21-0817

Tempo 30 für die gesamte Leuschnerstraße

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.03.2021
Sachverhalt

Antrag derder BAbg. Tisner, Roßborg, Petersen-Griem und SPD-Fraktion,

Fleige und Grüne-Fraktion

sowie Jacobsen, Meyns und FDP-Fraktion

 

Die Leuschnerstraße verläuft auf einer Länge von ca. 3.500 Metern vom Lohbrügger Markt bis zur Korachstraße. In diesem Verlauf ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrmals auf Tempo 30 reduziert, auf Höhe der Volkshochschule/ Schule Leuschnerstraße und den zur Stadtteilschule gehörenden Pavillons bzw. dem Haus brügge. Dazwischen ist dann wieder Tempo 50 erlaubt. In der Praxis führt dieser „Flickenteppich“ dazu, dass die meisten Fahrzeuge mit mindestens 50 km/h durch die Leuschnerstraße fahren. Da es sich um ein reines Wohngebiet handelt, viele Seniorinnen und Senioren die Straße nutzen und sie ein wichtiger Schulweg ist, ist aus unserer Sicht durchgängig Tempo 30 für diese Straße angemessen. Darüber hinaus ist die Leuschnerstraße auch Teil des Bergedorfer Radverkehrskonzepts (Route B) und wird als Nord-Süd-Route empfohlen.

 

Im nahen Umkreis gibt es zahlreiche Schulen und Altenheime. Mit der geplanten neuen Stadtteilschule auf dem Gelände der Grundschule Leuschnerstraße wird sich die Zahl der Schüler/innen, die die Leuschnerstraße als Schulweg nutzen, weiter erhöhen.  Die Bürgersteige sind sehr schmal und einen Radweg gibt es bis auf eine Ausnahme von wenigen Hundert Metern im mittleren Bereich nicht. Autofahrer überholen auf der relativ schmalen Straße zudem häufig ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern. Gerade unsichere Fahrradfahrer/innen wie ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche werden dadurch zusätzlich gefährdet. Hinzu kommt, dass auf sämtlichen von der Leuschnerstraße abzweigende Straßen bereits Tempo 30 gilt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

1. sich bei der Behörde für Inneres und Sport, der unteren Straßenverkehrsbehörde und den VHH dafür einzusetzen, für die gesamte Leuschnerstraße ohne Einschränkungen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen

 

2. dem Ausschuss für Verkehr und Inneres der Bezirksversammlung zeitnah über seine Bemühungen zu berichten.

 

 

Anhänge

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