20-0894.03

Tempo 30 auf dem Neuengammer Hausdeich im Ortskern Neuengamme

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Polizei nimmt zum Beschluss des Regionalausschusses –Drucksache 20-0894.01- wie folgt Stellung:

 

 

Im Einvernehmen mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 43 nimmt die Verkehrsdirektion 51 zum o.g. Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Neuengammer Hausdeich gehört zur Grundstruktur des Straßennetzes der Vier- und Marschlande, welches im Wesentlichen alten Deichverläufen folgt. Der Neuengammer Haus-deich verläuft in westöstlicher Richtung vom Altengammer Hauptdeich bis zum Vorderdeich. Es handelt sich um eine ortsübliche, ländliche alte Deichstraße mit kurvenreichem Verlauf. Die Straße stellt eine überörtliche Verbindung dar und wird von den Bewohnern auch entsprechend genutzt. Die Bebauung reicht zum Teil dicht an die Fahrbahn heran. Die Verkehrsdichte insgesamt ist relativ gering und entspricht der anderer Straßen in der Region. Der Neuengammer Haus-deich wurde in den letzten Jahren abschnittsweise instandgesetzt. Dabei war in 2011 der hier in Rede stehende Straßenabschnitt als eine Tempo 30-Zone geplant. Zur sicheren Abwicklung des ÖPNV, der mit den Linien 227 und 327 mindestens stündlich und im Schulverkehr mit den Linien 328 und 427 dort verkehrt, sollten die vorhandenen Straßeneinmündungen als Gehwegüberfahrten und somit wartepflichtig ausgestaltet werden. Aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung Bergedorf wurde diese Planung jedoch wieder verworfen.

 

Die Verkehrssituation wurde in der Vergangenheit immer wieder hinterfragt. Aus aktuellem An-lass wurde sowohl die Verkehrsunfalllage als auch das Geschwindigkeitsniveau geprüft. Hin-sichtlich der Unfalllage zeigt sich ein völlig unauffälliges Bild, welches durchaus vergleichbar ist mit ähnlichen Straßenzügen der Stadt. Auch die mit unterschiedlichem Gerät festgestellten gefahrenen Geschwindigkeiten befinden sich in einem normalen Rahmen und haben sich gegen-über den Vorjahren nicht verändert.

 

Weitere Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite liegen nicht vor. Die Ausgestaltung des Straßenabschnitts als Tempo 30-Zone wird sowohl vom PK 43 als auch von hiesiger Dienststelle grundsätzlich befürwortet. Voraussetzung ist dabei die Ausgestaltung der einmündenden Straßen als Gehwegüberfahrten, um dem ÖPNV eine sichere, bremsarme Durchfahrt zu ermöglichen (analog zur Planung von 2011).

 

Zur Einrichtung einer Tempo 30-Strecke erarbeitet die zuständige Fachbehörde derzeit behördenübergreifend die Grundlagen für eine Fortschreibung der bestehenden Fachanweisung und einheitliche Handhabung der Neuregelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Hamburg. Hierbei soll an die seit 1994 in Hamburg bewährte Praxis und an Kriterien der Anordnung von Tempo-30-Strecken vor Schulen angeknüpft und auf weitere sensible Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime, Kitas und Krankenhäuser im Sinne der StVO-Novelle ausgedehnt werden. Die Umsetzung soll zudem den vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die verkehrlichen Grundfunktionen in einer Millionenmetropole wie Hamburg gleiche-maßen Rechnung tragen. Bei Vorliegen der Fachanweisung erfolgt automatisiert eine Prüfung hinsichtlich der dann festgelegten Kriterien.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Keine.