22-0135.01

Toilette für alle ("Changing Place") - Sachstand?

Stellungnahme

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.6

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im April hatte ich gefragt, warum sich die Verwaltung nicht, entsprechend des Beschlusses der Bezirksversammlung, bei der zuständigen Behörde dafür eingesetzt habe, dass eine der Toiletten im Innenstadtbereich eine „Toilette für alle“ („Changing Place“) wird (Drs. 21-1414.8). „Changing Places“ sind ausreichend groß und mit einer Sicherheitsliege für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausgerüstet sowie mit einer Hebevorrichtung für den sicheren und rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege. Eine so ausgestattete „Toilette für alle“ ermöglicht etwa Querschnittsgelähmten und ihren Betreuerinnen und Betreuern eine wesentlich erleichterte Nutzung.

 

Das Bezirksamt antwortete, dass man über keinerlei geeignete eigene Räumlichkeiten, in der ein „Changing Place“ eingerichtet werden könnte, verfüge. Daher sei man in Kontakt zum Center Management des CCB getreten, um zu klären, ob dort gegebenenfalls die Bereitschaft zur entsprechenden Erweiterung der vorhandenen Anlagen bestehe. Zur Klärung der Rahmenbedingungen in Bezug auf Raumbedarfe und bauliche Anforderungen habe man sich weiterhin an die BUKEA gewandt, die wiederum an das Inklusionsbüro der BWFGB verwiesen habe. Das Inklusionsbüro habe mitgeteilt, dass die Mittelvergabe und die Möglichkeiten, die Planungskosten für die Konzeptentwicklung bereit zu stellen nicht geklärt sei. Dieser Klärungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

 

Da noch Mittel für die Errichtung und Einrichtung zur Verfügung stehen sollen lohnt es sich, den Beschluss der Bezirksversammlung weiter zu verfolgen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

  1. Gab es weitere Gespräche mit dem Management des CCB? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Gespräche und Abstimmungen laufen noch.

 

  1. Gab es weitere Gespräche mit dem Inklusionsbüro? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Das Inklusionsbüro hat als „Arbeitsstab“ der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung darauf verwiesen, dass seine Aufgaben im Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz HmbBGG beschrieben seien und mitgeteilt, dass in Bezug auf die Einrichtung von Changing Places keine Expertise und Zuständigkeit vorhanden sei.

 

Petitum/Beschluss

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