch die Einsparungen bei der Herstellung und des Recyclings der Wasserflaschen als auch bei ihrem Transport.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher:

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

  1. Die Verwaltung prüft, an welchen Orten in Bergedorf Trinkwasserbrunnen errichtet werden können und welche Kosten pro Trinkwasserbrunnen entstehen würden. 
  2. Die Verwaltung prüft, inwieweit eine Installation von Informationstafeln an den Trinkwasserbrunnen möglich wäre und welche Kosten dafür entstehen würden.
  3. Die Verwaltung klärt mit Hamburg Wasser, ob hier eine Bereitschaft besteht, öffentliche Trinkwasserbrunnen zu erstellen und unter welchen Bedingungen dies stattfinden kann. 
  4. Die Verwaltung klärt, woher die Gelder für mindestens drei im Jahr 2020 in Betrieb gehende Trinkwasserbrunnen kommen kann bzw. beantragt diese Gelder für den nächstmöglichen Termin beim Senat. 
  5. Die Verwaltung berichtet dem Umweltausschuss unter Hinzuladung des Fachausschusses für Soziale, Gesunheit und Integration spätestens drei Monate nach der Beschlussfassung dieses Antrages über die Ergebnisse ihrer Bemühungen.

 

 

Anhänge

---