21-0866

Stolperfalle E-Roller

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.04.2021
Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer -

AfD Fraktion Bergedorf

 

Die Anzahl an E-Rollern im Straßenverkehr nimmt stetig zu. Leider lassen viele Nutzer die E-Roller nach der Benutzung häufiger mal mitten auf dem Gehweg stehen oder gar liegen. Dies kann vor allem für Rollstuhlfahrer zum Hindernis werden, zudem besteht eine Stolpergefahr.

Vor allem um den Schlosspark und am Lohbrügger Markt herum werden die E-Roller besonders wild teils auf den Fußweg hingeworfen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Was sind die gesetzlichen Auflagen für das Abstellen von E-Rollern auf Fußwegen?

2. Gibt es behördliche Auflagen für das Abstellen von E-Rollern auf Fußwegen?

3. Wer ist für die Kontrolle der Auflagen aus Frage 1 und 2 verantwortlich?

4. Welche Ahndungen sind bei Verstößen für Nutzer und Anbieter vorgesehen?

5. Wie oft wurden in den Jahren 2019, 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt Bußgelder ausgesprochen und für welche Verstöße?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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