20-1023.02

Strategie Vier- und Marschlande - Kulturlandschaft mit Zukunft - geänderte Fassung

Antwort

Sachverhalt

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat mit Schreiben vom 23.01.2017 anliegende Stellungnahme zum Auskunftsersuchen – Drucksache 20-1023 – übersandt:

 

Die BUE ist für das Naturschutzrecht zuständig. Wir bitten aber um Verständnis, dass aus folgenden Ergungen von der BUE auf Frage 3 nicht geantwortet wird:

 

Frage 3.1 fragt nach Rechtsgrundlagen, die das Bauen in der Kulturlandschaft einschränken. Nach hiesigem Verständnis sind damit Normen außerhalb des Naturschutzrechts gemeint, für die die BUE nicht zuständig ist.

 

Frage 3.2 zielt nach hiesigem Verständnis darauf ab, dass die Bezirksverwaltung bei ihren Entscheidungen nicht nur § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG berücksichtigt, sondern auch weitere Normen (z. B. Baurecht), die dann im konkreten Fall, z. B. zu Ausnahmegenehmigungen von der örtlich geltenden LSG-Verordnung führen. Es ist Aufgabe der Bezirksverwaltung, darzustellen, welche Normen sie bei diesen Entscheidungen einschränkend berücksichtigt.

 

 

Zu Frage 5:

Wurden außer den Leitlinien für die Wohnbauentwicklung in den Vier- und Marschlanden und der Strategie Vier- und Marschlande von 2004 weitere Konzepte für den Schutz und weitere Pflege- und Sicherungsmaßnahmen gegen die Zerstörung der Kulturlandschaft in den Vier- und Marschlanden entwickelt?

 

  1. Mit der 49. Änderung des Landschaftsprogrammes und paralleler Änderung des Flächennutzungsplans vom 03.11.2014 wurden Siedlungsbereiche und Landschaftsfenster in den Vier- und Marschlanden beschlossen.

 

  1. „Landschaftsbild der historischen Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande“.
    Als vertiefendes Material zum Landschaftsprogramm hat die damalige Stadtentwicklungsbehörde 2005 eine Veröffentlichung zur Analyse und Beschreibung der kulturhistorischen Dimension zum Landschaftsbild der Vier- und Marschlande herausgegeben.

 

  1. Für Billwerder ist von der damaligen Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 12.04.2001 das Konzept für den Kulturlandschaftsraum Billwerder beschlossen worden.“

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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