21-0112.02

Trinkbrunnen für den öffentlichen Raum in Bergedorf

Mitteilung

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13.11.2019
Sachverhalt

 

HAMBURG WASSER hat am 04. November 2019 die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Für Bergedorf ist ein Standort in Bergedorf-Mitte in die Standortliste von HAMBURG WASSER aufgenommen worden, eine endgültige Standortwahl würde in Abstimmung mit dem Bezirksamt erfolgen.

 

Informationstafeln zu den Trinkbrunnen sind derzeit nicht vorgesehen, die Standorte der Trinkbrunnen veröffentlicht HAMBURG WASSER auf der Homepage. Darüber hinaus sind die Standorte in der Datenbank der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser GmbH hinterlegt und sind über die Website und App "trinkwasser-unterwegs" abrufbar. Inwieweit evtl. Hinweisschilder aufgestellt werden liegt in der Kompetenz des Bezirksamtes.

 

HAMBURG WASSER möchte das Angebot von Trinkwasser im öffentlichen Raum ausweiten und hat dazu ein Konzept erarbeitet. Derzeit ist das Unternehmen in Abstimmung mit den beteiligten (Genehmigungs-)Behörden. Zurzeit ist vorgesehen, das Angebot in Hamburg schrittweise auf ca. 50 - 70 Anlagen auszubauen; in den ersten Ausbaustufen rechnet HAMBURG WASSER mit ca. 5 Anlagen p.a. ab frühestens 2021. Dazu werden derzeit technische Lösungen erarbeitet; geplant ist der Bau und Testbetrieb eines Prototypen im Laufe des Jahres 2020.

 

Das Gesamtkonzept umfasst u.a. eine Standortbetrachtung, wobei eine Anzahl von technischen Rahmenbedingungen zu beachten ist (z.B. Leitungsinfrastruktur, Wartungsfreundlichkeit und Zugänglichkeit für das Betriebspersonal, Umfeld hinsichtlich sozialer Kontrolle im Hinblick auf Vandalismus und Hygiene, etc.) und Überlegungen zur Gestaltung der Trinkbrunnen um zum einen die hygienischen Erfordernisse als auch einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Zum anderen muss die Gestaltung den Vorgaben der Behörde für Stadtentwicklung hinsichtlich Stadtmöblierung entsprechen und auch in Einklang mit bestehenden Verpflichtungen der FHH (Rahmenvertrag der FHH mit Wall/Deceaux hinsichtlich Standorte) gebracht werden.

 

Die Finanzierungsfrage (Investition und Betrieb/Wartung/Unterhaltung) ist derzeit mit den Rechtsabteilungen der BUE, Finanzbehörde u.a. in Klärung. Angestrebt ist eine für die FHH einheitliche Finanzierung.

 

Eine Beteiligung an Einzelfalllösungen wird für HAMBURG WASSER ausgeschlossen.

 

Zum Beschluss der Drucksache 21-0112.01 teilt das Bezirksamt ergänzend mit, dass es nach Errichtung des Trinkwasserbrunnens eine Informationstafel installieren wird.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

Keine.