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Tempo 30 in der Bergedorfer Straße/Holtenklinkerstraße - Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung

Sachverhalt

 

I. Bergedorfer Straße (B 5) zwischen Vierlandenstraße und Wentorfer Straße (B 207) für beide Fahrtrichtungen

 

Rechtsgrundlage:

§ 45 Absatz 1 Ziffer 6 StVO

 

Regelung:

Im Einvernehmen mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/A 3 sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wird im oben genannten Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 30 km/h abgesenkt. Es handelt sich um eine weitere Pilotstrecke für den Zeitraum von einem Jahr.

 

Begründung:

Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grund-sätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen Straßen Hamburgs wurde die Bergedorfer Straße als weitere Pilotstrecke ausgewählt.

Der Straßenabschnitt ist ca. 380 m lang und nachts mit einer stündlichen Verkehrsmenge von 330 Kfz, davon 5 % LKW-Anteil, belastet. Er dient dem Verkehr als eine der Hauptein- bzw. ausfallstraßen in und aus dem Innenstadtbereich. Hier verkehren 8 Buslinien, auch in den Nachtstunden.

Der Straßenabschnitt verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung, die an den Knotenpunkten für den abbiegenden Verkehr aufgeweitet sind. Auf beiden Seiten befinden sich baulich angelegte Radwege, die teilweise noch benutzungspflichtig sind. Gehwege sind beidseitig vorhanden.

Auf beiden Seiten befindet sich 2-7-geschossige, geschlossener Bebauung mit Wohnnutzung, Gewerbe, Einzelhandel und Gastronomie.

Im Straßenabschnitt gilt bisher die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Für den genannten Bereich sind 255 Personen erfasst, die von einem Belastungspegel LNight >60 dB(A) betroffen sind.

Eine von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg auf der Basis der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ durchgeführte Berechnung führte zum Ergebnis, dass mit einer Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) erzielt werden kann. Die Begutachtung ist in dem Steckbrief „Lärmbrennpunkt 09“ des Ingenieur-Büros LK Argus im Auftrag der BWVI Hamburg vom Juni 2016 dargestellt.

 

Durchzuführende Maßnahmen:

Aufstellung von Verkehrszeichen gem. beigefügtem Lageplan.

 

 

 

 

II. Holtenklinker Straße (B 5) zwischen Justus-Brinckmann-Straße und Wen-torfer Straße (B 207) für beide Fahrtrichtungen

 

Rechtsgrundlage:

§ 45 Absatz 1 Ziffer 6 StVO

 

Regelung:

Im Einvernehmen mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/A 3 sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wird im oben genannten Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf 30 km/h abgesenkt. Es handelt sich um eine weitere Pilotstrecke für den Zeitraum von einem Jahr.

 

Begründung:

Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. Zunächst wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erstellt, der alle grenz- und bezirksübergreifenden Lärmquellen berücksichtigt und grund-sätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg gibt. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgt nun in der zweiten Phase eine lokale Betrachtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der durch den Kfz-Verkehr erzeugten Lärmbelastung und der Möglichkeit, durch eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht eine Verringerung der Belastung zu erreichen. Basierend auf den gemäß Lärmaktionsplan festgestellten 40 am stärksten durch Verkehrslärm betroffenen Straßen Hamburgs wurde die Holtenklinker Straße als weitere Pilotstrecke ausgewählt.

Der Straßenabschnitt ist ca. 590 m lang und nachts mit einer maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke von 154 Kfz (Berechnung gem. Tabelle 3 RLS-90), davon 5 % LKW-Anteil, belastet. Die Holtenklinker Straße, ein-schließlich des betrachteten Abschnitts, dient dem Verkehr als eine der Hauptein- bzw. ausfallstraßen in und aus dem Innenstadtbereich. Hier verkehren 4 Buslinien, auch in den Nachtstunden.

Der Straßenabschnitt verfügt über zwei Fahrstreifen je Richtung, die an den Knotenpunkten für den abbiegenden Verkehr aufgeweitet sind. Auf beiden Seiten befinden sich baulich angelegte Radwege, die teilweise noch benutzungspflichtig sind. Gehwege sind beidseitig vorhanden.

Auf beiden Seiten befindet sich 1-6-geschossige Bebauung mit Wohnnutzung und Gewerbe in offener und geschlossener Bauweise. Für den ge-nannten Bereich sind 270 Personen erfasst, die von einem Belastungspegel LNight >60 dB(A) betroffen sind.

Im Straßenabschnitt gilt bisher die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Eine von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg auf der Basis der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ durchgeführte Berechnung führte zum Ergebnis, dass mit einer Reduzierung der nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Pegelreduzierung von 3 dB (A) erzielt werden kann. Die Begutachtung ist in dem Steckbrief „Lärmbrennpunkt 08“ des Ingenieur-Büros LK Argus im Auftrag der BWVI Hamburg vom August 2015 dargestellt.

 

Durchzuführende Maßnahmen:

Aufstellung von Verkehrszeichen gem. beigefügten Anlagen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine